Protokoll der Sitzung des Zweckverbands Gewerbe- u. Industriegebiet Borgholzhausen / Versmold vom 11.03.2013

Protokoll der Sitzung des Zweckverbands Gewerbe- u. Industriegebiet Borgholzhausen / Versmold vom 11.03.2013

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2013
  • Frist
    16. Mai 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Borgholzhausen Details
Von
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Betreff
Protokoll der Sitzung des Zweckverbands Gewerbe- u. Industriegebiet Borgholzhausen / Versmold vom 11.03.2013
Datum
14. April 2013 18:11
An
Kommunalverwaltung Borgholzhausen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokoll der Sitzung des Zweckverbands Gewerbe- u. Industriegebiet Borgholzhausen / Versmold vom 11.03.2013
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Borgholzhausen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, als Anlage erhalten Sie das Protokoll der Sitzung vom 11.03.2013. Mit freundl…
Von
Kommunalverwaltung Borgholzhausen
Betreff
AW: Protokoll der Sitzung des Zweckverbands Gewerbe- u. Industriegebiet Borgholzhausen / Versmold vom 11.03.2013
Datum
7. Mai 2013 10:26
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, als Anlage erhalten Sie das Protokoll der Sitzung vom 11.03.2013. Mit freundlichen Grüßen Elke Hartmann Stadt Borgholzhausen Fachbereich Interne Dienste/Finanzen Schulstr. 5 << Adresse entfernt >> Tel.: 0 54 25 / 807-20 Fax: 0 54 25 / 807-99 EMail: <<E-Mail-Adresse>> Von: Anonymer Nutzer <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Sonntag, 14. April 2013 18:12 An: Stadt Borgholzhausen, Kontakt Betreff: Protokoll der Sitzung des Zweckverbands Gewerbe- u. Industriegebiet Borgholzhausen / Versmold vom 11.03.2013 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokoll der Sitzung des Zweckverbands Gewerbe- u. Industriegebiet Borgholzhausen / Versmold vom 11.03.2013 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer