Protokolle der "autonomen Referate" - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Alle Protokolle der Vollversammlungen der sogenannten "autonomen Referate" der letzten drei Jahre. Es handelt sich dabei um folgende Referate: Fikus Referat, Frauenreferat, Fachschaftenreferat, Lesbenreferat, Schwulenreferat, Promovierendenvertretung, Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende, Sportreferat, BIPoC-Referat. Personenbezogene Daten können selbstverständlich geschwärzt werden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    27. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    2,00 Euro
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An AStA der Universität Münster Details
Von
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Betreff
Protokolle der "autonomen Referate" - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#252211]
Datum
27. Juni 2022 12:22
An
AStA der Universität Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Protokolle der Vollversammlungen der sogenannten "autonomen Referate" der letzten drei Jahre. Es handelt sich dabei um folgende Referate: Fikus Referat, Frauenreferat, Fachschaftenreferat, Lesbenreferat, Schwulenreferat, Promovierendenvertretung, Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende, Sportreferat, BIPoC-Referat. Personenbezogene Daten können selbstverständlich geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252211/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bisher habe ich keine Bestätigung über den Eingang der Mail erhalten. Ich möchte S…
An AStA der Universität Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokolle der "autonomen Referate" - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#252211]
Datum
5. Juli 2022 17:46
An
AStA der Universität Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bisher habe ich keine Bestätigung über den Eingang der Mail erhalten. Ich möchte Sie daher bitten, mir mitzuteilen, wann Sie die Mail erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252211/

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AStA der Universität Münster
Lieber << Antragsteller:in >> vielen Dank für deine Anfrage und Nachfrage bzgl. einer Empfangsbestäti…
Von
AStA der Universität Münster
Betreff
AW: Protokolle der "autonomen Referate" - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#252211]
Datum
8. Juli 2022 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Lieber << Antragsteller:in >> vielen Dank für deine Anfrage und Nachfrage bzgl. einer Empfangsbestätigung, zu der wir nicht verpflichtet sind. Wir können dir die uns vorliegenden Protokolle gerne zukommen lassen, müssen dir jedoch mitteilen, dass wir bei gewünschter Aktenauskunft entsprechende Bearbeitungsgebühren nach § 11 Abs. 1 IFG NRW erheben müssen. Da du rund 150, nur in Papierform vorliegende Dokumente anforderst, die bzgl. personenbezogener Daten geprüft, entsprechende Stellen ggf. geschwärzt, eingescannt und verschickt werden müssen, liegt die Bearbeitungsgebühr für jedes angeforderte Protokoll bei jeweils zwei Euro. Da wir im vorliegenden Fall keine Gründe der Billigkeit sehen, sehen wir nicht nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren ab. Sofern du weiterhin die Aktenauskunft wünschst, bitten wir dich, uns dies schriftlich mitzuteilen. Viele Grüße