Protokoll Sitzung 1. Juli 2020 mit Befragung von Olaf Scholz

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Das Protokoll sämtlicher Sitzungen des Bundestags-Finanzausschusses vom 1. Juli 2020

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Protokoll säm…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Protokoll Sitzung 1. Juli 2020 mit Befragung von Olaf Scholz [#258667]
Datum
8. September 2022 12:53
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll sämtlicher Sitzungen des Bundestags-Finanzausschusses vom 1. Juli 2020
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 258667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258667/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 08. September 2022…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
12. September 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
260,2 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 08. September 2022 bitten Sie unter Berufung auf das IFG um die Übermittlung der folgenden Unterlagen: »Das Protokoll sämtlicher Sitzungen des Bundestags-Finanzausschusses vom 1. Juli 2020“ Ihr Antrag ist hier eingegangen und wird auf der Grundlage des IFG geprüft sowie zeitnah bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 8. September 2022 …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
20. September 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
611,5 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 8. September 2022 bitten Sie unter Bezugnahme auf das IFG: "bitten senden Sie mir Folgendes zu: Das Protokoll sämtlicher Sitzungen des Bundestags-Finanzausschusses vom 1. Juli 2020," Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden. Der Deutsche Bundestag ist gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2IFGi. V. m. § 2 Nummer 1 IFG zur Herausgabe von Informationen insoweit verpflichtet, als er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Demgegenüber ist der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Anwendungsbereich des IFG ausgenommen. Zum spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten gehören nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/4493, 5.8) "insbesondere Gesetzgebung, Kontrolle der Bundesregierung, Wahlprüfung, Wahrung der Rechte des Bundestages und seiner Mitglieder — z.B. in Immunitätsangelegenheiten. bei Petitionen und bei Eingaben an den Wehrbeauftragten -, auch parlamentarische Kontakte zu in- und ausländischen sowie supranationalen Stellen". Auch die Arbeit der Bundestagsausschüsse ist dieser Bereichsausnahme zuzuordnen und damit der Anspruchsverpflichtung nach dem IFG entzogen (Schoch IFG/ Schoch IFG § 1 Rn.195.). Eine Anspruch auf Herausgabe der von Ihnen beantragen Ausschussprotokolle liegt daher nicht vor, Die aktuellen Datenschutzhinweise, die Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages informieren, sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundestag.de/datenschutz Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Deutschen Bundestag, Referat ZR 4, Platz der Republik 1, 11011 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen