Protokoll Sitzung Ältestenrat 18. Februar 2016

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir zu:
- Das Protokoll der Sitzung des Ältestenrates vom 18. Februar 2016

Dies ist ein IFG-Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. April 2016
  • Frist
    10. Mai 2016
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir zu: - Das Protokoll der Sitzung des Ältestenrates vom 18. Feb…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Protokoll Sitzung Ältestenrat 18. Februar 2016 [#16262]
Datum
8. April 2016 12:19
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir zu: - Das Protokoll der Sitzung des Ältestenrates vom 18. Februar 2016 Dies ist ein IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 8. April 2016 bate…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
13. April 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,0 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 8. April 2016 baten Sie um Übersendung des Protokolls der Sitzung des Ältestenrates vom 18. Februar 2016. Ihrem Antrag kann auf der Grundlage des IFG nicht entsprochen werden. Begründung: Der Deutsche Bundestag ist gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 IFG zur Gewährung des Zugangs zu amtlichen Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Nach der Gesetzesbegründung soll der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen bleiben. (vgl. BT- Drs. 15/4493, S. 8). Der Ältestenrat besteht nach§ 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages aus dem Präsidenten, seinen Stellvertretern und dreiundzwanzig weiteren von den Fraktionen zu benennenden Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Zu den Aufgaben des Ältestenrates gehört u.a. die Unterstützung des Präsidenten bei der Führung der Geschäfte , nicht jedoch die Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Verwaltungsaufgaben. Die Sitzungen des Ältestenrates sind nicht öffentlich, sodass auch die Protokolle der Sitzungen nicht öffentlich sind. Allerdings hat der Ältestenrat als Ausnahmeregelung beschlossen, dass Protokolle frühestens in der dritten Wahlperiode nach ihrer Entstehung für eine wissenschaftliche Verwertung freigegeben werden können, wenn das wissenschaftliche Vorhaben hinreichend beschrieben und thematisch abgegrenzt wird und Belange der parlamentarischen Arbeit, des Persönlichkeitsschutzes und der öffentlichen Sicherheit nicht gefährdet werden. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Somit besteht nach dem IFG kein Anspruch auf die von Ihnen begehrten Informationen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen Bundestag eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen