Protokoll vom Digitalausschuss vom 15.05.2019 / Twitter

Anfrage an: Deutscher Bundestag

- das Protokoll / Aufzeichungen vom Digitalausschuss vom 15.05.2019 zur Befragung von Twitter Repräsentantin Nina Morschhäuser
- wenn Verfügbar die Begründung / Antrag von Union & SPD die Sitzung nicht öffentlich abzuhalten

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Protokoll / A…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll vom Digitalausschuss vom 15.05.2019 / Twitter [#142738]
Datum
15. Mai 2019 22:15
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Protokoll / Aufzeichungen vom Digitalausschuss vom 15.05.2019 zur Befragung von Twitter Repräsentantin Nina Morschhäuser - wenn Verfügbar die Begründung / Antrag von Union & SPD die Sitzung nicht öffentlich abzuhalten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr _______________________, mit Ihrer E-Mail vom 15. Mai 2019…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
20. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr _______________________, mit Ihrer E-Mail vom 15. Mai 2019 bitten Sie: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Protokoll / Aufzeichungen vom Digitalausschuss vom 15.05.2019 zur Befragung von Twitter Repräsentantin Nina Morschhäuser - wenn Verfügbar die Begründung / Antrag von Union & SPD die Sitzung nicht öffentlich abzuhalten". Ihr Antrag ist hier eingegangen und wird auf der Grundlage des IFG bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl momentan eingehender IFG-Anfragen bitte ich um Verständnis, dass es gegenwärtig leider zu Verzögerungen in der Berbeitung kommen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#142738] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfr…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#142738]
Datum
19. Juni 2019 09:22
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll vom Digitalausschuss vom 15.05.2019 / Twitter“ vom 15.05.2019 (#142738) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#142738] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfr…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#142738]
Datum
7. Juli 2019 19:55
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll vom Digitalausschuss vom 15.05.2019 / Twitter“ vom 15.05.2019 (#142738) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#142738] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage („Prot…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#142738]
Datum
19. Juli 2019 19:11
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage („Protokoll vom Digitalausschuss vom 15.05.2019 / Twitter“ vom 15.05.2019 (#142738)) ist nun mehr als 2 Monate alt; das IFG sieht eine Beantwortung binnen eines Monats vor! Daher darf ich Sie bitten, mich unverzüglich - bitte per E-Mail - über den Bearbeitungsstand zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
22. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen