Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Projektauftrag [#216175]
Datum
21. März 2021 16:07
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216175/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Projektauftrag“ [#216175]
Datum
25. April 2021 09:38
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216175/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Senatskanzlei nicht auf meine Anfrage reagiert hat Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 216175.pdf Anfragenr: 216175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216175/
Senatskanzlei Hamburg
Ihre Anfrage 216175 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Im Rahmen einer Mitteilung des Senats a…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage 216175
Datum
11. Mai 2021 15:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Im Rahmen einer Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft zum Haushaltsplan 2017/2018 wurden die Mittel für das Programm DigitalFirst durch die Hamburgische Bürgerschaft bewilligt. In dieser Drucksache (Drs. 21/11211, https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/60182/haushaltsplan_2017_2018_innovationsfonds_digitale_stadt_zustimmung_zur_mittelverwendung_fuer_das_programm_digital_first.pdf) werden das Programm, dessen Ausrichtung, Ziele und Umsetzung beschrieben. Sie finden diese Drucksache und umfangreiche weitere Informationen in der öffentlich verfügbaren Parlamentsdokumentation (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok). Dort besteht auch die Möglichkeit zur eigenen Recherche. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage 216175 [#216175] Sehr << Anrede >> es handelt sich bei der Drucksache nicht um den P…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage 216175 [#216175]
Datum
14. Mai 2021 22:02
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es handelt sich bei der Drucksache nicht um den Projektauftrag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216175/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Projektauftrag“ [#216175]
Datum
14. Mai 2021 22:04
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216175/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Senatskanzlei hat mit dem Verweis auf eine Drucksache der Bürgerschaft ihre gesetzlichen Pflichten verletzt. Nach den Projektrichtlinien sind Projektaufträge zu erstellen, und zwar intern. Es ist eher unwahrscheinlich, dass ein solcher detaillierter Projektauftrag mit Meilensteinen, Vorgehensmodellen etc. nicht existiert. Die Senatskanzlei hat auch nicht vorgetragen, wieso sie dieses Dokument nicht herausgibt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 216175.pdf Anfragenr: 216175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216175/
Senatskanzlei Hamburg
AW: Ihre Anfrage 216175 [#216175] Sehr Antragsteller/in als Projektauftrag für das Programm DigitalFirst kommen f…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage 216175 [#216175]
Datum
31. Mai 2021 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in als Projektauftrag für das Programm DigitalFirst kommen folgende Unterlagen in Betracht: - Programmeinsetzungsverfügung DigitalFirst für die Jahre 2019/2020 - Aktualisierung dieser Verfügung für die Jahre 2020 bis 2025 Beide Dokumente haben einen erheblichen Umfang (90 bzw. 46 Seiten). Zur Bearbeitung Ihres Antrags hinsichtlich der Übersendung dieser Dokumente wäre es daher notwendig, mit entsprechendem Zeitaufwand die Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung im Hinblick auf ggf. enthaltene personenbezogene Daten und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu prüfen. Daher würde gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG eine Gebühr zu erheben sein. Die Höhe der Gebühr würde dem Gebührenrahmen in § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz i.V.m. der Anlage Nr. 1.3.1.2 entnommen werden, der zwischen 30 Euro und 500 Euro liegt. Bitte teilen Sie uns vor diesem Hintergrund mit, ob Sie Ihren Antrag auf Zugänglichmachung dieser Dokumente aufrechterhalten und teilen Sie uns in diesem Fall Ihre Anschrift mit, damit wir die anfallende Gebühr in Rechnung stellen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage 216175 [#216175] Sehr << Anrede >> gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 HmbTG sind Sie generell zur…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage 216175 [#216175]
Datum
31. Mai 2021 15:23
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 HmbTG sind Sie generell zur Veröffentlichung entsprechender Dokumente verpflichtet, nachdem hieran ein öffentliches Interesse besteht. Insofern dürfte Ihre Aussage hinsichtlich der Gebühren erübrigen und diese eher zur Abschreckung dienen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216175/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich nehme Bezug auf meine Email vom 14. Mai 2021 in der Sache: https://fragdenstaa…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Projektauftrag“ [#216175]
