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Projektregularien

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Regularien zur Durchführung von Projekten des Ministeriums (nicht Zuwendungsbereich)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Regularien zur Durc…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Projektregularien [#45422]
Datum
17. Januar 2019 21:55
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Regularien zur Durchführung von Projekten des Ministeriums (nicht Zuwendungsbereich) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. Januar 2019, in der Sie um Auskunft über "…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Projektregularien [#45422]
Datum
21. Januar 2019 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. Januar 2019, in der Sie um Auskunft über "die Regularien zur Durchführung von Projekten des Ministeriums (nicht Zuwendungsbereich)" nach dem IFG baten, deren Eingang ich hiermit bestätige und auf die ich Ihnen gerne antworte. Aus Ihrem Antrag lässt sich nicht eindeutig erkennen, welche konkreten Informationen Sie begehren. Ich kann Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung inhaltlich noch nicht bearbeiten. Ich bitte Sie daher, den Antrag zu präzisieren. Insbesondere habe ich folgende Frage zu Ihrem Antrag: - Was verstehen Sie unter "Projekten des Ministeriums"? Ggf. kann auch ein Beispiel oder ein Link hilfreich sein. Erst nach Präzisierung Ihrerseits kann ich auch feststellen, ob Sie in der Sache Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG begehren oder ob Ihr Antrag nach dem vorrangigen Umweltinformationsgesetz (UIG) zu bearbeiten und bescheiden ist. Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Präzisierung Ihres Antrags benötigen, stehe ich Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich meine dabei alle Projekte des BMU, die S…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Projektregularien [#45422]
Datum
22. Januar 2019 19:35
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich meine dabei alle Projekte des BMU, die Sie selbst durchführen. Darunter verstehe ich z.B. IT-Projekte, Re-Organisationsmaßnahmen oder Gesetzesvorhaben. Nicht betroffen ist der Zuschußbereich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. Januar 2019 und Ihre Nachricht vom 21. Januar 2…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Re: Projektregularien [#45422]
Datum
6. Februar 2019 16:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. Januar 2019 und Ihre Nachricht vom 21. Januar 2019, in der Sie um die Übersendung von "Regularien zur Durchführung von Projekten des Ministeriums (nicht Zuwendungsbereich)" beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) baten. Auf meine Bitte um Präzisierung Ihres Antrags erläuterten Sie, dass Sie unter "Projekte" alle die von BMU selbst durchgeführten Projekte meinen. Auf Ihren Antrag hin übersende Ihnen gerne die Links zu den einschlägigen Regularien: Das Regularium, das die Vorgaben für sämtliche Arbeitseinheiten des BMU enthält, ist die Geschäftsordnung des BMU. Sie finden die Gesamtversion unter folgendem Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/go-bmu/110854/anhang/-GO-BMU_Gesamtversion.pdf. Die GO-BMU ergänzt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), die Sie unter folgendem Link finden: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21072009_O11313012.htm. Was konkret Gesetzesvorhaben angeht - hierauf hatten Sie in Ihrer Mail zusätzlich Bezug genommen -, so verweise ich gerne auf das Handbuch der Rechtsförmlichkeit, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet worden ist und das bei der Erstellung von Gesetzentwürfen zu beachten ist: http://hdr.bmj.de/vorwort.html (dort Link zur pdf-Vollversion, 298 Seiten). Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich verstehe es richtig, dass es für die Durchführung von Projekten - ausserh…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Projektregularien [#45422]
Datum
8. Februar 2019 10:32
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich verstehe es richtig, dass es für die Durchführung von Projekten - ausserhalb von Gesetzgebungsvorhaben - ministeriumsintern keine weiteren Vorgaben gibt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Rückfrage. Richtig, neben der in meiner Antwort vom 6. Feb…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Re: Projektregularien [#45422]
Datum
27. Februar 2019 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Rückfrage. Richtig, neben der in meiner Antwort vom 6. Februar 2019 genannten und übermittelten Geschäftsordnung des BMU, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien ergänzt, gibt es kein weiteres ministeriumsinternes Regularium, das Vorgaben für alle Projekte des Bundesumweltministeriums enthält. Sie werden festgestellt haben, dass die Geschäftsordnung des BMU für die unterschiedlichsten Teilbereiche des Handelns des BMU sodann auf weitere, spezielle Vorschriften verweist, so wie etwa für die Erstellung von Gesetzentwürfen auf das von mir bereits benannte Handbuch der Rechtsförmlichkeit (vg. GO-BMU, Ziffer 9.4.1). Im Übrigen gilt für das Handeln unseres Hauses - wie auch für das der übrigen öffentlichen Hand - selbstverständlich, dass jegliches Handeln den auf den im jeweiligen Einzelfall anwendbaren Gesetzen zu entsprechen hat (so genannte Gesetzesbindung der Verwaltung, Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz). Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen