Projekte in Papua Neuguinea

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Übersicht über die geförderten Projekte (mit Nennung der Durchführungsorganisation) in Papua-Neuguinea und den Ansatz der Entwicklungszusammenarbeit

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Februar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die geförde…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Projekte in Papua Neuguinea [#59015]
Datum
22. Februar 2019 16:55
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die geförderten Projekte (mit Nennung der Durchführungsorganisation) in Papua-Neuguinea und den Ansatz der Entwicklungszusammenarbeit Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihre IFG-Anträge zu Papua-Neuguinea und pazifischem Raum Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihre IFG-Anträge zu Papua-Neuguinea und pazifischem Raum
Datum
22. März 2019 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer nachfolgenden Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG): · Antrag vom 22.02.2019 zu "Projekte in Papua Neuguinea", hier eingegangen am 25.02.2019 (GZ: Z14 O4010-0288/012) · Antrag vom 25.02.2019 zu "Projekte im pazifischen Raum", hier eingegangen am 25.02.2019 (GZ: Z14 O4010-0288/013) Ich beabsichtige, für die Bearbeitung beider Anträge Gebühren zu erheben. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren bis zu einer Höhe von 500,00 Euro nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) festgesetzt, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien Antrag nach dem IFG handelt. Die von Ihnen verlangten Unterlagen wären vor Herausgabe umfassend auf das Vorliegen von Schutzgründen nach dem IFG zu sichten, welche einer Herausgabe entgegenstehen könnten. Bitte nennen Sie mir eine ladungsfähige postalische Anschrift, an welche ich meine gebührenpflichtigen Bescheide nach dem IFG an Sie senden kann. Die Mitteilung Ihrer Anschrift ist zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens unentbehrlich. Es ist erforderlich, dass die Identität der Beteiligten zweifelsfrei feststeht, weil es sich bei der Beantwortung eines IFG-Antrags um einen Verwaltungsakt handelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Dies wird mit einer Beantwortung Ihres Informationsersuchens an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse nicht sichergestellt. Diese Auffassung wird auch von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in allen Fällen vertreten, in denen rechtsmittelfähige Bescheide zu erstellen sind. Die Bekanntgabe der Bescheide muss mit Blick auf Widerspruchs- und Klagefristen nachvollziehbar sein. Dies betrifft Fälle, in denen die Auskunft gebührenpflichtig ist, Belange Dritter betroffen sind, oder eine Auskunftserteilung zu verweigern bzw. zu beschränken ist, weil ein Ausnahmegrund nach dem IFG vorliegt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, obwohl voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Nach Mitteilung Ihrer ladungsfähigen Postanschrift und Ihrer Bereitschaftserklärung zu Übernahme etwaiger Gebühren, bearbeite ich die oben genannten Anträge gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Projekte in Papua Neuguinea“ [#59015] [#59015]
Datum
19. Juli 2019 00:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/59015/auth/c67014140b599f6b5a911d1644abd7bf5668ea62/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Ministerium ohne Grund nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 59015.pdf Anfragenr: 59015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-722/002 II#0323 Sehr Antragsteller…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Projekte in Papua Neuguinea« [#59015] # 15-722/002 II#0323
Datum
24. Juli 2019 15:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
479,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-722/002 II#0323 Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Juli 2019 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.