Projekte DMT Gruppe 2016-2020

Auflistung der vom BMBF initiierten, begleiteten, oder geförderten Projekte unter Teilnahme der "DMT GmbH & Co. KG" oder der "DMT Verwaltungsgesellschaft mbH" im Zeitraum 2016 bis 2020; unter Nennung des Projekttitels, Projektlaufzeit, sowie, falls zutreffend, Auflistung entsprechender Fördervereinbarungen, Projektziele ("Deliverables"), und erstellter oder zugesagter Projektberichte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
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Nik Völker, MiningWatch Portugal
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der v…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Nik Völker, MiningWatch Portugal
Betreff
Projekte DMT Gruppe 2016-2020 [#208513]
Datum
12. Januar 2021 11:50
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der vom BMBF initiierten, begleiteten, oder geförderten Projekte unter Teilnahme der "DMT GmbH & Co. KG" oder der "DMT Verwaltungsgesellschaft mbH" im Zeitraum 2016 bis 2020; unter Nennung des Projekttitels, Projektlaufzeit, sowie, falls zutreffend, Auflistung entsprechender Fördervereinbarungen, Projektziele ("Deliverables"), und erstellter oder zugesagter Projektberichte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nik Völker, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 208513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208513/ Postanschrift Nik Völker, << Adresse entfernt >> MiningWatch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nik Völker, MiningWatch Portugal
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Berlin, 15. Januar 2021 Betreff: Ihr An…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Projekte DMT Gruppe 2016-2020 [#208513]
Datum
15. Januar 2021 15:03
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Berlin, 15. Januar 2021 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12. Januar 2021 Sehr geehrter Herr Völker, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.01.2021, den Sie namens << Adresse entfernt >> gestellt haben. Eine erste, kontextlose Auswertung der Stichworte „DMT GmbH & Co. KG" sowie "DMT Verwaltungsgesellschaft mbH" für den Zeitraum 2016 bis 2020 hat ergeben, dass im Bundesministerium für Bildung und Forschung aller Voraussicht nach sieben Organisationseinheiten und zahlreiche Forschungsvorhaben von Ihrem Antrag betroffen sein könnten. Zudem ist es ggf. erforderlich, dass mit Blick auf die Bestimmung möglicher Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sowie von Informationen, die den Schutz geistigen Eigentums betreffen (vgl. § 6 IFG), die Einschätzung der hiervon betroffenen Dritten erforderlich ist. Das IFG sieht in den vorstehenden Fällen vor, dass den betroffenen Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben werden muss (§ 8 Absatz 1 IFG). Vor diesem Hintergrund dürfte mit der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand verbunden sein, für den Gebühren zu erheben wären. Die Gebührenhöhe richtet sich unter anderem nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand; insofern kann die Gebühr letztlich niedriger oder höher; nicht aber höher als 500,00 Euro ausfallen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie die von Ihnen begehrten Informationen ggf. bereits teilweise über das Förderportal des Bundes beschaffen können: http://www.foerderportal.bund.de/. Sie finden hier z.B. Informationen zu Datenbanken mit aktuellen Forschungsvorhaben etc. Durch eine weitere Recherche wird Ihnen somit ggf. bereits die Möglichkeit eröffnet, Ihren Antrag - sofern Sie diesen noch aufrecht erhalten möchten - zu konkretisieren und so in der Folge unter Umständen zu einer geringeren Gebührenhöhe für die Antragsbearbeitung beizutragen. Bitte geben Sie mir hierzu bis zum 29.01.2021 eine Rückmeldung. Ich werde zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, ehe ich weitere, notwendige Verfahrensschritte einleite. Sofern ich bis zum 29.01.2021 keine Rückmeldung von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie an Ihrem Antrag nicht länger festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen

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Nik Völker, MiningWatch Portugal
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre erste Einschätzung. Ich würde Sie gerne bitten zu prü…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Nik Völker, MiningWatch Portugal
Betreff
AW: Projekte DMT Gruppe 2016-2020 [#208513]
Datum
15. Januar 2021 17:08
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre erste Einschätzung. Ich würde Sie gerne bitten zu prüfen, inwieweit bei einer alleinigen Auflistung von Projekttitel, Projektlaufzeit, Fördervereinbarung, Projektzielen, Projektberichten, ohne inhaltlicher Übermittelung ebendieser, bereits § 6 IFG greift. Nach meiner Einschätzung sollte bei einer reinen Auflistung der beantragten Elemente weder § 5 IFG bezüglich personenbezogener Daten Dritter, noch § 6 IFG zu Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum Anwendung finden. Eine Konsultierung Dritter wäre damit vermeidbar und die Anfrage nach IFGGebV zu "einfachen schriftlichen Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften" kostenfrei. Des Weiteren ist das in der Anfrage bezeichnete Unternehmen durch seine Beteiligung an Initiativen wie dem unternehmenseigenen "DMT-Bergbauforum" oder die Industrie- und Lobbyvereinigung "Verband Bergbau, Geologie und Umwelt e.V. (VBGU) wesentlich an Initiativen beteiligt, die mit einer Verbesserung "gesellschaftlichen Akzeptanz des Bergbaus" und der "Imageaufwertung des Themas Bergbau" in der Öffentlichkeit befasst sind [1]. Des Weiteren sind die bezeichneten Unternehmen regelmäßig an Fördermaßnahmen beteiligt, die unter anderem auf eine Verbesserung der gesellschaftliche Akzeptanz von Rohstoffförderung und der Erschließung von geologischen Energiequellen abzielen, z.B. unter Maßnahmenbezeichnungen wie "Society Acceptance", "Public acceptance", "Social License to Operate (SLO)", "Soziales Risikomanagement", oder "promotion among general public".[2-7] Da damit eine möglich Einflussnahme, auch der von Ihnen identifizierten und durch das BMBF geförderten Forschungsvorhaben, sowohl auf gesellschaftliche Prozesse, als auch auf mögliche Verfahren zur Gesetzgebung (z.B. über das in Erarbeitung befindliche Lieferkettengesetz) oder zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Industrie in Deutschland und Europa nicht auszuschließen ist, möchte ich Sie bitten im Sinne des öffentlichen Interesses zu prüfen, ob in diesem Fall eine kostenlose Auskunft nach § 2 IFGGebV möglich ist. Nach Konsultierung des genannten Förderportals, auf dem leider nur sehr allgemein gehaltene Informationen über die geförderten Projekte aufgelistet sind, würde ich Sie weiterhin bitten, meiner Anfrage vom 12.01.2021 die offensichtlich der Unternehmensgruppe nahestehende "DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung mbH", die "DMT Consulting Ltd.", "DMT Consulting Engineers Pty. Ltd.", "Wesemann Gesellschaft für Ingenieurgeodäsie mbH", "DMT Middle East W.L.L.", "DMT Engineering Surveying GmbH & Co. KG", "DMT GmbH & Co. KG Merkezi Almanya İstanbul Merkez Şubesi", sowie die "DMT Consulting GmbH" hinzuzufügen. Mit freundlichen Grüßen Nik Völker, << Adresse entfernt >> Referenzen [1] https://www.vbgu.de/unsere-haltung/ [2] http://www.rohstoffwissen.org/fileadmin/news/170102.RoWi-Artikel-GeoR.pdf [3] https://eitrawmaterials.eu/project/archub2/ [4] https://eitrawmaterials.eu/project/closurematic/ [5] https://eitrawmaterials.eu/project/mulsedro/ [6] https://eitrawmaterials.eu/project/re-activate/ [7] https://www.umwelt.nrw.de/presse/pressemitteilung/minister-johannes-remmel-bergwerke-zu-kraftwerken-machen-studie-zur-nutzung-von-bergwerken-als-unterirdische-pumpspeicherkraftwerke-liegt-vor-foerderbescheid-fuer-die-naechste-realisierungsstufe-uebergeben-1472117438 Anfragenr: 208513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208513/