Protokolle Beiratssitzungen

Die Protokolle sämtlicher Beiratssitzungen im Jahr 2018

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2018
  • Frist
    20. April 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Protokolle s…
An Bündnis für Demokratie und Toleranz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Protokolle Beiratssitzungen [#27106]
Datum
17. März 2018 11:28
An
Bündnis für Demokratie und Toleranz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Protokolle sämtlicher Beiratssitzungen im Jahr 2018
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle Beiratssitzungen“ vom 17.03.2018 (#…
An Bündnis für Demokratie und Toleranz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Protokolle Beiratssitzungen [#27106]
Datum
20. April 2018 06:48
An
Bündnis für Demokratie und Toleranz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle Beiratssitzungen“ vom 17.03.2018 (#27106) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 27106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr geehrter Herr Semsrott!   Ihre Anfrage ist am 17. März 2018 in der Bundeszentrale für politische Bildung ei…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Protokolle Beiratssitzungen [#27106]
Datum
20. April 2018 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott!   Ihre Anfrage ist am 17. März 2018 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen und wird derzeit vom zuständigen Referat geprüft. Wir bearbeiten sie entsprechend des Informationsfreiheitsgesetzes.   Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 17. April 2018. Diese Frist können wir leider nicht einhalten, da die Anfrage nicht über <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>> bei uns gestellt wurde (vgl. http://www.bpb.de/die-bpb/51261/ifg-hinweis <http://www.bpb.de/die-bpb/51261/ifg-hinweis> ). Bitte beachten Sie dies bei zukünftigen Anfragen, dann können wir die vorgeschrieben Fristen auch wahren. Vielen Dank und trotzdem Entschuldigung für die Verzögerung,     Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.   Sollte sich während der Prüfung herausstellen, dass die Auskunft gebührenpflichtig ist, werde ich Sie vorab informieren.   Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr geehrter Herr Semsrott, bislang gab es erst eine Beiratssitzung in diesem Jahr, die im März 2018 stattgefund…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Protokolle Beiratssitzungen [#27106]
Datum
20. April 2018 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, bislang gab es erst eine Beiratssitzung in diesem Jahr, die im März 2018 stattgefunden hat. Das Protokoll befindet sich noch in Abstimmung. Deshalb kann ich es Ihnen leider noch nicht zur Verfügung stellen. Entschuldigen Sie bitte nochmals die zeitliche Verzögerung und beachten Sie doch bitte, dass IFG-Anfragen bei der Bundeszentrale für politischen Bildung zentral bearbeitet werden: http://www.bpb.de/die-bpb/51261/ifg-h... <http://www.bpb.de/die-bpb/51261/ifg-h...> . Danke! Diese Auskunft erfolgt selbstverständlich gebührenfrei! Ein schönes Wochenende
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank! Mir war nicht bewusst, dass Anfragen ans Bündnis über die bpb geh…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Protokolle Beiratssitzungen [#27106]
Datum
20. April 2018 22:48
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank! Mir war nicht bewusst, dass Anfragen ans Bündnis über die bpb gehen. Ich habe es jetzt auch im FragDenStaat-System dementsprechend geändert. Ich gehe davon aus, dass sich der Beirat ungefähr vierteljährlich trifft. Könnten Sie mir dementsprechend die letzten beiden Protokolle aus dem Jahr 2017 zusenden? Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 27106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundeszentrale für politische Bildung
Hallo Herr Semsrott, ich kümmere mich um Ihr Anliegen.
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: AW: Protokolle Beiratssitzungen [#27106]
Datum
23. April 2018 08:51
Status
Warte auf Antwort
Hallo Herr Semsrott, ich kümmere mich um Ihr Anliegen.
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr geehrter Herr Semsrott,   Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 20. April 2018 in der Bun…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: AW: Protokolle Beiratssitzungen [#27106]
Datum
24. April 2018 17:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott,   Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 20. April 2018 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 20. Mai  2018.   Die Protokolle liegen hier vor. Es gibt Protokolle der Beiratssitzungen vom 26.06.2017 und 27.11.2017. Die generell übliche Sitzung im September fand aufgrund der Bundestagswahl 2017 nicht statt. Es müssen allerdings Schwärzungen von personenbezogenen Daten vorgenommen werden. Diese beruhen auf den Anspruch auf Informationszugang einschränkenden Regelungen der §§ 3, 4 und 5 des IFG.   Entsprechend der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) fallen hierfür folgende Gebühren für die Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen: Anwendung der pauschalierten Stundensätze gemäß Begründung zur IFGGebV, d.h. pro Arbeitsstunde: 45 € für den gehobenen Dienst (hier 3 Stunden) sowie 60 € für den höheren Dienst (hier eine Stunde).   Es fallen somit Gebühren in Höhe von 195 € an.   Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihr Gesuch aufrecht erhalten, dann lasse ich Ihnen die entsprechenden Dokumente sowie den Gebührenbescheid umgehend zukommen.   Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre Antwort. Ich möchte meine Auskunftanfrage aufrechterhalt…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
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Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: AW: Protokolle Beiratssitzungen [#27106]
Datum
27. April 2018 12:03
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre Antwort. Ich möchte meine Auskunftanfrage aufrechterhalten, aber auf das Protokoll der November-Sitzung beschränken und gehe davon aus, dass dies den Aufwand etwa halbiert. Außerdem möchte ich darauf aufmerksam machen, dass nach der gängigen Rechtsprechung die Gebührenfestsetzung dem Grundsatz der Gebührengerechtigkeit zu genügen hat. Damit ist es nicht möglich, die Arbeitszeit einfach auf eine Gebühr 1:1 umzurechnen. Dies erfordert, dass die Behörde nähere Kriterien entwickelt, wie sie den konkret angefallenen Aufwand in der jeweiligen Fallgruppe der Rahmengebühr bei der Festsetzung der konkreten Gebührenhöhe berücksichtigen will (VG Berlin, Urt. v. 21. Juli 2016, Az. 2 K 582.15). Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 27106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundeszentrale für politische Bildung
AW: Geschäftsordnung(en) des BfDT [#29661] Sehr geehrte Frau Wiesenmüller, die wortgleiche Anfrage liegt uns bere…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Geschäftsordnung(en) des BfDT [#29661]
Datum
11. Mai 2018 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wiesenmüller, die wortgleiche Anfrage liegt uns bereits durch das von Ihnen genutzte Portal vor und wird bearbeitet. Reicht Ihnen das? Daniel Kraft   Bundeszentrale für politische Bildung Daniel Kraft Leiter Stabsstelle Kommunikation Adenauerallee 86 53113 Bonn Tel.: +49 (0)228 99515-200 Fax: +49 (0)228 99515-293 <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>> www.bpb.de <http://www.bpb.de/> Das neue bpb:magazin ist da! Schwerpunkt: Wirtschaft. Jetzt kostenlos bestellen. www.bpb.de/magazin <http://www.bpb.de/magazin>    

