Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/a/225855/
Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Senatskanzlei hat zu Unrecht die Frist verlängert.
1) Die Frist war bereits abgelaufen. Eine Frist kann nur bis zu dem Zeitpunkt verlängert werden, wie sie noch nicht abgelaufen ist.
2) Es liegen keine Gründe vor. Die Senatskanzlei muss eine Anfrage zunächst nicht "intensiv" Prüfen, sondern der Gesetzgeber sieht eine Prüfung vor. Dies ist vollkommen ausreichend. Für diese Prüfung hat der Gesetzgeber eine Frist von einem Monat ausreichend erachtet und nur für besonders komplexe Fälle eine Fristverlängerung vorgesehen. Dies ist hier nicht gegeben. Bei den Projektregularien handelt es sich um allgemeine Verwaltungsvorschriften, die eigentlich der pro-aktiven Veröffentlichungspflicht unterliegen. Hier gibt es nicht einmal im Ansatz ein Vertraulichkeitsinteresse. Für die EInhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten hat die Senatskanzlei Vorsorge zu treffen. Ein ungewöhnlich hohes Aufkommen kann zudem nicht festgestellt werden.
3) Diese Formulierung ist zudem eine Standardantwort der Senatskanzlei. Sie hat in diesem Jahr erkennbar in keinem einzigen Fall die Frist eingehalten, die der Gesetzgeber vorsieht.
Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anhänge:
- 225855.pdf
Anfragenr: 225855
Antwort an:
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