Sehr
geehrt<< Anrede >>
ich danke Ihnen für die schnelle Antwort zu meiner Anfrage vom 10.05.2015 die bei Ihnen unter dem Aktenzeichen IFG-2015-7074169 geführt wird.
Sie weißen darauf hin, dass die von mir angefragten amtlichen Informationen - das von mir bezeichnete Protokoll - dem BKA nicht vorliegt.
Da es sich bei besagtem Protokoll um ein Protokoll einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe des BKAs und der LKAs handelt gehe ich davon aus, dass es bei Ihnen vorliegt aber mit den von mir angegebenen Informationen nicht aufgefunden werden kann.
So weit es mir möglich ist, versuche ich Details hierzu zu ergänzen.
Das Protokoll wird im waffenrechtlichen Kommentar "Waffenrechtliche Erlaubnisse, Verbringen, Mitnahme" von Sigrun Ullrich, Boorberg-Verlag (1. und 2. Auflage) auf Seite 45 in Fußnummer 35 wie folgt bezeichnet:
"Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht vom 22.04.2008 im BKA, S. 3".
Von der Autorin weiß ich, dass ihr das Protokoll vorgelegen hat und es somit existieren muss.
Das OLG Stuttgart nimmt in seinem Beschluss vom 14.6.2011 - 4 Ss 137/11 - [1], Rn. 9 ebenfalls auf dieses Protokoll Bezug.
Auch der waffenrechtliche Kommentar von Gade/Stoppa, Verlag C.H. Beck 2011 nimmt auf Seite 363, Rn. 15 zu § 42a WaffG Bezug auf das Protokoll; dort heißt es "vgl. Protokoll der AG WT/WR des BKA und der LKA v. 22./23.4.2008, S. 3"
Die angegebenen Quellen beschäftigen sich dabei mit verschiedenen Rechtsfragen zur Anwendung des § 42a WaffG auf Messer und Werkzeuge mit bestimmten oder besonderen konstruktiven Eigenschaften.
Zu diesem Thema forsche ich seit mehreren Jahren und benötigte das Protokoll zur Vorbereitung eines geplanten Fachbeitrags.
In Ihrer Antwort weißen Sie außerdem darauf hin, dass Protokolle jüngeren Datums gegebenenfalls geheimhaltungsbedürftige Informationen i.S.d § 3 IFG enthalten.
Hierbei handele es sich unter Anderem um personenbezogene Informationen Dritter. Hierzu erkläre ich, dass ich kein Interesse an diesen personenbezogenen Daten haben, diese können unkenntlich gemacht werden.
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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=14512
...
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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