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Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr geehrter Herr Semsrott,   hier das Protokoll vom 27.11.2017. Das Passwort zur Öffnung des Dokuments sende ic…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: AW: AW: Protokolle Beiratssitzungen [#27106]
Datum
11. Mai 2018 18:12
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott,   hier das Protokoll vom 27.11.2017. Das Passwort zur Öffnung des Dokuments sende ich Ihnen zu. Es mussten Schwärzungen von personenbezogenen Daten vorgenommen werden. Diese beruhen auf den Anspruch auf Informationszugang einschränkenden Regelungen der §§ 3, 4 und 5 des IFG. Die Anlage 1 liegt Ihnen ja bereits vor.   Entsprechend der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) fallen hierfür folgende Gebühren für die Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen: Anwendung der pauschalierten Stundensätze gemäß Begründung zur IFGGebV, d.h. pro Arbeitsstunde: 45 € für den gehobenen Dienst (hier 1,5 Stunden) sowie 60 € für den höheren Dienst (hier 30 Minuten).   Es fallen somit Gebühren in Höhe von 97,50 € an.   Ein entsprechender Gebührenbescheid  wird erlassen.   Zu Ihrem Hinweis bezüglich der Gebühren: gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren und Auslagen erhoben. Die Höhe dieser Kosten orientiert sich am entstandenen Verwaltungsaufwand; die Gebühren sind zudem so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Gebühr darf zudem nach allgemeinen Gebührengrundsätzen nicht unangemessen sein. Die angewandten Personalkostensätze sind unterhalb des Kostendeckungsprinzips veranschlagt, Antragsteller werden vor einer Gebührenerhebung immer die fällig werdenden Gebühren hingewiesen.   In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass das genannte Urteil nur zwischen den Parteien Wirkung entfaltet und andere Ressorts dadurch nicht gebunden sind.   Der Begriff der Skalierung ist kein feststehender Begriff im Sinne des Gebührenrechts. Das Rahmenermessen, welches gemäß § 10 Informationsfreiheitsgesetz und § 1 Abs. 1 Informationsgebührenverordnung in Verbindung mit der jeweiligen Tarifstelle des Gebührenverzeichnisses eingeräumt ist, wird zur Bestimmung der Gebühr pflichtgemäß ausgeübt. Der jeweilige Einzelfall wird ins Verhältnis zu den bereits getroffenen Gebührenentscheidungen gesetzt und unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Gebührenschuldner geprüft, inwiefern die jeweiligen Amtshandlungen vergleichbar sind. Es wird somit im Einzelfall sichergestellt, dass die jeweilige IFG-Gebühr für eine Amtshandlung dieser Art üblich ist. Im Übrigen wird die Festlegung der Gebührenhöhe sehr restriktiv gehandhabt, wobei berücksichtigt wird, dass die Gebühren nicht notwendig kostendeckend zu bemessen sind.     Mit freundlichen Grüßen