Datum
31. Mai 2021 15:25
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich nehme Bezug auf meine Email vom 14. Mai 2021 in der Sache: https://fragdenstaat.de/a/216175/ Die Aussage der Senatskanzlei in ihrer Email vom 31. Mai 2021 entbehrt bereits vor dem Hintergrund von § 3 Abs. 2 Nr. 2 HmbTG jeglicher Grundlage. Ein Projekt von derartiger Tragweite hat eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit und Interesse, was u.a. die zahlreichen parlamentarischen Anfrage aus dem Kreis unserer Bürgerschaft zeigt. Insofern wäre die Verwaltung verpflichtet, diese Dokumente pro-aktiv herauszugeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 216175.pdf Anfragenr: 216175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216175/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich bitte um Mitteilung zum Stand meiner Anfrage vom 31. Mai 2021 in der Sache htt…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Projektauftrag“ [#216175]
Datum
20. Juli 2021 13:52
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich bitte um Mitteilung zum Stand meiner Anfrage vom 31. Mai 2021 in der Sache https://fragdenstaat.de/anfrage/projektauftrag/ Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 216175.pdf Anfragenr: 216175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216175/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Juli 2021 12:33
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 25.4.2021. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich am 2…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Veröffentlichung Projektauftrag (I3/1369/2021)
Datum
15. September 2021 15:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 25.4.2021. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich am 21.3.2021 über das Portal „Frag den Staat“ an die Senatskanzlei gewandt und Auskunft beantragt über den Projektauftrag für das Programm „Digital First“. Man habe Ihnen zurückgemeldet, dass eine Programmeinsetzungsverfügung DigitalFirst für die Jahre 2019/2020 sowie eine Aktualisierung dieser Verfügung für die Jahre 2020 bis 2025 vorliege. Für die Bearbeitung Ihres Antrags würden voraussichtlich aber Gebühren anfallen. Sie wurden aufgefordert zu erklären, ob Sie Ihren Auskunftsantrag unter diesen Voraussetzungen aufrecht erhalten. Sie sind hingegen der Auffassung, keine Gebühren zu schulden. Sie gehen vielmehr davon aus, dass die Senatskanzlei die Dokumente proaktiv veröffentlichen müsse. Auch aus meiner Sicht spricht vieles dafür, dass die Dokumente Gegenstand der sogenannten „Soll-Veröffentlichung“ nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 HmbTG sind. Zu den veröffentlichungspflichtigen Gegenständen gehören nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 DSGVO auch Verträge der Daseinsvorsorge. Die Definition für Verträge der Daseinsvorsorge in § 2 Abs. 10 HmbTG erfasst Verträge, die die Schaffung und Bereitstellung von Infrastruktur für Zwecke der Daseinsvorsorge zum Gegenstand haben. Als Teil der Daseinsvorsorge wird in § 2 Abs. 10 Satz 2 HmbTG ausdrücklich auch die Datenverarbeitung zu hoheitlichen Zwecken erwähnt. Nach der Bürgerschaftsdrucksache 21/11211 ist das Kernelement des Programms Digital First die sog. Digital First IT-Infrastruktur Plattform, deren Teile im weiteren grob umrissen werden; zudem wird der Herstellungsaufwand beziffert. Die Plattform soll FHH-weit genutzt werden und es ermöglichen, dass die Leitlinien des Programms Digital First im Verhältnis zwischen Bürger:innen und Stadt sowie zwischen einzelnen öffentlichen Stellen flächendeckend umgesetzt werden können. Zwar handelt es sich bei den Programmeinsetzungsverfügungen Digital First nach meinem Verständnis nicht um Verträge, sondern um einseitige Rechtsakte der Senatskanzlei. Sie betreffen aber unmittelbar einen Bereich der Daseinsvorsorge, nämlich die Schaffung einer sämtliche Behörden der FHH umfassenden IT-Plattform, die der Datenverarbeitung zu hoheitlichen Zwecken dienen soll. Insofern erscheinen die Dokumente einem Vertrag der Daseinsvorsorge durchaus vergleichbar. Auch dürfte ein öffentliches Interesse im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 2 HmbTG an diesen Informationen bestehen. Das öffentliche Interesse ist umso größer, je größer die Tragweite der in der Information niedergelegten staatlichen Entscheidung in politischer oder fiskalischer Hinsicht ist (Maatsch/Schnabel, Das Hamburgische Transparenzgesetz, 2. Aufl. 2021, § 3, Rn. 134). Die Digital-First-Strategie des Senats immer wieder im Fokus Schriftlicher Kleiner Anfragen in der Bürgerschaft und Gegenstand von Medienberichten (z.B. https://www.shz.de/regionales/hamburg..., https://www.welt.de/regionales/hambur...). Erklärtes