Projektgutachter für das Förderprogramm "Demokratie Leben!"/Wissenschaftliche Evaluation des Programms

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf die Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum oben angegeben Betreff (siehe URL: https://fragdenstaat.de/a/250887) wende ich mich an Ihr Haus.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- eine Auflistung der 60 GutachterInnen für das Programm "Demokratie leben!" mit Namen, ggf. entsendender Institution/Organisation, Amtsbezeichnung und Zeitpunkt der Berufung für die Förderperiode 2015 bis 2019 des Programms "Demokratie leben!".

- das Kompetenz-/Anforderungsprofil für die Position des Begutachtenden für die Förderperiode 2015 bis 2019 des Programms "Demokratie leben!".

- die Ausschreibung für die Position der GutachterInnen für die Förderperiode 2015 bis 2019 des Programms "Demokratie leben!".

- die Mustervorlage für den Honorarvertrag für die GutachterInnen für die Förderperiode 2015 bis 2019 des Programms "Demokratie leben!".

- den Kriterienkatalog/Begutachtungsschablone sowie das Prozessmodell, nach dem die Projektbegutachtung in der Förderperiode 2015 und 2019 im Programm "Demokratie leben!" erfolgt ist

- die Gutachten der bewilligten Projekte für den Zeitraum 2015 bis 2019 im Programm "Demokratie leben!"

- eine Auflistung der im Gutachtergremium vertretenen Organisationen/Institutionen inklusive der jeweiligen Anzahl der entsendeten Personen.

Um Übersendung in einem elektronischen Format (pdf) wird gebeten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf die Auskunft des Bundesministeri…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Projektgutachter für das Förderprogramm "Demokratie Leben!"/Wissenschaftliche Evaluation des Programms [#252717]
Datum
5. Juli 2022 10:41
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf die Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum oben angegeben Betreff (siehe URL: https://fragdenstaat.de/a/250887) wende ich mich an Ihr Haus. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auflistung der 60 GutachterInnen für das Programm "Demokratie leben!" mit Namen, ggf. entsendender Institution/Organisation, Amtsbezeichnung und Zeitpunkt der Berufung für die Förderperiode 2015 bis 2019 des Programms "Demokratie leben!". - das Kompetenz-/Anforderungsprofil für die Position des Begutachtenden für die Förderperiode 2015 bis 2019 des Programms "Demokratie leben!". - die Ausschreibung für die Position der GutachterInnen für die Förderperiode 2015 bis 2019 des Programms "Demokratie leben!". - die Mustervorlage für den Honorarvertrag für die GutachterInnen für die Förderperiode 2015 bis 2019 des Programms "Demokratie leben!". - den Kriterienkatalog/Begutachtungsschablone sowie das Prozessmodell, nach dem die Projektbegutachtung in der Förderperiode 2015 und 2019 im Programm "Demokratie leben!" erfolgt ist - die Gutachten der bewilligten Projekte für den Zeitraum 2015 bis 2019 im Programm "Demokratie leben!" - eine Auflistung der im Gutachtergremium vertretenen Organisationen/Institutionen inklusive der jeweiligen Anzahl der entsendeten Personen. Um Übersendung in einem elektronischen Format (pdf) wird gebeten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252717/
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail im Bundesamt, die zuständigkeitshalber an m…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Projektgutachter für das Förderprogramm "Demokratie Leben!"/Wissenschaftliche Evaluation des Programms [#252717] - Case Info: [39513004]
Datum
11. Juli 2022 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail im Bundesamt, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. Nach § 7 Absatz 5 IFG soll die Bearbeitung innerhalb eines Monats erfolgen. Ich leite Ihren Antrag umgehend an das zuständige Fachreferat weiter. Ich werde unaufgefordert wieder auf Sie zukommen, sobald ich weitere Informationen habe und bitte um Ihr Verständnis. Bereits jetzt teile ich Ihnen mit, dass für die Erteilung einer entsprechenden Auskunft (amtlichen Information) Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung entstehen können. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr geehrte Damen und Herren, mit E-Mail vom 05.07.2022 beantragten Sie im Bundesamt für Familie und zivilgesell…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Projektgutachter für das Förderprogramm "Demokratie Leben!"/Wissenschaftliche Evaluation des Programms [#252717] - Case Info: [39513004]
Datum
29. Juli 2022 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, mit E-Mail vom 05.07.2022 beantragten Sie im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben die Herausgabe der folgenden Informationen: 1. eine Auflistung der 60 GutachterInnen für das Programm "Demokratie leben!" mit Namen, ggf. entsendender Institution/Organisation, Amtsbezeichnung und Zeitpunkt der Berufung für die Förderperiode 2015 bis 2019 des Programms "Demokratie leben!". 2. das Kompetenz-/Anforderungsprofil für die Position des Begutachtenden für die Förderperiode 2015 bis 2019 des Programms "Demokratie leben!". 3. die Ausschreibung für die Position der GutachterInnen für die Förderperiode 2015 bis 2019 des Programms "Demokratie leben!". 4. die Mustervorlage für den Honorarvertrag für die GutachterInnen für die Förderperiode 2015 bis 2019 des Programms "Demokratie leben!". 5. den Kriterienkatalog/Begutachtungsschablone sowie das Prozessmodell, nach dem die Projektbegutachtung in der Förderperiode 2015 und 2019 im Programm "Demokratie leben!" erfolgt ist. 6. die Gutachten der bewilligten Projekte für den Zeitraum 2015 bis 2019 im Programm "Demokratie leben!". 7. eine Auflistung der im Gutachtergremium vertretenen Organisationen/Institutionen inklusive der jeweiligen Anzahl der entsendeten Personen. