Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Falls dies den Antrag beschleunigt, können personenbezogene Daten geschwärzt werden.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. März 2019
  • Frist
    7. April 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokoll der Aufsichts…
An MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH Details
Von
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Betreff
Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018 [#60605]
Datum
8. März 2019 18:24
An
MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Falls dies den Antrag beschleunigt, können personenbezogene Daten geschwärzt werden. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meinen IFG-Antrag vom 8. März 2019 möchte ich in einem Punkt konkretisieren: Es r…
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Von
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Betreff
AW: Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018 [#60605]
Datum
12. März 2019 20:51
An
MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meinen IFG-Antrag vom 8. März 2019 möchte ich in einem Punkt konkretisieren: Es reicht der Abschnitt zu Tagesordnungspunkt 3 bzw. die fraglichen 32 Minuten der Sitzung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um eine Empfangsbestätigung meines Antrags nach LIFG vom 8. März 2019. …
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Betreff
AW: Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018 [#60605]
Datum
14. März 2019 17:51
An
MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um eine Empfangsbestätigung meines Antrags nach LIFG vom 8. März 2019. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
GBG Mannheim
Anfragenr: 60605 Sehr geehrtAntragsteller/in wir teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Anfrage an die Stadt Mannheim zu…
Von
GBG Mannheim
Betreff
Anfragenr: 60605
Datum
15. März 2019 15:30
Status
Warte auf Antwort
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10,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in wir teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Anfrage an die Stadt Mannheim zur Aufnahme eines Verwaltungsverfahrens weitergeleitet haben. Bitte beachten Sie auch bei zukünftigen Anfragen, dass es sich bei unserem Unternehmen (MWSP) um eine juristische Person des Privatrechts handelt, die, soweit sie öffentliche-rechtliche Aufgaben und öffentliche Dienstleistungen vornimmt, zwar informationspflichtige Stelle i.S.v. § 2 Abs. 4 LIFG ist, dennoch Ihr Auskunftsanspruch an die Stelle zu richten ist, für die die juristische Person des Privatrechts letztlich die öffentlich-rechtliche Aufgabe beziehungsweise die öffentliche Dienstleistung wahrgenommen hat. § 7 Abs. 1 LIFG "Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Stelle, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist; dies können auch Beliehene sein. Im Fall des § 2 Absatz 4 besteht der Anspruch gegenüber der Stelle, für die letztlich die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe wahrgenommen beziehungsweise die öffentliche Dienstleistung erbracht wird. Berührt der Antrag Belange im Sinne von § 5 oder § 6, soll er begründet werden und für die Anhörung nach § 8 Absatz 1 die Erklärung enthalten, inwieweit die Daten der antragstellenden Person an die geschützte Person weitergegeben werden dürfen. Gibt die antragstellende Person keine Erklärung über ihr Interesse an personenbezogenen Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ab, sollen Namen von natürlichen Personen geschwärzt werden." Mit freundlichen Grüßen
MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH
(per E-Mail) Ihre beiden Anträge vom 06.03.19 Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben am 6.3.19 zwei Anträge von Ih…
Von
MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Via
Briefpost
Betreff
(per E-Mail) Ihre beiden Anträge vom 06.03.19
Datum
3. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben am 6.3.19 zwei Anträge von Ihnen erhalten und möchten dazu wie folgt Stellung nehmen. 1. Ihr Antrag vom 06.03.2019 auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) zur Herausgabe des Protokoll der Aufsichtsratssitzung der MWSP zum Erwerb der Baufelder IV und V auf Turley: Das LIFG gewährt grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, sofern nicht der Schutz personenbezogener Daten oder der Schutz geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entgegenstehen. Dies wäre im vorliegenden Fall gegeben, so dass wir Ihren Antrag nach § 9 LIFG ablehnen müssten. Daher bitten wir Sie um Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen, ob Sie an ihrem Antrag festhalten. Sollte dies der Fall sein, würde ein rechtsmittelfähiger Bescheid erlassen, der mit einem entsprechenden Gebührenbescheid verbunden ist. Sollten wir bis zum 17.04.19 keine Rückmeldung erhalten, so gehen wir davon aus, das Sie an keiner Weiterverfolgung interessiert sind. 2. Antrag vom 06.03.2019 auf „Übersendung des Kaufvertrages über die Baufelder 4 und 5 auf Turley mit der Tom Bock Group (#60198)“: Gerne prüfen wir Ihren Antrag auf Herausgabe der oben genannten Kaufverträge. Da im vorliegenden Fall umfassend Dritte zu beteiligen sind, möchte ich Sie darüber informieren, dass wir nach § 7 Abs. 7 LIFG die Frist über die Entscheidung ihres Antrags auf drei Monate verlängern. Bitte teilen Sie uns innerhalb der nächsten vier Wochen mit, ob Sie an Ihrem Antrag weiterhin festhalten möchten. Aus Gründen der Transparenz müssen wir Ihnen mitteilen, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages nach § 10 Abs. 1 LIFG i. V. m. Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses 1 der Gebührensatzung der Stadt Mannheim eine Gebühr in Höhe von 60,00 € zu erheben wäre. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: (per E-Mail) Ihre beiden Anträge vom 06.03.19 [#60605] Sehr geehrt<< Anrede >> gemäß § 9 Abs. 2 h…
An MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: (per E-Mail) Ihre beiden Anträge vom 06.03.19 [#60605]
Datum
4. April 2019 13:21
An
MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> gemäß § 9 Abs. 2 hat die informationspflichtige Stelle, sofern sie den Antrag ganz oder teilweise ablehnt, mitzuteilen, "ob und wann der Informationszugang ganz oder teilweise auf Antrag zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist." – Ich bitte diesbzgl. um eine Mitteilung Ihrerseits. Hinsichtlich der personenbezogenen Daten wäre eine beispielsweise Schwärzung der Teilnehmernamen möglich, auch wenn die Aufsichtsratmitglieder ja öffentliche Personen sind, die auch auf der MWSP-Webseite genannt werden. Ich bitte um Erläuterung, wessen personenbezogenen Daten Sie in diesem Fall als schutzwürdig sehen. Schutz geistigen Eigentums dürfte mangels Schöpfungshöhe hier als Ablehnungsgrund nicht in Frage kommen. Es handelt sich um ein Protokoll, das keine eigene schöpferische Leistung beinhaltet. Das LIFG baut auch auf Art. 5 GG auf, wonach jeder das Recht hat, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen steht das hohe öffentliche Interesse in der Angelegenheit gegenüber. Sowohl MWSP als auch ihr Aufsichtsratsvorsitzender und ein anderes unbekanntes Aufsichtsratsmitglied haben sich in der Presse zu dieser Aufsichtsratssitzung geäußert und teilweise unterschiedlich deren Inhalt wiedergegeben. Der grundsätzliche Inhalt ist also schon bekannt, nun geht es um die Belegbarkeit der getroffenen Aussagen. Der Aufsichtsrat ist mit politischen Vertretern der Gemeinderatsfraktionen besetzt. Deshalb trägt die Information über sein Wirken auch unmittelbar auf die politische Willens- und Meinungsbildung bei. Angesichts des nahenden Wahlkampfs und des großen öffentlichen Interesses (siehe auch die immense Presseberichterstattung und breiten Diskussionen in sozialen Netzwerken) überwiegt dieses in diesem Fall eindeutig. Zuletzt möchte ich höflich darum bitten, die beiden getrennten Verwaltungsverfahren (hier: 2 unabhängige IFG-Anfragen) im Schriftverkehr auch getrennt zu behandeln, da sonst die beiden Verfahren jeweils Teil des anderen werden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018“ [#60605] [#60605]
Datum
10. April 2019 11:33
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/60605 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die informationspflichtige Stelle, sofern sie den Antrag ganz oder teilweise ablehnt, gemäß § 9 Abs. 2 mitzuteilen hat, "ob und wann der Informationszugang ganz oder teilweise auf Antrag zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist." Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 60605.pdf - 2019-03-15_1-image002.png Anfragenr: 60605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018“ [#60605] [#60605]
Datum
10. April 2019 11:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezemb…
An GBG Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018“ [#60605] [#60605]
Datum
21. Juni 2019 00:45
An
GBG Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018“ vom 08.03.2019 (#60605) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Gemäß § 9 Abs. 2 hat die informationspflichtige Stelle, sofern sie den Antrag ganz oder teilweise ablehnt, mitzuteilen, "ob und wann der Informationszugang ganz oder teilweise auf Antrag zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist." – Ich bitte diesbzgl. um eine Mitteilung Ihrerseits. Hinsichtlich der personenbezogenen Daten wäre eine beispielsweise Schwärzung der Teilnehmernamen möglich, auch wenn die Aufsichtsratmitglieder ja öffentliche Personen sind, die auch auf der MWSP-Webseite genannt werden. Ich bitte um Erläuterung, wessen personenbezogenen Daten Sie in diesem Fall als schutzwürdig sehen. Schutz geistigen Eigentums dürfte mangels Schöpfungshöhe hier als Ablehnungsgrund nicht in Frage kommen. Es handelt sich um ein Protokoll, das keine eigene schöpferische Leistung beinhaltet. Das LIFG baut auch auf Art. 5 GG auf, wonach jeder das Recht hat, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen steht das hohe öffentliche Interesse in der Angelegenheit gegenüber. Sowohl MWSP als auch ihr Aufsichtsratsvorsitzender und ein anderes unbekanntes Aufsichtsratsmitglied haben sich in der Presse zu dieser Aufsichtsratssitzung geäußert und teilweise unterschiedlich deren Inhalt wiedergegeben. Der grundsätzliche Inhalt ist also schon bekannt, nun geht es um die Belegbarkeit der getroffenen Aussagen. Der Aufsichtsrat ist mit politischen Vertretern der Gemeinderatsfraktionen besetzt. Deshalb trägt die Information über sein Wirken auch unmittelbar auf die politische Willens- und Meinungsbildung bei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
GBG Mannheim
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben von Ihnen eine E-Mail folgenden Inhalts erhalten. „Sehr geehrte Damen…
Von
GBG Mannheim
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018“ [#60605] [#60605]
Datum
25. Juni 2019 11:36
Status
Warte auf Antwort
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10,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben von Ihnen eine E-Mail folgenden Inhalts erhalten. „Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018“ vom 08.03.2019 (#60605) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten………“ Diese wird als „automatische Antwort bezeichnet. Nachdem wir Ihnen am 15.03.2019 unter Hinweis auf die gesetzliche Regelung des LIFG mitgeteilt hatten, dass Anfragen nach dem LIFG an die Stadt Mannheim zu richten sind, gehen wir davon aus, dass es sich hier tatsächlich um eine nach Zeitablauf erzeugte automatische Antwort handelt. Wir möchten Sie deshalb bitten, das an uns gerichtete Auskunftsersuchen als erledigt zu kennzeichnen, damit weitere „automatische Antworten“ zu Ihrem an uns gerichtetes Auskunftsersuchen nicht mehr erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
GBG Mannheim
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meinen Vertreter:
Von
GBG Mannheim
Betreff
Automatische Antwort: Anfrage „Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018“ [#60605] [#60605]
Datum
13. Juli 2019 00:29
Status
Warte auf Antwort
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meinen Vertreter:
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in der Inhalt meiner E-Mail lässt ganz sicher darauf schließen, dass es sich nicht um e…
An GBG Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018“ [#60605] [#60605]
Datum
13. Juli 2019 00:29
An
GBG Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der Inhalt meiner E-Mail lässt ganz sicher darauf schließen, dass es sich nicht um eine automatisch generierte E-Mail handelt. Ich setze mich auf Grundlage des LIFG mit Ihrer Ablehnung auseinander. Da Sie offensichtlich den Inhalt der E-Mail nicht gelesen haben, kopiere ich Ihnen meine Erwiderung Ihrer Ablehnung nochmals hier hinein: Gemäß § 9 Abs. 2 hat die informationspflichtige Stelle, sofern sie den Antrag ganz oder teilweise ablehnt, mitzuteilen, "ob und wann der Informationszugang ganz oder teilweise auf Antrag zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist." – Ich bitte diesbzgl. um eine Mitteilung Ihrerseits, da Sie dieser