Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Berlin, 15. Januar 2021
Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12. Januar 2021
Sehr geehrter Herr Völker,
vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.01.2021, den Sie namens
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Eine erste, kontextlose Auswertung der Stichworte „DMT GmbH & Co. KG" sowie "DMT Verwaltungsgesellschaft mbH" für den Zeitraum 2016 bis 2020 hat ergeben, dass im Bundesministerium für Bildung und Forschung aller Voraussicht nach sieben Organisationseinheiten und zahlreiche Forschungsvorhaben von Ihrem Antrag betroffen sein könnten.
Zudem ist es ggf. erforderlich, dass mit Blick auf die Bestimmung möglicher Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sowie von Informationen, die den Schutz geistigen Eigentums betreffen (vgl. § 6 IFG), die Einschätzung der hiervon betroffenen Dritten erforderlich ist. Das IFG sieht in den vorstehenden Fällen vor, dass den betroffenen Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben werden muss (§ 8 Absatz 1 IFG).
Vor diesem Hintergrund dürfte mit der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand verbunden sein, für den Gebühren zu erheben wären. Die Gebührenhöhe richtet sich unter anderem nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand; insofern kann die Gebühr letztlich niedriger oder höher; nicht aber höher als 500,00 Euro ausfallen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie die von Ihnen begehrten Informationen ggf. bereits teilweise über das Förderportal des Bundes beschaffen können:
http://www.foerderportal.bund.de/. Sie finden hier z.B. Informationen zu Datenbanken mit aktuellen Forschungsvorhaben etc. Durch eine weitere Recherche wird Ihnen somit ggf. bereits die Möglichkeit eröffnet, Ihren Antrag - sofern Sie diesen noch aufrecht erhalten möchten - zu konkretisieren und so in der Folge unter Umständen zu einer geringeren Gebührenhöhe für die Antragsbearbeitung beizutragen.
Bitte geben Sie mir hierzu bis zum 29.01.2021 eine Rückmeldung. Ich werde zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, ehe ich weitere, notwendige Verfahrensschritte einleite. Sofern ich bis zum 29.01.2021 keine Rückmeldung von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie an Ihrem Antrag nicht länger festhalten wollen.
Mit freundlichen Grüßen