Protokoll des EDPB, 10. Plenarsitzung, 14.–15. Mai 2019

das Protokoll des Europäischen Datenschutzausschusses zur 10. Plenarsitzung, 14.–15. Mai 2019 ("Minutes, 10th Plenary Meeting, 14–15 May 2019, Brussels").

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
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Felix Neumann
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Protokoll des…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Betreff
Protokoll des EDPB, 10. Plenarsitzung, 14.–15. Mai 2019 [#231811]
Datum
27. Oktober 2021 11:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Protokoll des Europäischen Datenschutzausschusses zur 10. Plenarsitzung, 14.–15. Mai 2019 ("Minutes, 10th Plenary Meeting, 14–15 May 2019, Brussels").
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann Anfragenr: 231811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231811/ Postanschrift Felix Neumann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. November 2021 10:43
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Ihr Antrag auf Informationszugang Bescheid zum IFG-Antrag (teilweise bewilligt, Schwärzungen begründet) Beantragte…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang
Datum
2. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Bescheid zum IFG-Antrag (teilweise bewilligt, Schwärzungen begründet) Beantragtes Dokument mit Schwärzungen