Projektstatusbericht Bodycams

Projektstatusbericht welcher in der Landtags-Vorlage 17/545 angesprochen wird
vorliegende Folgeberichte

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 0 Follower:innen
Christian Volmering
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
Christian Volmering
Betreff
Projektstatusbericht Bodycams [#62599]
Datum
22. März 2019 14:26
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Projektstatusbericht welcher in der Landtags-Vorlage 17/545 angesprochen wird vorliegende Folgeberichte
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW LZPD NRW …
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW
Datum
5. April 2019 11:57
Status
Warte auf Antwort
LZPD NRW Duisburg, 05.04.2019 Pilotprojekt Bodycam 60.03.10 Ihre Anfrage vom 22.03.2019 Sehr geehrter Herr Volmering, zunächst möchte ich mich für Ihre Nachricht vom 22.03.2019 bedanken. Eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage im Sinne des IFG NRW ist auf dem Schriftwege beabsichtigt. Für die weitere Bearbeitung bitte ich Sie höflichst, mir Ihre postalische Anschrift zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
Christian Volmering
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG NRW [#62599] Sehr geehrte Damen und Herren, unten meine Postadresse. ... Mit freu…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
Christian Volmering
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG NRW [#62599]
Datum
5. April 2019 14:08
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, unten meine Postadresse. ... Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering Anfragenr: 62599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Volmering << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Christian Volmering
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG NRW [#62599] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pro…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
Christian Volmering
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG NRW [#62599]
Datum
24. April 2019 12:21
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Projektstatusbericht Bodycams“ vom 22.03.2019 (#62599) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering Anfragenr: 62599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Christian Volmering
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Projektstatusbericht Bodycams“ vom 22.03…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
Christian Volmering
Betreff
Projektstatusbericht Bodycams [#62599]
Datum
26. April 2019 12:05
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Projektstatusbericht Bodycams“ vom 22.03.2019 (#62599) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering Anfragenr: 62599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Informationsfreiheitsgesetz NRW // Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 22. März 2019 Sehr geehrter Herr Volmering, …
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz NRW // Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 22. März 2019
Datum
6. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Volmering, auf Ihren Antrag auf Zugang zu bei meiner Behörde vorhandenen amtlichen Informationen vom 22.03.2019 ergeht folgender Bescheid: Ihren Antrag auf Zugang zu bei meiner Behörde vorhandenen amtlichen Informationen (Projektstatusbericht Bodycam vom 12.12.2017) lehne ich ab. Begründung: Zunächst möchte ich mich für Ihr Schreiben vom 22.03.2019 und Ihr damit einhergehendes Interesse an meinem Bodycam-Projekt bedanken. Gemäß $ 6 S. 1 lit. a) IFG NRW ist der Antrag auf Informationsfreiheit abzulehnen, soweit und solange das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, beeinträchtigen würde. So verhält es sich hier. Der Projektstatusbericht lässt Rückschlüsse auf das (wahrscheinliche) Verhalten von Polizeivollzugskräften in bestimmten Einsatzsituationen zu. Dieses Wissen kann dazu genutzt werden, sich polizeilichen Maßnahmen zu entziehen, diese zu erschweren oder gesteigerte Gefahren für Leib und Leben der Polizeivollzugskräfte hervorzurufen. Hierin sehe ich eine Beeinträchtigung der Tätigkeit der Polizei. Gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW haben Sie das Recht, die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben wer- den. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß 8 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmen-bedingungen - des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I 2017 S. 3803). Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www .justiz.de. Mit freundlichen Grüßen
Christian Volmering
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Christian Volmering
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Projektstatusbericht Bodycams“ [#62599] [#62599]
Datum
23. Mai 2019 10:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/62599 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage vollständig abgelehnt wurde. Es wären mildere Mittel wie beispielsweise die teilweise Schwärzung vorhanden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering Anhänge: - 62599.pdf - 2019-05-06_1-1905071547180001-kopie.jpg - 2019-05-06_1-1905071547180002-kopie.jpg Anfragenr: 62599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.05.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Projektstatusbericht Bodycams“ [#62599] [#62599]
Datum
23. Mai 2019 13:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.05.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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