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Die Vorabschätzung hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes zur Prüfung Ihres IFG-Antrages hat ergeben, dass die Zusammenstellung der erbetenen Information mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein wird. Zur Beantwortung von Punkt 6 müssen die zahlreichen Projektförderungen einzeln gesichtet und die Gutachten händisch zusammengestellt werden. Dies sind mehrere tausend Seiten, da es sich um Projekte von 2015 bis 2019 handelt . Auch müssen die personenbezogenen Daten anonymisiert werden. Die Zusammenstellung wird voraussichtlich mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Es handelt sich daher bei den von Ihnen erbetenen Informationen um keine einfache Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Somit können Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro entstehen. Für das Merkmal „einfach“ ist allein der notwendige Verwaltungsaufwand entscheidend, jedoch nicht der Umfang der Auskunft. Das sind auf Anfragen hin vor allem mündliche Auskünfte ohne Rechercheaufwand oder auch einfache zeitlich weniger aufwendige schriftliche Auskünfte. Im vorliegenden Fall wird der zeitliche Aufwand über dem einer einfachen Anfrage von bis zu 30 Minuten liegen (Teil A Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IFGGebV), sodass grundsätzlich der Gebührenrahmen gemäß Teil A Nr. 1.3 der IFGGebV von 60 EUR bis 500 EUR eröffnet ist. Die konkreten Kosten können allerdings erst nach einer Überprüfung im Fachbereich beziffert werden. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Sie können diese im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/if... einsehen. Nach diesen Regelungen stellt die Übersendung der von Ihnen begehrten Informationen keine gebührenfreie einfache Auskunft dar. Des Weiteren unterliegt Ihr Antrag gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IFG einer Begründungspflicht, wenn dieser Daten Dritter i. S. d. § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 IFG betrifft. Dies ist hier der Fall, da Sie Gutachten verschiedener Projektträger begehren. Diese müssen angeschrieben werden und mit der Auskunftserteilung einverstanden sein. Demnach entsteht auch aufgrund der vorzunehmenden Drittbeteiligungsverfahren ein erhöhter Verwaltungsaufwand. Zudem erfolgt nach Vorliegen Ihrer Begründung und der Rückmeldung der Drittbeteiligten eine notwenige Abwägung zwischen Ihrem Auskunftsinteresse und der Schutzwürdigkeit der Drittrechte. Sofern keine Begründung für das Auskunftsbegehren eingereicht wird, ist es unwahrscheinlich, dass der Antrag positiv beschieden werden kann. Ich bitte Sie daher, Ihre noch fehlende Begründung nachzureichen. Ich möchte bereits jetzt darauf hinweisen, dass der Arbeitsprozess durch die zahlreichen Drittbeteiligungsverfahren mehrere Wochen dauern kann. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen, bitte ich für die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Gebührenbescheides zudem um Übersendung Ihrer Postanschrift. Der Gebührenbescheid ist ein rechtsmittelfähiger Bescheid. Er bedarf deshalb einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe und wird Ihnen deshalb auf dem Postweg zugestellt. Bitte teilen Sie mir bis zum 05.08.2022 mit, ob und mit welchem Inhalt Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrecht halten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sie schreiben: "Die Vorabschätzung hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes zur…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Projektgutachter für das Förderprogramm "Demokratie Leben!"/Wissenschaftliche Evaluation des Programms [#252717] - Case Info: [39513004] [#252717]
Datum
29. Juli 2022 23:00
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sie schreiben: "Die Vorabschätzung hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes zur Prüfung Ihres IFG-Antrages hat ergeben, dass die Zusammenstellung der erbetenen Information mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein wird. Zur Beantwortung von Punkt 6 müssen die zahlreichen Projektförderungen einzeln gesichtet und die Gutachten händisch zusammengestellt werden. Dies sind mehrere tausend Seiten, da es sich um Projekte von 2015 bis 2019 handelt . Auch müssen die personenbezogenen Daten anonymisiert werden. Die Zusammenstellung wird voraussichtlich mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen." Ich sehe von meinem Antrag auf Informationsfreiheit bezüglich meinem Punkt 6 ab und bitte um Übersendung der Informationen zu den übrigen Punkten 1, 2, 3, 4, 5 und 7. Diese Informationen sollten in einer Behörde in einem mit geringen Aufwand recherchierbaren Format (Tabelle o. ä.) vorliegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252717/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Projektgutachter für das Förderprogramm "Demok…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Projektgutachter für das Förderprogramm "Demokratie Leben!"/Wissenschaftliche Evaluation des Programms [#252717] - Case Info: [39513004] [#252717]
Datum
16. August 2022 16:30
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Projektgutachter für das Förderprogramm "Demokratie Leben!"/Wissenschaftliche Evaluation des Programms“ vom 05.07.2022 (#252717) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich Ihnen bereits in meiner Mail vom 29.07.2022 mitgeteilt habe, handelt es si…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Projektgutachter für das Förderprogramm "Demokratie Leben!"/Wissenschaftliche Evaluation des Programms [#252717] - Case Info: [39513004] [#252717]
Datum
