Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA

Anfrage an: Landeskriminalamt NRW

Das Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA. An personenbezogenen Daten habe ich kein Interesse, diese können geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Oktober 2021
  • Frist
    10. November 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA [#230773]
Datum
8. Oktober 2021 20:14
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA. An personenbezogenen Daten habe ich kein Interesse, diese können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230773/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffent…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA [#230773]
Datum
10. November 2021 12:12
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA“ vom 08.10.2021 (#230773) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230773/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA“ [#230773]
Datum
17. November 2021 19:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/230773/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde meinen Antrag vom 08.10.2021 nicht bearbeitet. Auf meine Erinnerung vom 10.11.2021 hin, erfolgte ebenfalls keine Antwort. Gemäß dem Sendeprotokoll von FragDenStaat sind die E-Mails der Behörde zugegangen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 230773.pdf Anfragenr: 230773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230773/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.11.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA“ [#230773]
Datum
18. November 2021 11:45
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.11.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.1.5-9390/21 Antrag auf Informationszugang; hier: Protokoll zur Tagung Arbeitsgruppe Waffentechnik…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.1.5-9390/21 Antrag auf Informationszugang; hier: Protokoll zur Tagung Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA
Datum
29. November 2021 13:52
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.1.5-9390/21 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag vom 08.10.2021 auf Informationszugang, hier: Protokoll zur Tagung Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.1.5-9390/21 Antrag auf Informationszugang; hier: Protokoll zur Tagung Arbeitsgruppe Waffentechnik…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.1.5-9390/21 Antrag auf Informationszugang; hier: Protokoll zur Tagung Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA
Datum
4. Januar 2022 10:18
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.1.5-9390/21 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 08.10.2021; hier: Protokoll zur Tagung Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA Sehr Antragsteller/in die Stellungnahme der auskunftspflichtigen Stelle zu Ihrem vorgenannten Antrag auf Informationszugang übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen