Protokoll der 69. STIKO-Sitzung

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Das Protokoll der 69. STIKO-Sitzung, vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2018
  • Frist
    5. Juni 2018
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Protokoll de…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Protokoll der 69. STIKO-Sitzung [#29373]
Datum
2. Mai 2018 23:40
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll der 69. STIKO-Sitzung, vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Robert Koch-Institut
- Gz. 1.11.05/0006#0041 - Sehr geehrter Herr Beier, wunschgemäß bestätigen wir den Eingang Ihrer Nachricht. N…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Protokoll der 69. STIKO-Sitzung [#29373]
Datum
16. Mai 2018 12:24
Status
Warte auf Antwort
- Gz. 1.11.05/0006#0041 - Sehr geehrter Herr Beier, wunschgemäß bestätigen wir den Eingang Ihrer Nachricht. Nach unserem Verständnis ist Ihr Antrag nicht auf die Erteilung einer Auskunft, sondern auf die Herausgabe einer Abschrift des Protokolls gerichtet. Dafür besteht nach Nr. 2.1 des der Informationsgebührenverordnung beigegebenen Gebühren- und Auslagenverzeichnisses ein Mindestgebührenbetrag von 15 Euro. Wie schon zu den Protokollen der 70. und 71. Sitzung bitten wir Sie um Mitteilung, falls Sie unter diesem Umstand an Ihrem Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> wie bereits bezüglich meiner anderen Anträge mitgeteilt, teile ich Ihre Recht…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: Protokoll der 69. STIKO-Sitzung [#29373]
Datum
17. Mai 2018 19:33
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> wie bereits bezüglich meiner anderen Anträge mitgeteilt, teile ich Ihre Rechtsauffassung nicht. Ich werde deshalb die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Vermittlung nach § 12 Abs. 1 IFG anrufen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 29373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokoll der 69. STIKO-Sitzung“ [#29373]
Datum
17. Mai 2018 19:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29373 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich um eine einfache - und somit gebührenfrei zu beantwortende - Auskunft handelt. Die Informationen liegen dem RKI vor. Ggf. wäre aber auch eine Gebühr aufgrund der von mir vorgetragenen Gründe zu erlassen, hilfsweise zu ermäßigen. Ich verweise zusätzlich auf die Korrespondenz unter https://fragdenstaat.de/a/29372 und https://fragdenstaat.de/a/29371 . Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 29373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Beier, beigefügtes Schreiben(AZ: 15-721/009 II#0279) übermittle ich Ihnen zur Kenntnis. Mit…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Protokoll der 69. STIKO-Sitzung« [#29373] # 15-721/009 II#0279
Datum
18. Juni 2018 16:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, beigefügtes Schreiben(AZ: 15-721/009 II#0279) übermittle ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Nachricht bzgl. des aktuellen Standes der Vermittlung. Mit freu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage »Protokoll der 69. STIKO-Sitzung« [#29373] # 15-721/009 II#0279 [#29373]
Datum
31. Juli 2018 06:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Nachricht bzgl. des aktuellen Standes der Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 29373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Vermittlungsanfragen zu IFG-Anträgen an das Robert-Koch-Institut - Zwischenstand # 15-721/009 II#0279 Die Bun…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Vermittlungsanfragen zu IFG-Anträgen an das Robert-Koch-Institut - Zwischenstand # 15-721/009 II#0279
Datum
26. September 2018 14:13
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/009 II#0279 Sehr geehrter Herr Beier, anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Vermittlungsanfragen zu IFG-Anträgen an das Robert-Koch-Institut # 15-721/009 II#0279 Die Bundesbeauftragte f…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Vermittlungsanfragen zu IFG-Anträgen an das Robert-Koch-Institut # 15-721/009 II#0279
Datum
17. Oktober 2018 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
828,0 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/009 II#0279   Sehr geehrte Herr Beier,   anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch.   Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Gz. 1.11.05/0006#0041 [#29373] Sehr geehrt<< Anrede >> nachdem auch die BfDI Ihrer Rechtsauffassung n…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Gz. 1.11.05/0006#0041 [#29373]
Datum
29. Dezember 2018 23:55
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> nachdem auch die BfDI Ihrer Rechtsauffassung nicht folgt und eine Verpflichtung zur kostenfreien Herausgabe sieht, bitte ich um Mitteilung, ob Sie Ihre "restriktive" Vorgehensweise weiter verfolgen wollen. Ich teile - wie gewünscht - mit, dass ich weiterhin an meinem Antrag festhalte. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 29373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Beier, auf Ihren Antrag übersenden wir Ihnen die o. g. Unterlage. In dem Protokoll sind unte…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz betreffend das Protokoll der 69. STIKO-Sitzung
Datum
30. Januar 2019 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, auf Ihren Antrag übersenden wir Ihnen die o. g. Unterlage. In dem Protokoll sind unter TOP 5 (S. 4) die Namen der bei den Abstimmungen unterlegenen Kandidaten geschwärzt. Insoweit bleibt es Ihnen nachgelassen, auch deren Mitteilung zu verlangen. Für diesen Fall bitten wir Sie, Ihren Antrag zu begründen. Wir werden dann in dem dafür vorgesehenen Verfahren erneut über den Informationszugang entscheiden. Die Schwärzung der Namen der bei den Abstimmungen unterlegenen Kandidaten erfolgt zum Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Zugang zu personenbezogenen Daten darf gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Betroffenen am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Betroffenen eingewilligt hat. Dabei überwiegt das Informationsinteresse nicht bei Informationen, die mit dem Dienst- oder Amtsverhältnis oder einem Mandat des Betroffenen in Zusammenhang stehen und nicht lediglich Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind (vgl. § 5 Abs. 2 und 4 IFG). Diese Wertungen lassen sich zumindest analog auch auf die Mitglieder der STIKO übertragen. Zur Bewertung des Informationsinteresses des Antragstellers ist der Antrag gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen, soweit er personenbezogene Daten Dritter betrifft. Dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (§ 8 Abs. 1 IFG). Dies ist aus den genannten Gründen der Fall. Die Entscheidung über den Informationszugang hat dann einheitlich gegenüber dem Antragsteller und den Drittbetroffenen zu ergehen (vgl. § 8 Abs. 2 IFG). Über die Kosten für den Informationszugang ergeht eine gesonderte Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz betreffend die Protokolle der 69. bis 71. STIKO-Sitzung: Gebühre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz betreffend die Protokolle der 69. bis 71. STIKO-Sitzung: Gebührenbescheide
Datum
29. März 2019 12:49
Status
Sehr geehrter Herr Beier, im Nachgang zur Übersendung der o. g. Protokolle übersenden wir Ihnen beigefügt die zugehörigen Gebührenbescheide. Mit freundlichen Grüßen