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Protokoll zu Strahlenschutzprüfung Mehrstufige Gepäckkontrolle Terminal 1 und Terminal 2

die Protokolle der Strahlenschutzmessungen an den Röntgenanlagen und unmittelbar angrenzender Bereiche innerhalb
-der Mehrstufigen Gepäckkontrolle innerhalb der Gepäckförderanlage im Terminal 1 - Verteiler/Halle Mitte
-der Mehrstufigen Gepäckkontrolle innerhalb der Gepäckförderanlage im Terminal 2 MRKA-Ost und MRKA-West

Insbesondere Messprotokolle/Prüfprotokolle und andere Erkenntnisse zum Gerät
HI-SCAN 10800 XCT des Herstellers Smith-Heimann werden erbeten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Protokolle der …
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll zu Strahlenschutzprüfung Mehrstufige Gepäckkontrolle Terminal 1 und Terminal 2 [#180358]
Datum
14. Februar 2020 04:45
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Protokolle der Strahlenschutzmessungen an den Röntgenanlagen und unmittelbar angrenzender Bereiche innerhalb -der Mehrstufigen Gepäckkontrolle innerhalb der Gepäckförderanlage im Terminal 1 - Verteiler/Halle Mitte -der Mehrstufigen Gepäckkontrolle innerhalb der Gepäckförderanlage im Terminal 2 MRKA-Ost und MRKA-West Insbesondere Messprotokolle/Prüfprotokolle und andere Erkenntnisse zum Gerät HI-SCAN 10800 XCT des Herstellers Smith-Heimann werden erbeten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180358 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Strahlenschutz
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
14. Februar 2020 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz. Ihre Nachricht ist eingegangen und wird unter der Nummer BfS - 07514/2020#0004 bearbeitet. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Da uns manchmal sehr viele Fragen gleichzeitig erreichen, kann das bis zu drei Wochen dauern. In der Regel erhalten Sie eine Antwort deutlich schneller. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter ww.bfs.de. Mit freundlichem Gruß

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Bundesamt für Strahlenschutz
Antwortschreiben zu 07514/2020#0004 Protokoll zur Strahlenschutzprüfung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Antwortschreiben zu 07514/2020#0004
Datum
18. Februar 2020 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Protokoll zur Strahlenschutzprüfung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage per E-Mail vom 14.Februar 2020 Für die Aufsicht im Strahlenschutz ist nicht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), sondern jeweils das Bundesland zuständig in welchem die entsprechenden Vorrichtungen zur Erzeugung von Röntgenstrahlung aufgestellt sind bzw. betrieben werden. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihren Fragen an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Arbeits- und Strahlenschutz in Sachsen-Anhalt: https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/arbeitsschutz/technischer-arbeitsschutz/strahlenschutz/ Mit freundlichem Gruß