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Projektregularien

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Regularien zur Durchführung von Projekten des Ministeriums (nicht Zuwendungsbereich)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Regularien zur Durch…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Projektregularien [#45420]
Datum
17. Januar 2019 21:52
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Regularien zur Durchführung von Projekten des Ministeriums (nicht Zuwendungsbereich) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Eingangsbestätigung - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17.01.2019 an das BMZ; GZ: Z 14 O4…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Eingangsbestätigung - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17.01.2019 an das BMZ; GZ: Z 14 O4010-0288/003
Datum
22. Januar 2019 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17.01.2019. Ihr Antrag wird unter dem Geschäftszeichen Z 14 O4010-0288/003 geführt. Ihr Antrag ist am 18.01.2019 im BMZ eingegangen und wurde an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17.01.2019; GZ: Z 14 O4010-0288/003 / Meine Eingangsbest…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17.01.2019; GZ: Z 14 O4010-0288/003 / Meine Eingangsbestätigung vom 22.01.2019
Datum
28. Januar 2019 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren o.a. Antrag nach dem IFG und meine diesbezügliche Eingangsbestätigung vom 22.01.2019. Im Rahmen der weiteren Antragsbearbeitung möchte ich Sie um eine Konkretisierung Ihres IFG-Antrags, insbesondere zu den Begrifflichkeiten " Projekte" und "Regularien", bitten. Dies ist wichtig im Hinblick auf eine mögliche Eingrenzung der Thematik und um erkennen zu können, welche konkreten Dokumente von Ihrer Anfrage betroffen sind. Zudem ist dies auch wichtig um abschätzen zu können, ob im Rahmen Ihrer Anfrage Gebühren anfallen werden oder nicht. Bis zum Eingang der von Ihnen erbetenen Informationen werde ich die Bearbeitung Ihres Antrags aussetzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17.01.2019; GZ: Z 14 O4010-0288/003 / Meine Eingangs…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17.01.2019; GZ: Z 14 O4010-0288/003 / Meine Eingangsbestätigung vom 22.01.2019 [#45420]
Datum
30. Januar 2019 20:46
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Regularien sind alle Regelungen Ihres Hauses, die auf die Planung, Durchführung und den Abschluss von Projekten eingehen. Also beispielsweise Hausanweisungen, Dienstanweisungen etc. Ihres Hauses. Projekte sind z.B. IT-Projekte, Baumassnahmen, Organisationsmassnahmen etc., die unter den klassischen Projektbegriff fallen. Nicht erfasst ist der Zuschussbereich, also Projekte Dritter Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17.0…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Bescheid - IFG-Antrag zu "Projektregularien"; GZ: Z14 O4010-0288/003
Datum
18. Februar 2019 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17.01.2019 und übersende Ihnen anbei meinen Bescheid vom 15.02.2019. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.