Protokoll Gemeinderat 28.01.2016

Anfrage an: Stadt Göppingen

Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 28. Januar 2016, vorzugsweise in elektronischer Form.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. November 2016
  • Frist
    3. Dezember 2016
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Protokoll …
An Stadt Göppingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Protokoll Gemeinderat 28.01.2016 [#18894]
Datum
3. November 2016 06:48
An
Stadt Göppingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 28. Januar 2016, vorzugsweise in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Stadt Göppingen
Sehr geehrter Herr Beier,   gemäß § 38 Absatz 2 GemO ist die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffent…
Von
Stadt Göppingen
Betreff
Protokoll Gemeinderat 28.01.2016
Datum
4. November 2016 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier,   gemäß § 38 Absatz 2 GemO ist die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen den Einwohnern von Göppingen gestattet. Die Gemeindeordnung regelt die Einsicht in Gemeinderatsprotokolle abschließend. Gemäß § 1 Abs. 3 LIFG gehen, sofern der Zugang zu amtlichen Informationen in anderen Rechtsvorschriften abschließend geregelt ist, diese vor. Da Sie kein Einwohner von Göppingen sind, können wir Ihnen keine Einsicht in das Protokoll gestatten.   Jedoch sind auf unserer Homepage im Ratsinformationssystem (RIS) sämtliche Sitzungen mit Gemeinderatsdrucksachen, Beschlüssen und Abstimmungsverhalten einsehbar. Vielleicht hilft Ihnen dies auch weiter.   Bei weiteren Fragen könne Sie sich gerne an mich wenden.     Freundliche Grüße

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Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nac…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokoll Gemeinderat 28.01.2016“ [#18894]
Datum
4. November 2016 10:13
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18894 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da ich davon ausgehe, dass das Einsichtsrecht in Niederschriften für Bürger aus § 38 Absatz 2 GemO nicht die Einsichtnahme durch Nichtbürger ausschließt. So veröffentlichen z.B. bereits mehrere Gemeinden ihre Protokolle. Auch gehe ich davon aus, dass § 38 Absatz 2 GemO keine abschließende Regelung im Sinne des § 1 Abs. 3 LIFG darstellt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 18894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>