Ziel des Senats ist es, nicht nur die gesetzlichen Verpflichtungen Hamburgs aus dem Onlinezugangsgesetz zu erfüllen, sondern mithilfe des Programms Digital First „bundesweit führend bei der digitalen Verwaltung“ zu werden (Chief Digital Officer Christian Pfromm am 2.5.2018 im Hamburger Abendblatt). Entsprechend ruft das Projekt, das im September 2020 auch im Rahmen eines bundesweiten E-Government-Wettbewerbs ausgezeichnet wurde, überregionales Interesse hervor. Wenn der Senat das Ziel einer besonders weitreichenden Digitalisierung aber in dieser Weise zu einem Alleinstellungsmerkmal der Stadt macht, erschiene es widersinnig, ein öffentliches Interesse an diesem Projekt und den mit ihm in Verbindung stehenden Informationen zu verneinen. Nach § 3 Abs. 2 HmbTG „soll“ eine Veröffentlichung erfolgen. Es handelt sich um ein intendiertes Ermessen. Im Regelfall ist zu veröffentlichen, nur in atypischen Fällen kann von dieser Rechtsfolge abgewichen werden. Das Vorliegen eines atypischen Falls müsste in dem Fall hinreichend dargelegt werden. Die Senatskanzlei ist allerdings der Ansicht, ein öffentliches Interesse im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 2 HmbTG bestehe an den Unterlagen nicht. In den in der Gesetzesbegründung zu § 3 Abs. 2 HmbTG genannten Beispielsfällen richte sich das öffentliche Interesse nach dem Inhalt der Unterlage und nicht nach dem Vorgang, zu dem sie gehört. Auf die begehrten Unterlagen träfen diese Kriterien nicht zu. Die Programmeinsetzungsverfügung Digital First sowie die Aktualisierung dieser Verfügung seien nicht Gegenstand der Medienberichterstattung oder vermehrter Auskunftsanträge. Beide Unterlagen beschrieben die Ziele und Rahmenbedingungen des Programms Digital First sowie die verwaltungsinterne Programmorganisation. Durch den Inhalt der Unterlagen seien Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar betroffen. Eine Betroffenheit der Öffentlichkeit bestehe zwar im Hinblick auf die Ergebnisse der Digitalisierungsprojekte, die vom Programm Digital First begleitet und den Verwaltungskunden mit Projektabschluss als digitale Verwaltungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Diese Projektergebnisse seien aber nicht Gegenstand der begehrten Unterlagen. Dies scheint nicht überzeugend. Eine Einschränkung, dass das Interesse der Öffentlichkeit sich konkret auf den Inhalt der Unterlage richten soll, kann ich der Gesetzesbegründung (Bü-Drs. 20/4466) nicht entnehmen. Eine Unterscheidung zwischen Dokumenten, an deren Inhalt an sich ein öffentliches Interesse besteht, und Dokumenten, die lediglich im Zusammenhang mit einem Gegenstand öffentlichen Interesses stehen, scheint mir praktisch kaum durchführbar. Das Interesse am Inhalt der Dokumente wird regelmäßig dem Interesse an einem umfassenderen Thema und übergeordneten Fragestellungen folgen. Letztlich liegt zu dem Begriff des „öffentlichen Interesses“ im Zusammenhang mit § 3 Abs. 2 Nr. 2 HmbTG nach meinem Kenntnisstand aber keine Rechtsprechung vor, so dass nicht prognostizierbar ist, wie das Verwaltungsgericht in dieser Sache entscheiden würde. Ich habe leider keine Möglichkeit, die Veröffentlichung durch die SK durchzusetzen. Wenn Sie weiter Interesse an der Information haben, müssten Sie Ihr Begehren im Wege der Verpflichtungs-/Untätigkeitsklage gegen die SK weiter verfolgen. Dies wäre allerdings mit nicht unerheblichen Prozessrisiken verbunden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort vom 15.9.2021. Wenn ich richtig informie…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Veröffentlichung Projektauftrag (I3/1369/2021) [#216175]
Datum
21. September 2021 05:12
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort vom 15.9.2021. Wenn ich richtig informiert bin, haben Sie die Möglichkeit, der förmlichen Beanstandung. Vor dem Hintergrund, dass die Ausführungen der Senatskanzlei für Sie auch nicht überzeugend sind und die Senatskanzlei die Veröffentlichungspflichten falsch auslegt, wäre es das geeignte Instrument, die Senatskanzlei zu einem rechtskonformen Verhalten anzuhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216175/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in aus unserer Sicht ist diese Angelegenheit für eine Beanstandung nicht geeignet. Die Beansta…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Veröffentlichung Projektauftrag (I3/1369/2021) [#216175]
Datum
21. September 2021 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in aus unserer Sicht ist diese Angelegenheit für eine Beanstandung nicht geeignet. Die Beanstandung würde auch nicht unmittelbar dazu führen, dass Sie die Informationen erhalten, um die es Ihnen geht. Dies können Sie am besten im Wege des Widerspruchs bzw. der Verpflichtungsklage durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen