Protokolle Beiratssitzungen Nr. 76-80

Die vollständigen Protokolle der Beiratssitzungen aus dem Berichtszeitraum 2015-2016 (es müsste sich um die Sitzungen 76 bis 80 handeln).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vollständigen…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle Beiratssitzungen Nr. 76-80 [#242396]
Datum
3. März 2022 16:39
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vollständigen Protokolle der Beiratssitzungen aus dem Berichtszeitraum 2015-2016 (es müsste sich um die Sitzungen 76 bis 80 handeln).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242396/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, Ihr Antrag vom 03.03.2022 - hier: Protokolle der Beiratssitzungen Nr. 76-80 [#242396]…
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, Ihr Antrag vom 03.03.2022 - hier: Protokolle der Beiratssitzungen Nr. 76-80 [#242396]
Datum
4. April 2022 08:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 03.03.2022 und teile Ihnen mit, dass die von Ihnen begehrten Unterlagen heute an Ihre Postanschrift versandt werden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, Ihr Antrag vom 03.03.2022 - hier: Protokolle der Beiratssitzungen Nr. 76-80 [#242…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, Ihr Antrag vom 03.03.2022 - hier: Protokolle der Beiratssitzungen Nr. 76-80 [#242396]
Datum
5. April 2022 16:35
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Bearbeitung meines Antrags. Ich bitte jedoch, wie auch in meiner Mail formuliert, um digitale Bereitstellung der Protokolle gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Protokolle als PDF vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Antw: AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, Ihr Antrag vom 03.03.2022 - hier: Protokolle der Beiratssitzungen Nr. 76-80…
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Betreff
Antw: AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, Ihr Antrag vom 03.03.2022 - hier: Protokolle der Beiratssitzungen Nr. 76-80 [#242396]
Datum
6. April 2022 08:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen begehrten Protokolle stehen mir nicht als PDF zur Verfügung. Eine Überlassung der Unterlagen per E-Mail ist mir aufgrund des damit verbundenen zusätzlichen Mehraufwands nicht möglich. Ich bitte um Ihr Verständnis. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, Ihr Antrag vom 03.03.2022 - hier: Protokolle der Beiratssitzungen Nr. 7…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, Ihr Antrag vom 03.03.2022 - hier: Protokolle der Beiratssitzungen Nr. 76-80 [#242396]
Datum
6. April 2022 13:53
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Protokolle sind beim BStU entstanden und wurden augenscheinlich nicht mit Schreibmaschine geschrieben. Auch gehe ich nicht davon aus, dass Sie die Protokolle ausgedruckt und die Datei anschließend gelöscht haben. Das ergibt keinen Sinn. Zudem gilt sicherlich auch für Sie seit 2013 das E-Government-Gesetz. Wenn Sie die Datei nicht als PDF gespeichert haben, nehme ich auch gern jedes andere Format entgegen. Selbst wenn die Dokumente nur als Papierversion vorliegen würden (was eben nicht glaubhaft ist), entsteht Ihnen beim Einscannen kein Mehraufwand. Auch Ihre Kopierer haben sicherlich eine Scanfunktion und automatischen Papiereinzug. Diese Geräte haben den großen Vorteil, dass es keinen Unterschied im Aufwand gibt, ob man einen Scan oder eine Kopie anfertigt. Für Sie entsteht Mehraufwand doch gerade erst, wenn Sie alles ausdrucken/kopieren, in einen Briefumschlag stecken, frankieren und zur Post bringen. Das wollen wir doch gern vermeiden. Deshalb erneuere ich meine Bitte und verweise noch einmal auf § 1 Abs. 2 IFG. Sie können auch gern beim BfDI nachlesen: "Das Recht zur Bestimmung der „Art des Informationszugangs“ nach § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG umfasst grundsätzlich auch das Wahlrecht hinsichtlich des Dateiformates (vgl. 2. TB zur Informationsfreiheit, Nr. 4.14.3)" (30. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2021). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242396/

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AW: Antw: AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, Ihr Antrag vom 03.03.2022 - hier: Protokolle der Beiratssitzungen Nr. 7…
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Betreff
AW: Antw: AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, Ihr Antrag vom 03.03.2022 - hier: Protokolle der Beiratssitzungen Nr. 76-80 [#242396]
Datum
12. April 2022 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen begehrten Unterlagen habe ich unlängst an Ihre private Anschrift verschickt. Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Anliegen, Zugang zu den gegenständlichen Beiratsprotokollen zu erhalten, damit erledigt hat. Die Bearbeitung Ihres Antrags hatte bereits einen erhöhten Verwaltungsaufwand zur Folge, da sämtliche Unterlagen auf Daten hin überprüft werden mussten, die Schutzinteressen Dritter tangieren. Insofern bitte um Ihr Verständnis, dass ich vorliegend keine weiteren Ressourcen für die begehrte Übermittlungsform aufbringen konnte. Freundliche Grüße