Promotionszulassung von Frau Annalena Bärbock
Die Bundestagsabgeordnete Frau Annalena Bärbock wurde laut veröffentlichtem Lebenslauf von dem Fachbereich Rechtswissenschaften der Freien Universität im Jahr 2009 zur Promotion zugelassen. Bitte beantworten Sie mir hierzu folgende Fragen:
1) Wann wurde Frau Bärbock gemäß § 7 der in der Promotionsordnung des Fachbereichs in der damals gültigen Fassung an der Freien Universität immatrikuliert und wie lange bestand die Immatrikulation?
2) Wann hat Frau Bärbock den Antrag auf Zulassung zur Promotion gestellt?
3) Welche Nachweise, dass die Voraussetzungen zur Promotion gegeben waren, hat Frau Bärbock gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 der Promotionsordnung bei dem Dekanat mit ihrem Antrag vorgelegt?
4) Waren die Nachweise nach Auffassung des Dekans vollständig oder wurden sie aufgrund von Hinweisen gem. § 6 Abs. 1 der Promotionsordnung nachträglich ergänzt?
5) Erfolgte die Zulassung zur Promotion nach § 6 Abs.2 der Promotionsordnung durch den Dekan oder hat der Promotionsausschuss über die Zulassung zur Promotion entschieden?
6) Falls die Entscheidung durch den Promotionsausschuss erfolgte und nicht durch den Dekan, war der Grund hierfür:
- dass der Dekan die Voraussetzungen für die Promotion nicht für erfüllt sah;
- oder dass ein anderes Mitglied des Promotionsausschusses oder eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer gem. § 3 der Promotionsordnung Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen hatte? Wenn, dann wer?
7) Wer war bei der Entscheidung über die Zulassung Dekan und wer waren die Mitglieder des Promotionsausschusses?
8) Aufgrund welcher Überlegungen ist der Dekan bzw. der Promotionsausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass Frau Bärbock die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion erfüllt hat, obwohl sie weder ein rechtswissenschaftlichen Studium in Deutschland noch ein vergleichbares Studium im Ausland erfolgreich absolviert hat?
9) Haben der Dekan bzw. der Promotionsausschuss die in § 4 Abs. 5 Satz 2 der Promotionsordnung vorgesehene Auskunft der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen eingeholt?
10) Wurde ein Betreuer oder eine Betreuerin für das Dissertationsvorhaben der Frau Bärbock bestellt und wenn ja, wer?
11) Wann hat Frau Bärbock formell mitgeteilt, dass sie das Promotionsvorhaben aufgegeben hat?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum14. Juni 2021
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16. Juli 2021
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