Protokolldaten zu meiner Person

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich begehre Informationszugang zu Protokolldaten über Abfragen meiner personenbezogenen Daten in Datenbanken des Landes Berlin.

Ich beantragte Auskunft darüber, welche Polizeibeamten meine Daten aus welchem Anlass innerhalb der letzten fünf Jahre im polizeilichen Informations- und Kommunikationssystem ("POLIKS") bzw. System des Einwohnermeldewesens ("EWW") abgefragt haben. Ich veranlasse eine Protokolldatenauswertung und beantrage Akteneinsicht in die Protokolldatenauswertung ("Protokollbandabfrage").

Ich verweise auf das Urteil vom OVG Berlin-Brandenburg vom 01.12.2021 - 12 B 23/20. https://openjur.de/u/2382823.html

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Februar 2022
  • Frist
    5. März 2022
  • 2 Follower:innen
Johannes Filter
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich begehre Informatio…
An Polizei Berlin Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Protokolldaten zu meiner Person [#239906]
Datum
3. Februar 2022 17:44
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich begehre Informationszugang zu Protokolldaten über Abfragen meiner personenbezogenen Daten in Datenbanken des Landes Berlin. Ich beantragte Auskunft darüber, welche Polizeibeamten meine Daten aus welchem Anlass innerhalb der letzten fünf Jahre im polizeilichen Informations- und Kommunikationssystem ("POLIKS") bzw. System des Einwohnermeldewesens ("EWW") abgefragt haben. Ich veranlasse eine Protokolldatenauswertung und beantrage Akteneinsicht in die Protokolldatenauswertung ("Protokollbandabfrage"). Ich verweise auf das Urteil vom OVG Berlin-Brandenburg vom 01.12.2021 - 12 B 23/20. https://openjur.de/u/2382823.html Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter Anfragenr: 239906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239906/ Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Polizei Berlin
Kein Nachrichtentext
Von
Polizei Berlin
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Briefpost
Betreff
Datum
4. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Polizei Berlin
Kein Nachrichtentext
Von
Polizei Berlin
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Briefpost
Betreff
Datum
24. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB