Protokoll der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschusses

Anfrage an: Amtsgericht Karlsruhe

Das Protokoll der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschusses zur Wahl der Schöffen.

Um einen Drittbeteiligungsverfahren zu entgehen, stimme ich der Schwärzung von geschützten personenbezogenen Daten zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Protokoll der letzte…
An Amtsgericht Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschusses [#219510]
Datum
29. April 2021 20:44
An
Amtsgericht Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschusses zur Wahl der Schöffen. Um einen Drittbeteiligungsverfahren zu entgehen, stimme ich der Schwärzung von geschützten personenbezogenen Daten zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219510/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 29.04.2021, in der Sie um Übersendung des Protokolls der letzte…
Von
Amtsgericht Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem LIFG | Protokoll der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschusses | Ihr Aktenzeichen: 219510
Datum
20. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 29.04.2021, in der Sie um Übersendung des Protokolls der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschusses zur Wahl der Schöffen bitten, kann Ihnen mitgeteilt werden, dass eine Übersendung nicht möglich ist. Nach § 1 Abs. 3 LIFG gehen mit Ausnahme des § 29 Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) und des § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch Rechtsvorschriften, in denen der Zugang zu amtlichen Informationen abschließend geregelt ist, einem Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem LIFG vor. Die Sitzung des Schöffenwahlausschusses zur Wahl der Schöffen ist eine nicht öffentliche Sitzung. Eine Veröffentlichung des Protokolls hat nicht zu erfolgen. Nach der Kommentierung zum Gerichtsverfassungsgesetzt (GVG) und zur Strafprozessordnung (StPO) haben nur die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger oder sonst beauftragte Rechtsanwälte in einem anhängigen Strafverfahren einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Protokoll zur Schöffenwahl. Ein Dritter hat hiernach keinen Anspruch auf Einischt oder Übersendung des Protokolls. Dies stellt eine abschließende Regelung dar, die dem LIFG vorgeht. Eine Übersendung des Protokolls kann daher nicht erfolgen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem dieser Bescheid bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift beim Präsidenten des Amtsgerichts Karlsruhe, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe, gewahrt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage beim AG Karlsruhe „Protokoll der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschusses“ [#219510]
Datum
22. Mai 2021 16:36
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/219510/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch das AG Karlsruhe mir die Einsicht in das Protokoll der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschuss verwehrt. Bereits am 24.02.2021 stellte ich beim AG Karlsruhe-Durlach (Achtung: AG Karlsruhe ist nicht gleich AG Karlsruhe-Durlach!) eine wortgleiche Anfrage, welche ebenfalls abgelehnt wurde. Ich bat auch damals um Ihre Vermittlung. Ihr Aktenzeichen lautet: 0221.4-15/172 Ich denke, dass Ihre Einwände gegen die behördliche Entscheidung auch in diesem Fall anwendbar sind und würde Sie um Vermittlung beim AG Karlsruhe bitten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 219510.pdf - 2021-05-20_1-lifg_ag_karlsruhe_ocr.pdf Anfragenr: 219510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219510/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage beim AG Karlsruhe „Protokoll der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschusses“ [#219510]
Datum
22. Mai 2021 16:36
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 22, Mai 2021 AZ:. 0221.4-15-197 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 22, Mai 2021 AZ:. 0221.4-15-197
Datum
21. Juni 2021 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
796,7 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben. Als Anlage erhalten Sie unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen

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