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Protokolle bezüglich kampierender Menschen nahe des Wohnplatzes Reute bei Radolfzell

Bitte senden Sie mir alle Protokolle bezüglich kampierender Menschen in dem Wohnplatz Reute bei Radolfzell im Jahr 2017 zu, sowie Protokolle zu der Zwangsräumung eines Camps ebendort am fünften Oktober 2017.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. Januar 2018
  • Frist
    21. Februar 2018
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden S…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle bezüglich kampierender Menschen nahe des Wohnplatzes Reute bei Radolfzell [#26218]
Datum
21. Januar 2018 17:38
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir alle Protokolle bezüglich kampierender Menschen in dem Wohnplatz Reute bei Radolfzell im Jahr 2017 zu, sowie Protokolle zu der Zwangsräumung eines Camps ebendort am fünften Oktober 2017.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Radolfzell am Bodensee
Sehr <Information-entfernt> ihren Antrag bezüglich campierenden Personen in Reute haben wir erhalten. Die G…
Von
Stadt Radolfzell am Bodensee
Betreff
AW: Protokolle bezüglich kampierender Menschen nahe des Wohnplatzes Reute bei Radolfzell [#26218]
Datum
25. Januar 2018 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> ihren Antrag bezüglich campierenden Personen in Reute haben wir erhalten. Die Gebühr für die beantragte Akteneinsicht beläuft sich auf 50,- €. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle bezüglich kampierender Menschen nah…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Protokolle bezüglich kampierender Menschen nahe des Wohnplatzes Reute bei Radolfzell [#26218]
Datum
10. März 2018 02:32
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle bezüglich kampierender Menschen nahe des Wohnplatzes Reute bei Radolfzell“ vom 21.01.2018 (#26218) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 26218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt>
Stadt Radolfzell am Bodensee
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich bin momentan im Büro nicht zu erreichen. In dr…
Von
Stadt Radolfzell am Bodensee
Betreff
Automatische Antwort: AW: Protokolle bezüglich kampierender Menschen nahe des Wohnplatzes Reute bei Radolfzell [#26218]
Datum
10. März 2018 02:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich bin momentan im Büro nicht zu erreichen. In dringenden Fällen wenden Sie sich per Email an <<E-Mail-Adresse>> Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle bezüglich kampierender Menschen nah…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: AW: Protokolle bezüglich kampierender Menschen nahe des Wohnplatzes Reute bei Radolfzell [#26218]
Datum
10. März 2018 02:51
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle bezüglich kampierender Menschen nahe des Wohnplatzes Reute bei Radolfzell“ vom 21.01.2018 (#26218) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 26218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt>

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Stadt Radolfzell am Bodensee
Sehr <Information-entfernt> mit Mail vom 25.01.2018 teilten wir Ihnen mit, dass sich die Gebühr für die gew…
Von
Stadt Radolfzell am Bodensee
Betreff
AW: AW: Protokolle bezüglich kampierender Menschen nahe des Wohnplatzes Reute bei Radolfzell [#26218]
Datum
19. März 2018 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> mit Mail vom 25.01.2018 teilten wir Ihnen mit, dass sich die Gebühr für die gewünschte Akteneinsicht auf 50,- € beläuft. Diese bemisst sich nach der Gebührensatzung der Stadt Radolfzell. Für eine Auskunft bitten wir Sie den Betrag vorab an uns zu überweisen. Nach Zahlungseingang werden wir Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen. Gerne können wir Ihnen auch eine Rechnung zukommen lassen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.