Protokoll der 72. STIKO-Sitzung

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Das Protokoll der 72. STIKO-Sitzung, vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2016
  • Frist
    20. Januar 2017
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Protokoll de…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Protokoll der 72. STIKO-Sitzung [#19611]
Datum
19. Dezember 2016 16:44
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll der 72. STIKO-Sitzung, vorzugsweise in elektronischer Form (z.B. PDF).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der 72. STIKO-Sitzung“ vom 19.12.201…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Protokoll der 72. STIKO-Sitzung [#19611]
Datum
12. Februar 2017 09:01
An
Robert Koch-Institut
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der 72. STIKO-Sitzung“ vom 19.12.2016 (#19611) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 19611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Beier, bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Auf Ihren Antrag übersenden wir Ihnen bei…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Protokoll der 72. STIKO-Sitzung [#19611]
Datum
14. Februar 2017 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Auf Ihren Antrag übersenden wir Ihnen beigefügt das Protokoll der 72. STIKO-Sitzung. Darin ist unter TOP 3 (S. 3) ein Textabschnitt unkenntlich gemacht, der eine Diskussion über die Arbeitsweise der STIKO zum Gegenstand hat. Grund ist die notwendige Vertraulichkeit behördlicher Beratungen (§ 3 Nr. 3 Buchstabe b IFG). Ferner ist unter TOP 4 (S. 3) ein Textabschnitt unkenntlich gemacht, der die Entwicklung von Impfstoffen beim Hersteller Pfizer/Wyeth zum Gegenstand hat. Es bleibt Ihnen nachgelassen, die Mitteilung auch der hier geschwärzten Informationen zu verlangen. Für diesen Fall bitten wir Sie, Ihren Antrag insoweit zu begründen. Wir werden dann in dem dafür vorgesehenen Verfahren erneut über den Informationszugang insoweit entscheiden. Die Schwärzung unter TOP 4 erfolgt zum Schutz möglicher Betriebs- und Geschäftsgeheimisse des Herstellers. Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen darf gemäß § 6 Satz 2 IFG nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Betrifft der Antrag derartige Daten, so ist er gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen. Dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (§ 8 Abs. 1 IFG). Die Entscheidung über den Informationszugang hat dann einheitlich gegenüber dem Antragsteller und den Drittbetroffenen zu ergehen (vgl. § 8 Abs. 2 IFG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Robert Koch-Institut Nordufer 20, 13353 Berlin schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen