Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA

Das Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA. An personenbezogenen Daten habe ich kein Interesse, diese können geschwärzt werden.

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  • Datum
    28. August 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Landeskriminalamt Berlin Details
Von
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Betreff
Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA [#227480]
Datum
28. August 2021 11:30
An
Landeskriminalamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA. An personenbezogenen Daten habe ich kein Interesse, diese können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227480/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskriminalamt Berlin
IFG-Antrag Just 4 IFG 104.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.08.2021 ist hier eingegangen und wird unt…
Von
Landeskriminalamt Berlin
Betreff
IFG-Antrag
Datum
1. September 2021 10:37
Status
Warte auf Antwort
Just 4 IFG 104.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.08.2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Von Nachfragen bitte ich abzusehen. Ich muss Sie jedoch darauf hinweisen, dass Urheber der begehrten Akte jedenfalls das Bundeskriminalamt als Protokollführer ist. Das bedeutet, dass wir dieses nach § 13 Abs. 5 S. 2 IFG kostenauslösend werden beteiligen müssen, so dass es Ihnen zeitlich wie finanziell günstiger käme, wenn Sie Ihre Anfrage direkt an das BKA gem. § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes richten. Sollten Sie dies tun und Ihren Antrag hier zurückziehen, bitte ich um zeitnahe Mitteilung. Sollten Sie aber Ihren Antrag hier fortsetzen wollen, so bitte ich um Angabe Ihrer Anschrift. Die Angaben sind erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen. Ich bitte um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung ohne die notwendigen Daten nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag - FragDenStaat-Anfrage #227480 [#227480] Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre A…
An Landeskriminalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - FragDenStaat-Anfrage #227480 [#227480]
Datum
6. September 2021 21:26
An
Landeskriminalamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort! Sie verweisen darauf, dass das BKA als Protokollführer Urheber der begehrten Akte sei und daher nach § 13 Abs. 5 S. 2 IFG zu beteiligen sei. Diesen Hinweis kann ich nicht nachvollziehen, da Sie die Einschlägigkeit des § 13 Abs. 5 S. 2 IFG nicht ausreichend dargelegt haben. Damit ein Werk im Sinne des § 2 UrhG vorliegt, müssen gewissen Merkmale gegeben sein. Eines dieser Merkmale ist, dass die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen muss. Vorliegend handelt es sich um ein amtliches Protokoll, welches in aller Regel einen vorgegebenen Aufbau hat. Die Individualität des Urhebers kommt bei einem solchen amtlichen Werk gerade nicht zum Ausdruck. Es liegt viel eher eine Analogie zu einem amtlichen Werk nach § 5 UrhG vor. Somit liegt kein Fall des § 13 Abs. 5 S. 2 IFG vor. Weiterhin kann Urheber nach § 7 UrhG nur eine natürliche Person sein. Das BKA ist eine Bundesoberbehörde, mithin eine juristische Person und somit nicht der Urheber des Protokolls. Käme man trotzdem zu dem Schluss, es handele sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so haben Sie nicht dargelegt, in wie fern die Beteiligung eine Kostenpflicht auslösen soll. Die Beteiligung in einem so einfachen Fall kann nur aus einer E-Mail oder einem Brief der Form bestehen, als dass der Urheber in einem Satz gefragt wird, ob er der Ablichtung zustimmt. Dies als auch die Auswertung der Antwort kann nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Ich danke Ihnen für den Hinweis, die Anfrage direkt an das BKA zu stellen. Dort liegen die Informationen jedoch nicht mehr vor. Bitte teilen Sie mir bis zum Fristende mit, ob Sie weiterhin davon ausgehen, ein Beteiligungsverfahren durchführen zu müssen und legen Sie mir dar, in welcher Höhe welche Kosten und Gebühren entstehen. Ich gehe angesichts der oben dargelegten Sach- und Rechtslage weiterhin davon aus, dass es sich um eine einfache Anfrage handelt und Sie diese auch "anonym" beantworten können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227480/
Landeskriminalamt Berlin
IFG-Antrag Just 4 - IFG 104.21 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren IFG-Antrag vom 28. August 2021 …
Von
Landeskriminalamt Berlin
Betreff
IFG-Antrag
Datum
24. September 2021 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Just 4 - IFG 104.21 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren IFG-Antrag vom 28. August 2021 sowie ergänzende Mail vom 6. September 2021. Nach Prüfung muss ich Ihnen mitteilen, dass das von Ihnen angefragte Protokoll auch der Polizei Berlin nicht vorliegt. Folglich kann Ihr Auskunftsersuchen nicht erfüllt werden. Ich gehe diesseits davon aus, dass sich Ihr Antrag nunmehr erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen

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AW: IFG-Antrag [#227480] Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Recherche! Mein Antrag ist damit …
An Landeskriminalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag [#227480]
Datum
24. September 2021 12:09
An
Landeskriminalamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Recherche! Mein Antrag ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227480/