Protokollausweise für Diplomaten

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die Liste aller Personen, die einen Protokollausweis für Diplomaten ausgestellt bekommen haben (seit 1. August 2003) und deren Status (Herkunftsland, Beruf, Ort der Berufsausübung, Wohnort, Berufliche Stellung, Status des Protokollausweises). Die Personengruppen mit Protokollausweis für Diplomaten 'A' bitte ich Sie anonymisiert zu übersenden.

Zusätzlich bitte ich Sie auch eine Liste aller Diplomatenfahrzeuge mit Zulassungsort, sowie alle Immobilien mit exakter Adresse zu übermitteln. Falls es sich um geschützte personenbezogene Daten handeln sollte, bitte ich Sie, die Namen zu anonymisieren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2015
  • Frist
    27. Juni 2015
  • 2 Follower:innen
Till Lorentzen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Liste aller …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Till Lorentzen
Betreff
Protokollausweise für Diplomaten [#9957]
Datum
24. Mai 2015 16:17
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste aller Personen, die einen Protokollausweis für Diplomaten ausgestellt bekommen haben (seit 1. August 2003) und deren Status (Herkunftsland, Beruf, Ort der Berufsausübung, Wohnort, Berufliche Stellung, Status des Protokollausweises). Die Personengruppen mit Protokollausweis für Diplomaten 'A' bitte ich Sie anonymisiert zu übersenden. Zusätzlich bitte ich Sie auch eine Liste aller Diplomatenfahrzeuge mit Zulassungsort, sowie alle Immobilien mit exakter Adresse zu übermitteln. Falls es sich um geschützte personenbezogene Daten handeln sollte, bitte ich Sie, die Namen zu anonymisieren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Till Lorentzen <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Till Lorentzen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Till Lorentzen
Auswärtiges Amt
=?iso-8859-1?Q?Ihre_IFG-Anfrage_Protokollausweise_f=FCr_Diplomaten, _Vg._0?= 92-2015 Sehr geehrter Herr Lorentzen,…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
=?iso-8859-1?Q?Ihre_IFG-Anfrage_Protokollausweise_f=FCr_Diplomaten, _Vg._0?= 92-2015
Datum
27. Mai 2015 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lorentzen, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFGGebV enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Diese Personalkostensätze stellen sich wie folgt dar: EUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes EUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes EUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Protokollausweise für Diplomaten
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Protokollausweise für Diplomaten
Datum
24. Juni 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
3,6 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-001.jpg
4,6 MB
ifg-003.jpg
3,6 MB