Protokolle der AL-Runden aus 2022 und der AL-Vorbesprechungen des IT-Planungsrates aus 2021/2022

- die Tagesordnungen, Beschlussunterlagen, Teilnehmendenlisten, Protokolle, Präsentationen sowie alle weiteren Dokumente der Abteilungsleiterrunde des IT-Planungsrates aus 2022 (vgl. Geschäftsordnung des IT-Planungsrats vom 17.03.2021 - §8aff).

- die Tagesordnungen, Beschlussunterlagen, Teilnehmendenlisten, Protokolle, Präsentationen sowie alle weiteren Dokumente der Abteilungsleiterrunde sowie die zur Vorbereitung der Sitzung erforderlichen Unterlagen des IT-Planungsrates aus 2021/2022 (vgl. Geschäftsordnung des IT-Planungsrats vom 17.03.2021 - § 3 Abs. 1).

Ich möchte darauf hinweisen, das ich §4 IFG Bund sowie die äquivalenten Regelungen in den jeweiligen Landesverordnungen hier für nicht anwendbar halte, da in §8a) Geschäftsordnung des IT-Planungsrats vom 17.03.2021 mit Verweis auf §5 geregelt ist, dass an der AL-Runde nicht nur beteiligte Behörden sondern z.B. auch Spitzenverbände der Kommunen und Landkreise regulär teilnehmen. Es kann sich somit nicht um einen rein behördlichen Entscheidungsprozess handeln. (Siehe auch Widerspruch vom 04.03.2022)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
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Lilith Wittmann
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Tagesor…
An FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Protokolle der AL-Runden aus 2022 und der AL-Vorbesprechungen des IT-Planungsrates aus 2021/2022 [#242486]
Datum
4. März 2022 22:56
An
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Tagesordnungen, Beschlussunterlagen, Teilnehmendenlisten, Protokolle, Präsentationen sowie alle weiteren Dokumente der Abteilungsleiterrunde des IT-Planungsrates aus 2022 (vgl. Geschäftsordnung des IT-Planungsrats vom 17.03.2021 - §8aff). - die Tagesordnungen, Beschlussunterlagen, Teilnehmendenlisten, Protokolle, Präsentationen sowie alle weiteren Dokumente der Abteilungsleiterrunde sowie die zur Vorbereitung der Sitzung erforderlichen Unterlagen des IT-Planungsrates aus 2021/2022 (vgl. Geschäftsordnung des IT-Planungsrats vom 17.03.2021 - § 3 Abs. 1). Ich möchte darauf hinweisen, das ich §4 IFG Bund sowie die äquivalenten Regelungen in den jeweiligen Landesverordnungen hier für nicht anwendbar halte, da in §8a) Geschäftsordnung des IT-Planungsrats vom 17.03.2021 mit Verweis auf §5 geregelt ist, dass an der AL-Runde nicht nur beteiligte Behörden sondern z.B. auch Spitzenverbände der Kommunen und Landkreise regulär teilnehmen. Es kann sich somit nicht um einen rein behördlichen Entscheidungsprozess handeln. (Siehe auch Widerspruch vom 04.03.2022)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 242486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242486/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lilith Wittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Sehr geehrte Frau Wittmann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach § 80 HDSIG. Mit freundlichen Gr…
Von
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Betreff
RE-20-00001/00009: Protokolle der AL-Runden aus 2022 und der AL-Vorbesprechungen des IT-Planungsrates aus 2021/2022 [#242486]
Datum
9. März 2022 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
1,3 KB


Sehr geehrte Frau Wittmann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach § 80 HDSIG. Mit freundlichen Grüßen
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Sehr geehrte Frau Wittmann, leider können wir Ihnen die angeforderten Unterlagen nicht innerhalb der in § 87 Abs.…
Von
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Betreff
Fristverlängerung /Protokolle der AL-Runden aus 2022 und der AL-Vorbesprechungen des IT-Planungsrates aus 2021/2022 [#242486]
Datum
20. April 2022 17:22
Status
image001.png
1,3 KB


Sehr geehrte Frau Wittmann, leider können wir Ihnen die angeforderten Unterlagen nicht innerhalb der in § 87 Abs. 1 S. 1 HDSIG vorgesehenen Frist zur Verfügung stellen. Der Umfang Ihrer Anfrage macht umfangreiche Prüfungen und Abstimmungen erforderlich, die nicht innerhalb der Monatsfrist abgeschlossen werden konnten. Daher kommen wir nicht umhin, die Frist zur Auskunftserteilung gem. § 87 Abs. 4 S. 1 HDSIG zu verlängern. Mit freundlichen Grüßen
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Sehr geehrte Frau Wittmann, leider verzögert sich die Beantwortung Ihrer Anfrage noch bis voraussichtlich zum 18.…
Von
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Betreff
AW: Fristverlängerung /Protokolle der AL-Runden aus 2022 und der AL-Vorbesprechungen des IT-Planungsrates aus 2021/2022 [#242486]
Datum
11. Mai 2022 16:14
Status
image001.png
1,3 KB


Sehr geehrte Frau Wittmann, leider verzögert sich die Beantwortung Ihrer Anfrage noch bis voraussichtlich zum 18.05.2022, was dem großen Umfang der Unterlagen und der hohen Auslastung der Koordinierungsstelle des IT-Planungsrates geschuldet ist. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
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FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Sehr geehrte Frau Wittmann, am 04.03.2022 stellten Sie über https://www.fragdenstaat.de/ einen Antrag gem. § 80 H…
Von
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Betreff
Protokolle der AL-Runden aus 2022 und der AL-Vorbesprechungen des IT-Planungsrates aus 2021/2022 [#242486]
Datum
19. Mai 2022 15:41
Status
image001.png
1,3 KB


Sehr geehrte Frau Wittmann, am 04.03.2022 stellten Sie über https://www.fragdenstaat.de/ einen Antrag gem. § 80 HDSIG. Der Eingang wurde am 09.03.2022 bestätigt, die Bearbeitungsfrist wurde mit E-Mail vom 20.04.2022 wegen großem Umfangs und personeller Engpässe gem. § 87 Abs. 4 S. 1 HDSIG um einen Monat verlängert. Mit E-Mail vom 11.05.2022 wurde eine Beantwortung der Anfrage bis zum 20.05.2022 in Aussicht gestellt. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld. Den nachfolgenden Ausführungen sei vorangestellt, dass Ihre Anfrage weitestgehend, jedoch nicht vollständig, insbesondere hinsichtlich der Protokolle, beantwortet werden konnte. Bitte beachten Sie: Die teilweise nicht durchgängige Nummerierung mancher Unterlagen ist redaktionell bedingt und zeigt keine Schwärzung an. Bezüglich der nach Vorberatung durch die AL-Runde vom IT-Planungsrat gefassten Beschlüsse und dazugehörigen Anhänge wird auf die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und auf https://www.it-planungsrat.de/ verwiesen. Bitte beachten Sie insbesondere auch: In Einzelfällen kommt es zu Abweichungen zwischen dem eingereichten Beschlussvorschlag und der endgültigen Beschlussfassung. Maßgeblich sind die im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlüsse, die auch auf der Webseite des IT-Planungsrates unter https://www.it-planungsrat.de/ verfügbar sind. Wir möchten Sie darum bitte, zur Vermeidung von Missverständnissen und Fehlinterpretationen immer auch die finale Beschlussfassung bei der Auswertung zu berücksichtigen. 1.) Unterlagen der AL-Runde aus dem Jahr 2022 Die so genannte Abteilungsleiter-Runde (AL-Runde) bereitet seit vielen Jahren die Entscheidungen des IT-Planungsrates auf Arbeitsebene vor. Die Entscheidungen und Beschlüsse des IT-Planungsrates werden auf https://www.it-planungsrat.de/ und im Bundesanzeiger veröffentlich. Mit Beschluss des IT-Planungsrates vom 17.03.2021 wurden der AL-Runde mit der Einfügung der §§ 8a-8d in die Geschäftsordnung des IT-Planungsrates (GO-ITPLR) eigene Aufgaben zugewiesen. Wir verstehen Ihre Anfrage zu 1.) als auf die Tätigkeiten der AL-Runde im eigenen abschließenden Kompetenzbereich gem. § 8a ff. GO-ITPLR zum Zeitpunkt der Antragstellung gerichtet. 2.) Unterlagen der AL-Runde zur Vorbereitung der Sitzungen des IT-Planungsrates aus den Jahren 2021 und 2022 Bezüglich Ihrer Anfrage zu 2.) verstehen wir diese als auf die Unterlagen bezogen, die die AL-Runde als unselbstständiges Gremium für den IT-Planungsrat gem. § 3 Abs. 1 S. 1 GO-ITPLR vorbereitet. Die von der AL-Runde vorbereiteten Entscheidungen des IT-Planungsrates werden auf https://www.it-planungsrat.de/ und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Inhaltlich konnte Ihrem Antrag zu großen Teilen stattgegeben werden. Wir übersenden Ihnen daher die Tagesordnungen, Berichte, Steckbriefe in ihrer finalen Fassung und die finalen Beschlussvorschläge und die offiziell bestätigten bzw. freigegebenen Teilnahmelisten. 1.) Die Schwärzungen erfolgten zunächst zum Schutz personenbezogener Daten, soweit Personen betroffen waren, die nicht unmittelbar mit den Sitzungen befasst waren, etwa, wenn kurzfristige Eingaben per E-Mail Eingang in die Sitzungsunterlagen finden mussten (vgl. z. B. 14. AL-Runde S. 93-95, 3. AL-Runde S. 75). In diesen Fällen besteht ein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Personen gem. § 86 HDSIG, dass keine in Eile formulierten und ggf. mit persönlichen Einschätzungen oder Äußerungen vermischten internen E-Mails veröffentlich werden. Grundlage der Schwärzungen aus datenschutzrechtlichen Gründen ist § 83 HDSIG iVm § 22 HDSIG. Gem. § 83 HDSIG ist der Informationszugang zu personenbezogenen Daten nur dann und soweit zulässig, wie ihre Übermittlung an eine nicht öffentliche Stelle, d.h. Ihnen als Privatperson oder die Plattform FragDenStaat, zulässig ist. Die Zulässigkeit der Datenübermittlung bestimmt sich nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 HDSIG. Es ist nicht dargelegt oder ersichtlich, dass ein spezifisches Interesse an diesen individuellen Namen und Kontaktdaten besteht. Das Recht der betroffenen Personen auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt daher. Hinsichtlich der im Übrigen ungeschwärzten dienstlichen Kontaktdaten ist kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs ersichtlich. Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Interessenabwägung überwiegt das Interesse am Informationszugang. Anmeldelinks, Telefonnummern und Zugangsdaten wurden, soweit vorhanden, ebenfalls geschwärzt um zum Schutze der öffentlichen Sicherheit, § 82 Nr. 2 b) HDSIG, eine unbefugte Nutzung mit Sicherheit auszuschließen. Die Schwärzung auf S. 72-73 der Unterlagen zur 13. AL-Runde erfolgten ebenfalls auf Grundlage von § 82 Nr. 2 b). Auch die Veröffentlichung allgemeiner Details zum Verbindungsnetz kann nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit haben. Ihr Antrag war abzulehnen, soweit er sich auf Unterlagen erstreckte, die gem. § 84 Abs. 2 Nr. 2 HDSIG zu Protokollen vertraulicher Beratungen zu zählen sind. Dies bezieht sich insbesondere auf die Verlaufsprotokolle der Sitzungen der AL-Runde insgesamt, auf die Protokollnotiz auf S. 176 der Unterlagen zur 12. AL-Runde und die Beratungen und Verhandlungen zur Finanzplanung und Ausstattung der FITKO und des ITPLR-Stammbudgets (3. AL-Runde S. 106-107, 117; 6. AL-Runde S. 64-73; 9. AL-Runde S. 78; 13. AL-Runde S. 61-63). Die Vorschrift schützt die offene Meinungsbildung und einen freien Meinungsaustausch unter den Teilnehmenden einer Sitzung, wenn ein objektives Geheimhaltungsinteresse vorliegt. Das Geheimhaltungsinteresse liegt vor, wenn die Veröffentlichung die ordnungsgemäße Erfüllung der Verwaltungsaufgabe gefährden würde. Die Verwaltungsaufgabe der AL-Runde besteht in der Unterstützung des IT-Planungsrats bei der Steuerung und Überwachung der Digitalisierung in Deutschland und der Erfüllung der ihr vom IT-Planungsrat übertragenen Aufgaben, vgl. § 8a GO-ITPLR. Diese Aufgabe ist wegen der rechtlichen Rahmenbedingungen (beispielsweise föderale Struktur und kommunale Selbstverwaltung) und der technischen Anforderungen ein Unterfangen von erheblicher Komplexität mit hohem politischen Konfliktpotential. Das berechtigte Interesse der Zivilgesellschaft an Transparenz muss mit dem Interesse abgewogen werden, sich über diese Themen offen, ohne unmittelbares Echo in der Öffentlichkeit, auszutauschen. Wenn dies nicht möglich wäre, so würden Abstimmungs- und Koordinierungsprozesse substantiell mehr Zeit benötigen. Auch muss Kritik an der Geschwindigkeit und Ausgestaltung der Verwaltungsdigitalisierung offen und vertraulich, mithin in einem geschützten Raum, reflektiert werden können. Wenn dies nicht, und nicht mit der durch eine Protokollierung entstehenden Verbindlichkeit, möglich ist, so wird die ordnungsgemäße, insbesondere die rechtzeitige, Aufgabenerfüllung der AL-Runde und des IT-Planungsrates gefährdet. Hinsichtlich der Schwärzungen zu Haushaltsverhandlungen kommt hinzu, dass es sich dabei um einen noch nicht abgeschlossenen, vertraulichen interföderalen politischen Prozess handelt, bei dem eine Veröffentlichung den Erfolg der Entscheidungsfindung gefährden würde (§ 84 Abs. 1 S. 1 HDSIG). Soweit Sie in ihrer Begründung ausführen, dass § 4 IFG bzw. § 84 HDSIG nicht anwendbar seien, so kann diesem Argument jedenfalls hinsichtlich des hier einschlägigen § 84 HDSIG nicht gefolgt werden. Denn § 84 Abs. 1 S. 2 HDSIG stellt zwar klar, dass Stellungnahmen Dritter nicht vom Schutz der Norm erfasst sind. Die Teilnahme der Spitzenverbände der Kommunen in den Sitzungen ist jedoch keine Stellungnahme. § 84 Abs. 2 Nr. 2 HDSIG schließt nicht aus, dass eine vertrauliche Beratung auch Vertreter privatrechtlich organisierter öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften einschließen kann. Gerade im Kontext des OZG sind Kommunen in hohem Maße betroffen. Ihre Beteiligung ist sachgerecht und sollte die durch eine Vertraulichkeit der Beratung zu gewährleistende offene Meinungsbildung befördern und nicht dadurch vereiteln, dass keine Vertraulichkeit gewährleistet wird. Mit freundlichen Grüßen