Protokolle der besonderen Ereignisse aller Wahllokale

Jedes Wahllokal protokolliert besondere Ereignisse. Bitte stellen Sie die Protokolle der besonderen Ereignisse für alle Wahllokale in Berlin bereit.

Ergebnis der Anfrage

Nicht zuständig, sondern die Bezirkswahlämter.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jedes …
An Landeswahlleiterin Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle der besonderen Ereignisse aller Wahllokale [#270197]
Datum
13. Februar 2023 19:43
An
Landeswahlleiterin Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jedes Wahllokal protokolliert besondere Ereignisse. Bitte stellen Sie die Protokolle der besonderen Ereignisse für alle Wahllokale in Berlin bereit.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270197/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle der besonderen Ereignisse aller Wahllokale“ vom 13.02.2…
An Landeswahlleiterin Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokolle der besonderen Ereignisse aller Wahllokale [#270197]
Datum
15. März 2023 01:01
An
Landeswahlleiterin Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle der besonderen Ereignisse aller Wahllokale“ vom 13.02.2023 (#270197) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landeswahlleiterin Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage erreicht uns leider erst jetzt. Für Ihren Antrag auf Aktenei…
Von
Landeswahlleiterin Berlin
Betreff
AW: Protokolle der besonderen Ereignisse aller Wahllokale [#270197]
Datum
15. März 2023 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage erreicht uns leider erst jetzt. Für Ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu den Protokollen der besonderen Ereignisse für alle Wahllokale in Berlin sind wir nicht zuständig. Diese sind Teil der Wahlniederschriften, die nicht von uns aufbewahrt werden und auf die wir keinen Zugriff haben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die jeweiligen Bezirkswahlämter, dorthin werden die Wahlniederschriften durch die Wahlvorstände übergeben. Mit freundlichen Grüßen