Proteste Kirchplatz 7, 88400 Biberach

Es gab Proteste in Form von Plakaten an allen Schaufenster des Erdgeschosses im Gebäude Kirchplatz 7, demnach sollen „Kuhhandel mit Grundrechten“ geschehen sein. Diese wurden x-Fach auch in den Gemeinderatssitzungen in den Bürgerfragestunden thematisiert.

Es wird beantragt alle Schnellanfragen von den Gemeinderäten an BM Kuhlmann bzw. OB Zeidler vorzulegen und etwaige Sitzungsprotokolle, Schriftverkehr, Dienstanweisungen und Beschlüsse.

Es wird beantragt, etwaige Anfragen, Beschwerden, von der Öffentlichkeit an die Drei Bürgermeister der Stadt Biberach in Bezug auf den Kirchplatz 7 vorzulegen.

Es wird beantragt, etwaigen Schriftverkehr mit der Redaktion der Biberacher schwäbischen Zeitung offenzulegen.

Es wird beantragt den Schriftverkehr zwischen Winfried Kretschmann und OB Zeidler - BM Kuhlmann - 1.B Wersch in Bezug auf die Baueinstellung zum Kirchplatz 7 offenzulegen.

Es wird beantragt den Schriftverkehr zwischen dem Bundestagsabgeordneten Martin Gerster der für den Kreis BIberach zuständig ist und OB Zeidler - BM Kuhlmann - 1.B Wersch in Bezug auf die Baueinstellung bzw. der Proteste zum Kirchplatz 7 offenzulegen.

Es wird beantragt den Schriftverkehr zwischen dem Landrat Dr. Heiko Schmid und OB Zeidler - BM Kuhlmann - 1.B Wersch in Bezug auf die Baueinstellung und Proteste zum Kirchplatz 7 offenzulegen.

Es wird beantragt, von etwaigen Fachbehörden der Stadtverwaltung wie Ordnungsamt, Kämmereiamt, Verkehrsamt usw. sowie der Personalrat auf die Proteste reagiert haben und welcher Schriftverkehr, Sitzungen, Protokolle, Dienstanweisungen getätigt wurden. Bitte um Offenlegung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    26. Mai 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es gab Proteste i…
An Stadtverwaltung Biberach an der Riß Details
Von
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Betreff
Proteste Kirchplatz 7, 88400 Biberach [#134786]
Datum
26. April 2019 22:17
An
Stadtverwaltung Biberach an der Riß
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es gab Proteste in Form von Plakaten an allen Schaufenster des Erdgeschosses im Gebäude Kirchplatz 7, demnach sollen „Kuhhandel mit Grundrechten“ geschehen sein. Diese wurden x-Fach auch in den Gemeinderatssitzungen in den Bürgerfragestunden thematisiert. Es wird beantragt alle Schnellanfragen von den Gemeinderäten an BM Kuhlmann bzw. OB Zeidler vorzulegen und etwaige Sitzungsprotokolle, Schriftverkehr, Dienstanweisungen und Beschlüsse. Es wird beantragt, etwaige Anfragen, Beschwerden, von der Öffentlichkeit an die Drei Bürgermeister der Stadt Biberach in Bezug auf den Kirchplatz 7 vorzulegen. Es wird beantragt, etwaigen Schriftverkehr mit der Redaktion der Biberacher schwäbischen Zeitung offenzulegen. Es wird beantragt den Schriftverkehr zwischen Winfried Kretschmann und OB Zeidler - BM Kuhlmann - 1.B Wersch in Bezug auf die Baueinstellung zum Kirchplatz 7 offenzulegen. Es wird beantragt den Schriftverkehr zwischen dem Bundestagsabgeordneten Martin Gerster der für den Kreis BIberach zuständig ist und OB Zeidler - BM Kuhlmann - 1.B Wersch in Bezug auf die Baueinstellung bzw. der Proteste zum Kirchplatz 7 offenzulegen. Es wird beantragt den Schriftverkehr zwischen dem Landrat Dr. Heiko Schmid und OB Zeidler - BM Kuhlmann - 1.B Wersch in Bezug auf die Baueinstellung und Proteste zum Kirchplatz 7 offenzulegen. Es wird beantragt, von etwaigen Fachbehörden der Stadtverwaltung wie Ordnungsamt, Kämmereiamt, Verkehrsamt usw. sowie der Personalrat auf die Proteste reagiert haben und welcher Schriftverkehr, Sitzungen, Protokolle, Dienstanweisungen getätigt wurden. Bitte um Offenlegung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir noch wie am 26.04.2019 beantragt die Eingangsbestätigung. viel…
An Stadtverwaltung Biberach an der Riß Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Proteste Kirchplatz 7, 88400 Biberach [#134786]
Datum
6. Mai 2019 18:10
An
Stadtverwaltung Biberach an der Riß
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir noch wie am 26.04.2019 beantragt die Eingangsbestätigung. vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>