ProstSchG

Bitte schicken Sie mir die aktuelle für Sachsen gültige Durchführungsverordnung für das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) vom 21. Oktober

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  • Datum
    6. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte schicken …
An Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ProstSchG [#25952]
Datum
6. Januar 2018 17:05
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schicken Sie mir die aktuelle für Sachsen gültige Durchführungsverordnung für das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) vom 21. Oktober
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr geehrte Damen und Herren, das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist seit dem 01.07.2017 in Kraft. Im Fr…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
WG: ProstSchG [#25952]
Datum
9. Januar 2018 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist seit dem 01.07.2017 in Kraft. Im Freistaat Sachsen ist zur Umsetzung dieses Gesetzes keine Durchführungsverordnung geplant. Erforderlich ist stattdessen ein Ausführungsgesetz. Dieses befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Entscheidungsbefugt ist insoweit allein der Sächsische Landtag. Wir gehen davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren nicht vor April 2018 zum Abschluss kommen wird. Zur Ihrer Information: Es geht hier um ein Gesetzgebungsverfahren und nicht um Informationen über der Akteneinsicht zugängliche Einzelverfahren. Sofern Sie nähere Auskünfte zum Gesetzgebungsverfahren des Sächsischen Landtages wünschen, wenden Sie sich bitte ggf. dorthin. Mit freundlichen Grüßen