gesetzlichen Verpflichtung bislang nicht nachgekommen sind. Hinsichtlich der personenbezogenen Daten wäre eine beispielsweise Schwärzung der Teilnehmernamen möglich, auch wenn die Aufsichtsratmitglieder ja öffentliche Personen sind, die auch auf der MWSP-Webseite genannt werden. Ich bitte um Erläuterung, wessen personenbezogenen Daten Sie in diesem Fall als schutzwürdig sehen. Schutz geistigen Eigentums dürfte mangels Schöpfungshöhe hier als Ablehnungsgrund nicht in Frage kommen. Es handelt sich um ein Protokoll, das keine eigene schöpferische Leistung beinhaltet. Das LIFG baut auch auf Art. 5 GG auf, wonach jeder das Recht hat, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen steht das hohe öffentliche Interesse in der Angelegenheit gegenüber. Sowohl MWSP als auch ihr Aufsichtsratsvorsitzender und ein anderes unbekanntes Aufsichtsratsmitglied haben sich in der Presse zu dieser Aufsichtsratssitzung geäußert und teilweise unterschiedlich deren Inhalt wiedergegeben. Der grundsätzliche Inhalt ist also schon bekannt, nun geht es um die Belegbarkeit der getroffenen Aussagen. Der Aufsichtsrat ist mit politischen Vertretern der Gemeinderatsfraktionen besetzt. Deshalb trägt die Information über sein Wirken auch unmittelbar auf die politische Willens- und Meinungsbildung bei. Die GBG bzw. die MWSP sind nach dem LIFG auskunftspflichtige Stellen. Es ist unzumutbar, das LIFG-Verfahren über die Aufsichtsbehörde (Stadt Mannheim) abzuwickeln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
GBG Mannheim
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte ich Ihnen erneut mitgeteilt, dass Sie sich nach dem LIFG an die Stadt Mann…
Von
GBG Mannheim
Betreff
AW: Anfrage „Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018“ [#60605] [#60605]
Datum
15. Juli 2019 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte ich Ihnen erneut mitgeteilt, dass Sie sich nach dem LIFG an die Stadt Mannheim wenden müssen, da wir Ihnen gegenüber weder zur Auskunft noch zur Information verpflichtet sind. Daher bin ich auf den von mir sehr wohl zur Kenntnis genommenen Inhalt Ihrer Mail nicht eingegangen und werde dies auch weiterhin nicht tun. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in der Antrag wurde – wie von Ihnen angeregt – nun an die Stadt gestellt. Ich sehe di…
An GBG Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Protokoll der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 2018“ [#60605] [#60605]
Datum
16. Juli 2019 10:26
An
GBG Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der Antrag wurde – wie von Ihnen angeregt – nun an die Stadt gestellt. Ich sehe dies jedoch als mutwillige Schikane an, da Sie die Stelle sind, der die Information vorliegt, Sie durchaus wohl auch befugt sind, selbst darüber zu entscheiden und die Stadt Mannheim diese selbst erst von Ihnen anfordern muss. Von der MWSP hatte ich des weiteren bereits einen rechtsmittelfähigen Bescheid unter Fristnennung angekündigt bekommen, da kann ich doch davon ausgehen, dass der Vorgang bei Ihnen weiterverfolgt wird oder etwa nicht? Mir wurde von Ihrer Tochtergesellschaft geschrieben: "Daher bitten wir Sie um Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen, ob Sie an ihrem Antrag festhalten. Sollte dies der Fall sein, würde ein rechtsmittelfähiger Bescheid erlassen, der mit einem entsprechenden Gebührenbescheid verbunden ist. Sollten wir bis zum 17.04.19 keine Rückmeldung erhalten, so gehen wir davon aus, das Sie an keiner Weiterverfolgung interessiert sind." – Diese Rückmeldung gab ich tags drauf. Auch bzgl. eines zweiten IFG-Antrags bekam ich eine positive Antwort, zog jedoch wegen der Gebühren zurück. Übrigens hatte ich den Antrag auch direkt an die MWSP gestellt, da mir von der Stadt Mannheim in der Vergangenheit schon mal signalisiert wurde, dass ich so verfahren sollte. In meinem Antrag schrieb ich außerdem: "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten." – Das ist offensichtlich nicht erfolgt. Damit hätten Sie sich diese ganze unproduktive Kommunikation hier erspart. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 10. April 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage erhalten…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 10. April 2019
Datum
1. August 2019 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage erhalten Sie unsere Antwort dazu. Mit freundlichen Grüßen