Protokoll der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschusses

Das Protokoll der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschusses zur Wahl der Schöffen

Ergebnis der Anfrage

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    26. März 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Protokoll der letzte…
An Amtsgericht Karlsruhe-Durlach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschusses [#213624]
Datum
24. Februar 2021 17:45
An
Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschusses zur Wahl der Schöffen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213624/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
Ihre e-Mail-Anfrage nach dem LIFG/UVwG vom 24.02.2021 Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre e-Mail vom 24.0…
Von
Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
Via
Briefpost
Betreff
Ihre e-Mail-Anfrage nach dem LIFG/UVwG vom 24.02.2021
Datum
3. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre e-Mail vom 24.02.2021 wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich eine schriftliche Antragstellung (persönliche Unterschrift) unter Vorlage einer beglaubigten Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich ist. Ihrem Anliegen kann nicht entsprochen werden. Bei der erbetenen Information greift eine Umweltinformation im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG sowie eine Verbraucherinformation im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG nicht. Einem Antrag auf Informationszugang nach. § 7 LIFG steht gem. § 1 Abs. 3 LIFG entgegen, dass der Zugang zu den erbetenen amtlichen Informationen in anderen Rechisvorschriften abschließend geregelt ist. Das Einsichtsrecht in die für die Besetzung von Strafgerichten maßgebenden Unterlagen — dazu zählt auch das Protokoll des Schöffenwahlausschusses (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.1985 2 StR 717/84) - in § 222 a Abs. 3 StPO ausschließlich geregelt. Einsichtsberechtigt sind neben der Staatsanwaltschaft nur der Verteidiger oder ein Rechtsanwalt des Angeklagten sowie ein Rechtsanwalt eines Nebenklägers. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokoll der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschusses“ [#213624] [#213624]
Datum
9. März 2021 13:16
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213624/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Gericht die Ansicht vertritt, dass der Informationszugang zum Protokoll des Schöffenwahlausschusses ausschließlich über den Weg der Strafprozessordnung erfolgen kann. Meiner Ansicht nach ist der Informationszugang jedoch nicht abschließend in der StPO geregelt, sondern kommt nur als ein weiterer Weg der Informationsbeschaffung in Frage. Damit greift § 1 Abs. 3 LIFG hier nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 213624.pdf - 2021-03-03_1-ag_karlsruhe_protokoll_ocr.pdf Anfragenr: 213624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213624/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokoll der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschusses“ [#213624] [#213624]
Datum
9. März 2021 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit fr…
geschwärzt
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Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit [#213624] Sehr << Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 03.03.2021 lege ich Wid…
An Amtsgericht Karlsruhe-Durlach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#213624]
Datum
30. April 2021 13:01
An
Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
786,4 KB
geschwärzt
1011,4 KB
Sehr << Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 03.03.2021 lege ich Widerspruch ein. Mit dieser E-Mail erhalten Sie diesen vorab. Das entsprechende Dokument wird postalisch in den nächsten Tagen bei Ihnen eintreffen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - widerspruch.pdf - 02214-14-172r1.pdf Anfragenr: 213624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213624/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
Kein Nachrichtentext
Von
Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
geschwärzt
5,2 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit [#213624] Ihr Zeichen: 0221.4-15/172 Sehr << Anrede >> meine Informationsfr…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#213624]
Datum
23. Juni 2021 16:55
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 0221.4-15/172 Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der letzten Sitzung des Schöffenwahlausschusses“ vom 24.02.2021 (#213624) wurde nun durch das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach beantwortet. Vielen Dank für Ihre Vermittlung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213624/

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AW: Informationsfreiheit [#213624] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die …
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen