Protokoll KMK 25.03.2020

Das Protokoll der Kultusministerkonferenz vom 25. März 2020

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 2 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll KMK 25.03.2020 [#183431]
Datum
26. März 2020 13:18
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll der Kultusministerkonferenz vom 25. März 2020
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183431 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sehr geehrteAntragsteller/in um eine größtmögliche Transparenz für die Öffentlichkeit zu schaffen, haben wir den …

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in um eine größtmögliche Transparenz für die Öffentlichkeit zu schaffen, haben wir den Beschluss der Kultusministerkonferenz unmittelbar nach der Sitzung veröffentlicht. Da wir ein Ergebnisprotokoll der Sitzung anfertigen, ist der Text der Pressemitteilung (Beschlussteil) ohne das vorangestellte Zitat der Präsidentin damit identisch. Sie finden die PM auf unserer Homepage unter: https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/kmk-pruefungen-finden-wie-geplant-statt.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Meine Anfrage bezieht sich jedoch auf ein Ges…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokoll KMK 25.03.2020 - Ihre Anfrage [#183431]
Datum
26. März 2020 14:15
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Meine Anfrage bezieht sich jedoch auf ein Gesprächsprotokoll oder ähnliches der KMK vom 25. März 2020 - das hätte ich wohl präzisieren müssen. Ich bitte Sie mir dieses Dokument zuzusenden und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183431
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sehr geehrteAntragsteller/in der von Ihnen verlangte Sachverhalt wird den Länder erst in den nächsten Tagen als R…
Von
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Betreff
AW: Protokoll KMK 25.03.2020 - Ihre Anfrage [#183431]
Datum
26. März 2020 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in der von Ihnen verlangte Sachverhalt wird den Länder erst in den nächsten Tagen als Rundschreiben zugestellt. Intern haben wir uns natürlich insofern abgestimmt, damit der Beschluss autorisiert als Pressemitteilung verwendet werden konnte. Ich kann mich nur wiederholen: Materiell habe ich Sie mit dem identischen Text des Protokolls versorgt. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Sie mit dem Protokolltext erst versorgen kann, wenn das entsprechende Rundschreiben die Länder erreicht hat. Bis dahin bitte ich Sie von weiteren Nachfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die von Ihnen erbetene Niederschrift der Konferenz. Mit freundlichen Grüßen
Von
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Betreff
Protokoll KMK 25.03.2020 - Ihre Anfrage [#183431]
Datum
28. März 2020 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
363,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die von Ihnen erbetene Niederschrift der Konferenz. Mit freundlichen Grüßen

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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Ihre Anfrage nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie Dank für Ihre Anfrage vom 26.03.2020, in der Sie…
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie Dank für Ihre Anfrage vom 26.03.2020, in der Sie unter Berufung auf das IFG die Übermittlung des Protokolls der Kultusministerkonferenz vom 25.März 2020 beantragen. Mein Kollege, Herr Schmitz, hatte Ihnen bereits geantwortet, dass wir den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.3030 unmittelbar nach der Sitzung veröffentlicht haben und Ihnen den entsprechenden Link gesandt. Der Kultusministerkonferenz ist daran gelegen, eine größtmögliche Transparenz ihrer Entscheidungen für die Öffentlichkeit sicherzustellen. Was dagegen die Niederschrift über die Telephonschaltkonferenz der Kultusministerinnen und Kultusminister vom 25.03. selbst anbelangt, in der sich u.a. der Ihnen nunmehr bekannte Beschluss der KMK vom 25.03.wiederfindet, so können wir Ihnen dies leider nicht herausgeben. Aus folgenden Gründen: Das IFG Berlin eröffnet u. a. Privatpersonen einen Informationszugang gegenüber Behörden, Einrichtungen und öffentlichen Stellen des Landes Berlin. Bei dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz handelt es sich um eine Dienststelle des Landes Berlin. Gegenüber dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz können daher Ansprüche nach dem IFG Berlin geltend gemacht werden, wenn das konkrete administrative Handeln der Dienststelle betroffen ist. Dies ist bei den Niederschriften über die Telephonkonferenzen der Kultusministerkonferenz jedoch nicht der Fall. Die Kultusministerkonferenz - ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung zuständigen Kultusministerinnen und Kultusminister der 16 Länder - ist keine Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), wie gem. IFG Berlin erforderlich, sondern vielmehr ein länderübergreifendes Koordinierungsgremium auf freiwilliger Basis, in dessen Rahmen sich die Länder inhaltlich über anstehende bildungspolitische Fragestellungen austauschen und abstimmen. Dieser interne Willensbildungs- und Abstimmungsprozess innerhalb der Kultusministerkonferenz bildet die Grundlage für politische Entscheidungen im Bildungsbereich sowie für deren spätere Umsetzung durch die Exekutive - hier der Bildungsministerien - auf Länderebene. Die Vertraulichkeit dieses internen politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses innerhalb der Kultusministerkonferenz sowie ebenfalls anderer Fachministerkonferenzen ist unbedingt zu schützen, andernfalls eine offene Diskussion und Abwägung nicht möglich wäre und hierdurch die genuine Tätigkeit der Kultusministerkonferenz bzw. der Bildungsministerien maßgeblich beeinträchtigt werden könnte. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass die Protokolle über die Telephonkonferenzen der Kultusministerkonferenz nicht herausgegeben werden. Gerne übermittelt das Sekretariat der KMK Ihnen gem. IFG, wie bereits geschehen, bereits veröffentlichte sowie noch zu veröffentlichende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Ebenfalls steht Ihnen zu gegebener Zeit die Möglichkeit offen, sich gem.IFG an die Bildungsministerien der einzelnen Länder zu wenden, wenn als Folge der Diskussionen innerhalb der Kultusministerkonferenz die Abstimmung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen auf Länderebene abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen