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Protokolle der Kommission für Stadtgestaltung 2017

die Protokolle aller bislang stattgefundener Sitzungen der Kommission für Stadtgestaltung aus dem Jahr 2017.

Wenn meine Anfrage abgeleht werden sollte, bitte ich um einen entsprechend begründeten Ablehnungsbescheid.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. April 2017
  • Frist
    30. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle der Kommission für Stadtgestaltung 2017 [#21199]
Datum
26. April 2017 20:40
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Protokolle aller bislang stattgefundener Sitzungen der Kommission für Stadtgestaltung aus dem Jahr 2017. Wenn meine Anfrage abgeleht werden sollte, bitte ich um einen entsprechend begründeten Ablehnungsbescheid.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergel…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Protokolle der Kommission für Stadtgestaltung 2017 [#21199]
Datum
27. April 2017 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben unter Berufung auf die Städtische Informationsfreiheitssatzung um die Zuse…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Protokolle der Kommission für Stadtgestaltung 2017
Datum
1. Juni 2017 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben unter Berufung auf die Städtische Informationsfreiheitssatzung um die Zusendung der Protokolle aller bislang stattgefundenen Sitzungen der Kommission für Stadtgestaltung aus dem Jahr 2017 gebeten. Die Informationsfreiheitssatzung regelt ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, soweit Vorgänge dem übertragenen Wirkungskreis zuzuordnen sind, kann ein Auskunftsanspruch nicht darauf gestützt werden. In Anbetracht der Aufgaben der Stadtgestaltungskommission und des Ablaufs der Beteiligung der Kommission im Baugenehmigungsverfahren, ist die Tätigkeit der Kommission dem übertragenen Wirkungskreis im weiteren Sinne zu zuordnen. Die Empfehlungen der Kommission an die Bauaufsichtsbehörde haben zwar beratende bzw. empfehlende Wirkung, aber sie werden in die Entscheidungs- und Beurteilungsschritte des Baugenehmigungsverfahrens mit einbezogen, und damit Teil des Verfahrens. Eine Übersendung der Protokolle erfolgt somit nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzungen der Stadtgestaltungskommission öffentlich stattfinden. Kommende Termine sind für den 25. Juli, 10. Oktober und 19. Dezember 2017 angesetzt. Für diese Auskunft fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.