18. August 2022 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich Ihnen bereits in meiner Mail vom 29.07.2022 mitgeteilt habe, handelt es sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen um keine einfache Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Ihr Antrag wurde eingehend im zuständigen Fachreferat geprüft. Für die Fragen 1-5 und 7 beträgt der Arbeitsaufwand im gehobenen Dienst 10 Std. und im höheren Dienst 20 Std., so dass hier die maximale Gebühr von 500 € gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Informationsgebührenverordnung zu erheben ist. Dies ergibt sich aus der Komplexität der Recherche der gewünschten Unterlagen, da es 13 Interessenbekundungsverfahren im Förderzeitraum 2015-2019 gab. Die Akten hierzu, die sich teilweise bereits im Archiv befinden, müssen im Fachbereich einzeln gesichtet und aufbereitet werden. Für die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Gebührenbescheides bitte ich nochmals um Übersendung Ihrer Postanschrift. Der Gebührenbescheid ist ein rechtsmittelfähiger Bescheid. Er bedarf deshalb einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe und wird Ihnen somit auf dem Postweg zugestellt. Sollte ich innerhalb von 14 Tagen keine Angaben zu Ihrer Postanschrift erhalten, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Tabelle mit den 60 GutachterInnen und den entsprechenden Institution…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Projektgutachter für das Förderprogramm "Demokratie Leben!"/Wissenschaftliche Evaluation des Programms [#252717] - Case Info: [39513004] [#252717]
Datum
24. August 2022 20:03
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Tabelle mit den 60 GutachterInnen und den entsprechenden Institutionen des Programms "Demokratie leben!" - einem der wichtigsten Förderprogramme in Ihrem Geschäftsbereich - angefragt. Des Weiteren habe ich ein (!) Dokument mit dem Kompetenzprofil, anhand dessen die Gutachterselektion (hoffentlich) erfolgt ist, ein (!) Dokument mit der Ausschreibung für die Position der GutachterInnen, eine (!) Dokumentenvorlage der Honorverträge für die GutachterInnen und ein (!) bereits existierendes Dokument mit den Kriterien sowie dem Prozessmodell für die Projektbegutachtung. In Summe bezieht sich meine Anfrage auf eine Tabelle und vier Dokumente. Mir ist klar, dass der öffentliche Dienst ausgesprochen ineffizient, langsam und umständlich arbeitet, wie man für das simple Heraussuchen von 5 Dateien, die jeweils bereits existieren, 30(!) Personenstunden (davon 20 Stunden im höheren Dienst - also Diplom/Master-Qualifikationsniveau) veranschlagen kann, ist mir als Bürger und Steuerzahler nicht zu vermitteln. Ich fordere Sie letztmalig auf, meinem Ersuchen auf Informationsfreiheit nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer E-Mail vom 24.08.2022 haben Sie erläutert, dass Sie keinen Grund für die…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Projektgutachter für das Förderprogramm "Demokratie Leben!"/Wissenschaftliche Evaluation des Programms [#252717] - Case Info: [39513004] [#252717]
Datum
1. September 2022 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer E-Mail vom 24.08.2022 haben Sie erläutert, dass Sie keinen Grund für die Erteilung einer Kostennote sehen, da es sich bei den von Ihnen gewünschten Informationen um lediglich fünf Dateien handeln würde. Soweit ich Ihren Antrag auf Informationen richtig verstanden habe möchten Sie für die gesamte Förderperiode 2015 bis 2019 des Programms "Demokratie leben!" alle - das Kompetenz-/Anforderungsprofil für die Position des Begutachtenden - die Ausschreibung für die Position der GutachterInnen - die Mustervorlage für den Honorarvertrag für die GutachterInnen - den Kriterienkatalog/Begutachtungsschablone sowie das Prozessmodell, nach dem die Projektbegutachtung erfolgt ist - die Gutachten der bewilligten Projekte - eine Auflistung der im Gutachtergremium vertretenen Organisationen/Institutionen inklusive der jeweiligen Anzahl der entsendeten Personen Da es sich bei dem Programm um ein recht großes Programm handelt, haben in dem von Ihnen angeforderten Zeitraum insgesamt 13 Interessensbekundungsverfahren stattgefunden. Dies bedeutet, dass alles diese Interessensbekundungsverfahren entsprechend gesichtet und die von Ihnen erbetenen Unterlagen für Sie zusammengestellt und ggf. aufbereitet werden müssen. Es würden Ihnen somit mehr als fünf Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Somit handelt es sich auch nicht um eine 'einfache Auskunft' entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz. Daher würden die nach diesem Gesetzt zurechenbaren Gebühren und Auslagen gegen Sie erhoben. Wenn ich Ihren Antrag nicht richtig verstanden haben sollte, bitte ich Ihrerseits zum Aufklärung. Sofern Sie Ihren Antrag in der oben beschriebenen Form aufrecht erhalten möchten, bitte ich zwecks Zustellung des Gebührenbescheides um Mitteilung Ihrer Postanschrift bis zum 15.09.2022. Anderenfalls betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen