LEAProtokoll2019-08-16_geschwrzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Protokolle der LEA-Sitzungen im Schuljahr 2019/20

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Sitzungsprotokoll Seite: 1 von 4

 

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Datum
1 Beschlussfassung über die Protokollführung, Gäste, die Tagesordnung und
Verabschiedung von Sitzungsprotokollen.............................2220000222200000022000eneennne 1
2 Aktueller Stand Inklusion ......................22..0022220000000000000@neeennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnen 1
3 Anträge .........uuuuenneunnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nennen 2
4 Berichte aus Vorstand, Bezirken, Arbeitsgruppen, Gremien und Ausschüssen ....3
5 Verschiedenes ....................2220022240002400022000nennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnen 4

 

1 Beschlussfassung über die Protokollführung, Gäste, die Tagesordnung und
Verabschiedung von Sitzungsprotokollen

Protokollführung: (Friedrichshain-Kreuzberg)
Der Teilnahme von Gästen ) wird uneingeschränkt zugestimmt.
2 Aktueller Stand Inklusion

Referentinnen: Sybille Volkholz, Tanja Hülscher, Christiane Winter-Witschurke,

Frau Volkholz gibt einen Überblick über die Entwicklung des Fachbeirats Inklusion und erläutert die
aktuellen Themen:

In dem ersten Fachbeirat Inklusion, im Mai 2012 von Senatorin Scheres ins Leben gerufen, wurde
sehr kontrovers diskutiert und von verschiedenen Seiten, auch vom LEA grundsätzliche Kritik an der
Verfahrensweise geübt. Daraufhin wurde der Prozess gestoppt und der Beirat erneut, jedoch deutlich
partizipativer aufgesetzt. Der Beirat hat im Frühjahr 2013 ein Konzept vorgelegt, das Senat und
Abgeordnetenhaus zur Kenntnis genommen haben. 90% der Empfehlungen daraus wurden
umgesetzt, so Frau Volkholz.

Zur Zeit begleitet ein Fachbeirat Inklusion mit einem neuen Auftrag kontinuierlich den Prozess der
Umsetzung der Inklusion im schulischen Bereich und soll ggf. auf Schwierigkeiten in der Praxis
hingewiesen.

Die Spanne reicht von KiTa bis berufliche Bildung, der Fachbeirat besucht die Einrichtungen, steht im
Austausch mit den Umsetzenden. Z.B. war die Zusammenlegung von Einrichtungen, vielfachen
Angeboten, Zuständigkeiten zu einer zentralen Anlaufstelle (SIBUZ) je Bezirk/ je Kiez aus einem
Vorschlag des Fachbeirats entstanden.

Aktuelle Themen sind die Umstellung der Diagnostik, Zuteilung der Ressourcen sowie die Herstellung
einer verlässlichen Grundausstattung, gleichermaßen verteilt. Der Prozess der Umsetzung der
Inklusion ist in Berlin, im Vergleich zu andern Ländern, schon recht weit entwickelt. Jedoch sind immer
noch viele „dicke Bretter zu bohren“.

Als Vorteil für die Verlagerung der Diagnostik nach außen wird die Unabhängigkeit dieser
Einrichtungen, insbesondere von den Ressourcenzuteilungen gesehen.

Der Fachbeirat hat eine Handreichung für alle Lehrkräfte erarbeitet.

70% der Schüler*innen mit Förderbedarf sind in regulärem Unterricht.

 

erstellt ER. Friesrichshain-Kreuzberg
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Sitzungsprotokoll                       Seite: 2 von 4 70% der Schüler*innen mit Förderbedarf sind in regulärem Unterricht. Wie können wir es schaffen, mehr sonderpädagogische Fachkräfte nach Berlin zu holen? Wie gelingt eine Verteilung innerhalb Berlins, die den Anforderungen entspricht? Z.B. sollen zukünftig auch Lern-, Ergo- oder Logopäd*innen an Schulen geholt werden können. Aus dem LEA kommen folgende Vorschläge/Hinweise für den Fachbeirat: • Mit den neuen Lern- und Teamhäusern bundesweit für multiprofessionelle Teams werben • Zur Lehrkräftegewinnung könnte die Ausbildung finanziert und mit einer anschließenden Lehrverpflichtung verknüpfen • Die Anzahl der Studienplätze sollte erweitert werden oder die Ausbildung zusätzlich durch Stipendien unterstützt werden. • Der Umzug könnte unterstützt werden. Schwierigkeiten in der Praxis bestehen insbesondere in der Sicherstellung der sonderpädagogischen Versorgung bei Unterrichtsausfall/bei Vertretungsstunden. Seitens der Dozentinnen wird der Hinweis gegeben, dass sonderpädagogische Förderung NICHT häufiger ausfallen sollen, als „regulärer“ Unterricht. Dies ist durch schulorganisatorische Maßnahmen durch die Schulleitungen abzusichern. Der Umgang mit der Stundenverteilung muss in der Gesamtkonferenz (GK) zusammengestellt werden. Die Nachfrage durch SenBJF bei den Schulleitungen zum Umgang mit Ressourcen sonderpädagogischen Förderbedarfs sollen zukünftig deutlicher nachgefragt werden. Im Schulportal der Senatsbildungsverwaltung ist die Ausstattung jeder Schule sichtbar (z.Zt. zum Stichtag 1.11.18). Die Ressourcen werden den Schulen, nicht dem Kind zugeteilt; die Schule ist für einen angemessene Verteilung verantwortlich. Zur Zeit gibt es in Berlin 14 inklusive Schwerpunktschulen (als Ziel sind 36 vorgesehen), die eine echte Alternative zu Förderzentren darstellen sollen. Förderschulen haben eine relativ hohe technische Ausstattung sowie Personalausstattung, auch Fachkräfte zur Förderung. Gelegentlich sind dennoch Schulhelfer erforderlich. Regelschulen haben grundsätzlich keine Fachkräfte zur sonderpädagogischen Förderung, haben Schulhilfen im gemeinsamen Unterricht sowie Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe. Dafür wurden in den letzten Jahren die Mittel deutlich erhöht. Hinweise für Leitfäden, Ratgeber: Vom Bezirksamt Spandau gibt es einen Leitfaden zu Schulhilfekonferenzen. Von der Aktion Mensch-Seite einen Ratgeber für Eltern mit Behinderung. Weitere Hlfen sind zur Zeit bei SenBJF in Bearbeitung. In der Anlage ergänzende Ausführungen der SenBJF zum Fragenkatalog des LEA. 3       Anträge Antrag der AG Oberschulessen:                        als AG-Sprecherin stellt den Antrag vor, die Forderungen wurden in der AG erarbeitet. Vor dem Hintergrund der neuen, erfreulichen Situation des kostenlosen Mittagessens in den Grundschulen gilt es, auch den Oberschulen eine gute erstellt:          , Friedrichshain-Kreuzberg
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Sitzungsprotokoll                            Seite: 3 von 4 Grundausstattung für das Mittagessen bereitzustellen. Für die aktuell vorgesehenen Schulneubauten sollten ausreichend große Bereiche zum Essen und Zubereiten des Essens vorgesehen werden; hier besteht die Sorge, dass „am falschen Ende gespart“ und die Räume für die Neubauten viel zu gering bemessen werden (gem. derzeitigem Kenntnisstand wird nur etwa die Hälfte der Schüler*innen für das Mittagessen eingeplant). Stattdessen sollten auch für Oberschulen 100 % Schüler*innen versorgt werden. Zum Antrag werden einige Änderungen vorgeschlagen, die von den Antragsteller*innen angenommen werden: Erster Absatz: „Der Landeselternausschuss begrüßt die Einführung des kostenlosen Mittagessens für Schüler*innen der Klassen 1-6, bedauert dabei jedoch die Ungleichbehandlung der Oberschüler*innen und deren Familien in Berlin. Familien mit Kindern im Oberschulalter sollen finanziell entlastet werden. Die Gesundheit und Entwicklung der Oberschüler*innen ist ebenso wertvoll.“ (….) 1. Anstrich: das kostenlose Schulmittagessen inkl. eines Trinkwasserangebots auch für alle Oberschüler*innen einzuführen und somit Gleichstellung herzustellen. 4. Anstrich: in Schulneubauten die Küchen und Mensen für 100% Essensteilnehmer*innen zu planen und zu bauen, damit in angemessenen Pausenzeiten in max. 3 Schichten gegessen werden kann und der Aufenthalt aller Schüler*innen dort möglich wird. der Antrag wird mit Änderungen zur Abstimmung gestellt: 21 Stimmen dafür, 1 Enthaltung, 0 dagegen Antrag AG Gymnasien:                         stellt den Antrag vor und erläutert die Forderungen der AG vor dem Hintergrund der Situation in Pankow. Hier ist für die Anmeldung der 5. Klassen eine große Übernachfrage an den Gymnasien. Der Antrag wird mit 20 Stimmen dafür, 3 Enthaltungen und 1 Gegenstimme angenommen. Beide Beschlüsse in der Anlage. 4       Berichte aus Vorstand, Bezirken, Arbeitsgruppen, Gremien und Ausschüssen Berichte aus den Bezirken: Reinickendorf: die HOWOGE stellte die Planung eines Neubaus vor und die Situation zum Mittagessen wurden im BEA besprochen. Lichtenberg: beim Schulmittagessen werden seitens des Bezirksamtes keine Probleme gesehen, auch wenn in 5 Schichten im Foyer gegessen werden muss, um die hohe Anzahl an Schüler*innen „bewältigen“ zu können. Es gibt erheblichen Schulplatzmangel. Die 34. GS als Neubau in Holzbauweise wurde eröffnet, erster Eindruck ist sehr positiv. Der BEA begrüßt die aktuellen Beschlüsse des LEA. Marzahn-Hellersdorf: Das Schulamt berichtet von der Eröffnung des 1. Neubaus einer Oberschule, der in sehr kurzer Zeit errichtet wurde. Die 7. und 8. Klassen sind bereits eingezogen. Die restlichen Räume werden vorübergehend durch eine in Sanierung befindliche Schule genutzt. Treptow-Köpenick: Mehrere Einschulungsbereiche müssen neu geregelt werden, eine neue Grundschule soll entstehen. Der Bezirk ist neuerdings Pilotregion für Elternkurse. Neukölln: Themen im BEA waren die Sicherheit im öffentlichen Raum, die Laufbus-Projekte, das Elterntaxi, der Baubeginn der Clay-Oberschule, die in 2022 fertiggestellt werden soll. Tempelhof-Schöneberg: keine Angaben Steglitz-Zehlendorf: An einigen Schulen sollen private mobile Endgeräte eingesetzt werden. erstellt:          , Friedrichshain-Kreuzberg
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Sitzungsprotokoll                       Seite: 4 von 4 Spandau: Bericht aus dem BSB: als aktuelle Situation beim Schulessen wird von sehr vielen Durchgängen und damit einer großen Zeitspanne für das Essensband an einigen Schulen berichtet, eine andere Schule hat das Essen in ein Zelt ausgelagert; Ausschreibungsergebnisse zur Schulreinigung liegen vor, es wurden mehr Leistungen für einen insgesamt günstigeren Preis angeboten, das BA will zukünftig die Leistungserfüllung kontrollieren. Charlottenburg-Wilmersdorf: Das Schulamt hat einen neuen Leiter, der berichtet, dass für die Herrichtung der Schulgebäude für das Mittagessen ca. 200T€ ausgegeben werden mussten. Pankow: im BEA wurde berichtet, dass viele Oberschulplätze fehlen, die Zahl der Schulpflichtigen jährlich um ca. 1.500 steigt, bezirksweit im 1. Jg. ca. 19 Klassen überbelegt sind. Für das Schulessen sind an vielen Schulen aufgrund der Raumsituation ca. 6 Durchgänge und damit eine sehr lange Zeitspanne erforderlich. Friedrichshain-Kreuzberg: die letzte BEA-Sitzung war vor den Sommerferien mit den Themen der beruflichen Orientierung mit „Komm auf Tour“, Schule-Betriebe interaktiv sowie der Jugendberufsagentur. Das Schulamt berichtete zu den für die Ferien vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen. Mitte: zur Mittagessen-Situation wird berichtet, dass es an den meisten Schulen so ungefähr läuft, an 4 Schulen sei es problematisch. Der aktualisierte Schulentwicklungsplan lässt deutlich werden, dass ca. 43% der Grundschulen überbelegt sind, also mit höherer Klassenfrequenz als vorgesehen. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO II) wird der BSB am Verfahren beteiligt, das entspricht dem Partizipationsleitfaden. Weitere Themen im BEA waren Mobbing/ Antisikriminierung. Bericht aus dem Vorstand: • Jahresempfang der CDU • Richtfest einer Grundschule in Lichtenberg • Verabschiedung von Mark Rackles in der SenBJF • Treffen mit Raed Saleh • „Werkstatt Entfaltungsräume - Impulse für die Gestaltung innovativer Lernorte in brandenburgischen Schulen“ an der Uni Potsdam • Ausstellungseröffnung und Podiumsdiskussion zum Schulbauwettbewerb Allee der Kosmonauten • Workshop zum Thema Elternmitwirkung bei der FPT des BER • Workshop zum Thema Elternmitwirkung zur Sommerakademie im LISUM • Landesbeirat Schulbau • Pressekonferenz Partizipationsverfahren • Hoffest Regierender Bürgermeister • Steuerungsgruppe Lehrerbildung • LEA-PM zu Schuljahresbeginn • Streitgespräch mit Senatorin Scheeres in der Abendschau • „Krisengespräch“ mit Staatssekretärin Stoffers, Herrn Duveneck und Herrn Blume • Workshops mit SenBJF -> Interessierte gesucht! • Treffen mit CDU • Treffen der BEA-Vorsitzenden 5       Verschiedenes Hinweis auf die nächste Sitzung im Rollbergviertel, Neukölln zum Thema BNE erstellt:         , Friedrichshain-Kreuzberg
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Zuarbeit zum LEA-Protokoll durch SenBJF Mangel und Bedarf an Sonderpädagog_innen • Gibt es Ideen, in Berlin zusätzliche Anreize für Sonderpädagog_innen z.B. aus anderen Bundesländern zu schaffen? Aktuell gibt es keine konkreten Ideen unsererseits, wir freuen uns jedoch über Vorschläge. •   Welche weiteren Möglichkeiten für diesen Engpass sieht SenBJF? Derzeit stellen wir Überlegungen dazu an, welche Maßnahmen der Weiterbildung für Lehrkräfte, die auch jetzt schon teilweise sonderpädagogische Aufgaben übernehmen, möglich sind im Sinne einer Zusatzqualifikation. Eine weitere Möglichkeit stellt die Umwandlung von Lehrkräftestunden für die Beschäftigung von anderen fördernden Professionen dar. Verwendung von sonderpädagogischen Förderstunden für Unterrichtsausfall usw. • Gibt es Auswertungen/Statistiken über diese „Fremdverwendung“? Falls nicht, ist so etwas geplant? Es gibt derzeit die Erfassung der geplanten Verwendung sonderpädagogischer Ressourcen. (PPP möglich, damit auch die Darstellung der gewünschten Nutzungsmöglichkeiten) •   Ist ein „Reporting-Modell“ (analog zu z. B. Gewaltvorfällen) für die Fremdverwendung denkbar? Eine Erfassung dazu gibt es aktuell noch nicht. Wir prüfen, ob und wie dies zukünftig möglich ist. • Hält SenBJF ein „Fremdverwendungsverbot“ auf gesetzlicher Grundlage für möglich? Wenn nicht, welche Top-Down-Vorgaben der SenBJF und/oder Button-Up-Selbstverpflichtungen der Schulgemeinschaften sind denkbar? Top-down widerspricht dem Prinzip der eigenverantwortlichen Schule. Diese hat entsprechend §79 SchulG den Auftrag, Grundsätze für Vertretung festzulegen: „Absatz 9. Grundsätze der Verteilung der Lehrerstunden aus dem Gesamtstundenpool, des Einsatzes der Lehrkräfte und der sonstigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unterricht, Betreuung, Aufsicht und Vertretung, der Verteilung besonderer dienstlicher Aufgaben sowie besondere Formen der Arbeitszeitregelung“ Gewählte Elternvertreter*innen nehmen auch mit beratender Stimme an der GK teil und können so auch die GEV dort zu diesem Thema repräsentieren Natürlich sollte jede Schule die „Lasten“ zur Absicherung des Regelunterrichts im Krankheitsfall gleichmäßig auf alle Bereiche verteilen. Das ist schulorganisatorisch trotzdem eine schwierige Aufgabe. •   Wie kann man ansonsten das Misstrauen der Eltern gegenüber der eigenverantwortlichen Schule in diesem speziellen Punkt abbauen? Durch vertrauensvolle Zusammenarbeit, insbesondere durch Einbezug der Eltern und Transparenz bei der individuellen Förderplanung. •   Stellt die Zweckentfremdung aus Ihrer Sicht eine Diskriminierung gegenüber den SuS dar? Grundsätzlich muss hier der individuelle Anspruch des Einzelnen (auf Förderung) gegen den Anspruch aller abgewogen werden, d.h. die Berechtigung der Rechte aller müssen gegeneinander abgewogen werden. Seitens SenBJF gilt dabei: „Wir empfehlen dringend, dass Vertretungsunterricht nur in dem Maße aus sonderpädagogischer Ressource genutzt wird, wie sie in gleichem Maße auch aus anderen Ressourcen der Schule verwendet wird.“ Seite 1 von 4
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(https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/foerderung/sonderpaedagogische- foerderung/fachinfo/ ) Konkurrenzsituation Regelschulen/Inklusive Schwerpunktschulen/Förderschulen bzgl. Genehmigung von Schulhilfe/Schulhelfer_innenstunden •   Wie schätzen Sie die Situation ein? Eine Konkurrenzsituation gibt es nicht, es gibt vielmehr klare Bedingungen für die Bewilligung von Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe. Neben den formalen Voraussetzungen steht hier ganz klar der individuelle Bedarf der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers im Mittelpunkt im Rahmen einer Gruppe (Gruppenbezug). Der Ort der Beschulung unterscheidet sich dadurch, ob und welche Unterstützungsleistungen zur Deckung dieses Bedarfs bereits vorhanden sind (festes Personal in der Regel nur an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und an Inklusiven Schwerpunktschulen) und ob diese dazu ausreicht. Die an der jeweiligen Schule vorhandenen Ressourcen werden in Abhängigkeit des ermittelten Bedarfs ggf. ergänzt durch Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe. •   Wie kann diese Situation aufgelöst werden? Auch seitens SenBJF wird ein Bedarf an Veränderung/Verbesserung der Versorgung gesehen. Eine Arbeitsgruppe zur Weiterarbeit am Thema Schulassistenz wird ins Leben gerufen. Gleichzeitig konnte eine deutliche Steigerung der zur Verfügung gestellten Mittel für Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe erreicht werden (vgl. dazu auch schriftliche Anfrage Nr. 18/15930). Haushaltsjahr                  Summe in Euro 2010                           8.312.000,00 2011                           8.712.000,00 2012                           8.912.000,00 2013                           8.912.000,00 2014                           9.502.000,00 2015                           9.642.000,00 2016                           12.111.000,00 2017                           12.293.000,00 2018                           26.901.000,00 2019                           28.701.000,00 •   Welche weiteren Ressourcen (jeglicher Art) sind zukünftig neben der verlässlichen Grundausstattung für den flächendeckenden Ausbau der Inklusion an den Regelschulen (also den Nicht-Schwerpunktschulen) geplant? Verlässliche Aussagen dazu können erst nach Verabschiedung des neuen Haushalts getroffen werden. Verlässliche Grundausstattung, Unterdeckung, schülerbezogene Zuweisung von Ressourcen und Nachsteuerungsreserve • Was unterscheidet die vorgenannten Begriffe voneinander? Was ist wofür? Seite 2 von 4
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Verlässliche Grundausstattung. Zur verlässlichen Grundausstattung gehört eine pauschale Zumessung von 4 Lehrkräfte-Wochenstunden (LWS) pro SAPH-Lerngruppe zuzüglich einer Pauschale, die sich auf Grundlage eines „Schülerfaktors“ berechnet wird. Dieser wird in Abhängigkeit der sozialen Belastung einer Schule gebildet und beträgt zwischen 2,5 – 5,5 %. Für einen entsprechenden Anteil der Gesamtschülerschaft wird, da man auch ohne Feststellungsverfahren von einem wahrscheinlichen Auftreten der sonderpädagogischen Förderbedarfe Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache in dieser Größenordnung ausgeht, jeweils 2,5 LWS zugemessen. Diese pauschale Zuweisung erfolgt schrittweise aufwachsend, derzeit bis einschließlich Jahrgangsstufe 5. Ab Jahrgangsstufe 6 erfolgt im Schuljahr 2019/20 noch eine schülerbezogene Zuweisung (also nur für die Kinder, die einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen) Für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in anderen als den zuvor genannten Förderschwerpunkten erfolgt weiterhin eine schülerbezogene Zuweisung. Unterdeckung : Die Berechnung des Kontingents für die sonderpädagogische Förderung eines folgenden Schuljahrs orientiert sich jeweils an der letzten Lehrkräftebedarfsfeststellung und dem für das folgende Schuljahr im Haushalt insgesamt eingestellten Mehrbedarf. Es erfolgt durch das zuständige Fachreferat in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine am Kriterium der Schülerzahl ausgerichtete Berechnung. Nachsteuerungsreserve: Für Grundschulen steht im Rahmen der Verlässlichen Grundausstattung für die sonderpädagogische Förderung in den Bereichen Lernen (L), Emotional-soziale Entwicklung (E) und Sprache (S) eine Nachsteuerungsressource zu Verfügung. Diese Ressource ist dazu gedacht, Veränderungen in der Struktur der Schülerschaft im Sinne eines strukturell und sozialräumlich bedingten Anstiegs der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Bedarfen an pädagogischer und sonderpädagogischer Förderung in den Bereichen L-E-S in einer Schule auszugleichen. Schulen können bei entsprechendem Bedarf einen Antrag bei der regionalen Schulaufsicht stellen. •   Stimmt es, dass die Nachsteuerungsreserve i.H.v. 47 VZE (berlinweit) kaum in Anspruch genommen wird? Wenn ja, warum und wofür wird die ungenutzte Ressource dann verwendet? Wenn nein, wo wird sie verwendet? Das ist bisher richtig, da sich die wenigen angemeldeten Bedarfe nicht auf die o.g. Aspekte der Nachsteuerungsreserve bezogen. •   Wie wird ein negativer Dispositionspool zukünftig verhindert? Mittel zur Deckung der Bedarfe müssen im Haushalt angemeldet und bewilligt werden. Dabei muss ein realistischer Aufwuchs der Zahlen der Schülerinnen und Schüler insgesamt (wachsende Stadt) berücksichtigt werden. Es fehlt aktuell an Erklärungsmodellen, warum die Zahlen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf steigen (starke Zunahme in der Inklusion ohne deutliche Abnahme an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt). Für den Doppelhaushalt 20/21 wurden deutlich mehr Stellen angemeldet. • Ausstattung von Schulen Die Ausstattung von Schulen ist einsehbar im Schulportal unter https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/berliner-schulen/schulverzeichnis/ Seite 3 von 4
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Bei Eingabe einer Schule kann unter „Schulporträt“/ „Personal der Schule“/ „Unterrichtsversorgung“ die Bilanz in Stunden und die Bilanz Stundentafel in % eingesehen werden Bilanz in Stunden ... ist die Differenz zwischen Bestand und Bedarf. Ist die Bilanz positiv, so stehen der Schule mehr Lehrkräftestunden (also mehr Personal) zur Verfügung, als sie für die Deckung des anerkannten Bedarfs (Erteilung des Unterrichts + alle anderen Aufgaben wie sonderpädagogische Förderung, Sprachförderung usw.) benötigt. Bilanz Stundentafel in Prozent ... ist die relative Ausstattung einer Schule in Bezug auf ihren Bedarf an Unterrichtsstunden nach Stundentafel. Zum Bedarf nach Stundentafel gehören nur die Stunden, die tatsächlich nach Verordnung der jeweiligen Schulart für den Unterricht vorgesehen sind. Der Wert liegt bei Schulen mit einer ausgeglichenen Unterrichtsversorgungs-Bilanz immer über 100%, da alle Schulen über Stundenzumessungen unterschiedlicher Art zusätzlich zur Stundentafel verfügen. Der Anteil der Ressource, der 100% übersteigt, gibt also an, in welchem Umfang (relativ im Verhältnis zum Bedarf nach Stundentafel) der Schule Mittel für sonderpädagogische Förderung, Sprachförderung, Förderunterricht usw. zugemessen werden. Überleitung der Schulhilfe zur Schulassistenz • Wie ist der weitere „Fahrplan“ für die Umsetzung der Ergebnisse der Fach-AG Schulassistenz für die (zugegebenermaßen umfängliche) Weiterentwicklung Schulhilfe -> Schulassistenz? s.o. Informationsmaterialien • Wird es einen Leitfaden für Schulhilfekonferenzen in Berlin geben? Ja aus Spandau, man sollte überlegen ihn berlinweit zu veröffentlichen. •     Gibt es eine Art „Schritt für Schritt-Leitfaden Inklusion“ für Eltern, bei deren Kindern erst während der Grundschulzeit eine mögliche Behinderung festgestellt wird und sie eine Förderung beantragen wollen? Uns wird berichtet, dass Eltern von SIBZU zum Schulamt zur Schule und wieder zurück geschickt werden, speziell wenn eine Lernbeeinträchtigung diagnostiziert wurden. Hierbei geht es nicht um die „klaren“ Fälle wie DownSyndrom, körperliche Behinderungen, im Prinzip alle Behinderungen, die bereits während der früher Kindheit diagnostiziert werden. Auch Teilleistungsstörungen scheinen so ein Problem, wenn ein Kind sowohl diagnostizierte LRS als auch Rechenschwäche hat. Eine Lerntherapie scheint nur für eine Teilleistungsstörung genehmigt zu werden. Daher wäre ein Eltern-FAQ/ein Leitfaden für tatsächliche Problemfälle hilfreich. Wie schätzen Sie einen solchen Bedarf ein? o    Leitfaden LRS für Schulen wird derzeit erarbeitet (Oktober 2019), dann folgt Aufbau Internetseite , Elterninfos o    Leitfaden Sehen entsteht o    weitere Leitfäden sind in Planung o    Über weitere digitale Informationsmöglichkeiten wir nachgedacht o    Qualitäts- und Handlungsrahmen SIBUZ setzt auch für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit Standards Seite 4 von 4
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Landeselternausschuss Berlin bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte U+S Alexanderplatz Landeselternausschuss Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie  Bernhard-Weiß-Str. 6  D-10178 Berlin An die Vorsitzender      Norman Heise Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Geschäftsstelle   Andrea Schreiber nachrichtlich:                                                                           Zimmer            5A09 Bildungspolitische Sprecher_innen im Abgeordnetenhaus                                    Telefon           030 90227 5684 Zentrale  intern 030 90227 50 50  9227 Fax               030 90227 6104 E-Mail            LEA@senbjf.berlin.de – Internet          www.leaberlin.de Datum             19.08.2019 Beschluss vom 16.08.2019 Kostenloses Mittagessen für Oberschüler und Oberschülerinnen Der Landeselternausschuss hat auf seiner Sitzung am 16. August 2019 folgenden Beschluss gefasst: – Der Landeselternausschuss Berlin begrüßt die Einführung des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens für Schüler und Schülerinnen der Klassen 1-6, bedauert dabei jedoch die Ungleichbehandlung der Oberschü- ler und Oberschülerinnen und deren Familien in Berlin. Familien mit Kindern im Oberschulalter profitie- ren nicht von der gleichen finanziellen Entlastung wie Familien von Grundschulkindern. Die Gesundheit und Entwicklung der Oberschüler/-innen ist nicht weniger wert. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. hat dazu bereits 2015 folgendes veröffentlicht: Eine qualitativ hochwertige Schulverpflegung hat einen hohen Stellenwert für die Ausbildung von Ernäh- rungskompetenzen und die Entwicklung eines gesundheitsfördernden Lebensstils. Was und wie von Schü- lern tagtäglich gegessen und getrunken wird, trägt langfristig zur Entwicklung und Festigung von Ge- schmacks- und Handlungsmustern bei. Schulen können diesbezüglich mit entsprechenden Angeboten durchaus Einfluss nehmen. Die Bereitschaft, sich im späteren Leben ausgewogen und vollwertig zu er- nähren oder in die eigene Gesundheit zu investieren, hängt auch stark von Erfahrungen im schulischen Bereich ab. Qualitativ hochwertiges Essen kann von Schülern besser wahrgenommen und geschätzt wer- den, wenn eine schulische Ernährungsbildung entsprechende Grundlagen schafft und weitere Kenntnisse über eine vollwertige Ernährung vermittelt. (Dr. Helmut Oberritter, DGE, Qualitätsstandard für die Schul- verpflegung, 2015) – Alle Schulen haben zudem einen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dazu gehören die Herausbildung eines gesundheitsfördernden Lebensstils und die Entwicklung sozialer Beziehungen (DGE, Qualitätsstandard für die Schulverpflegung, 2015) Der Landeselternausschuss Berlin fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Sen BJF) auf, • das kostenbeteiligungsfreie Schulmittagessen inkl. eines Trinkwasserangebotes auch für alle Oberschü- ler und Oberschülerinnen einzuführen und somit die Gleichstellung herzustellen
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—2— • ganztägiges Lernen und Lernen im Ganztag gleichzustellen und Ernährung und Gesundheit (was mehr als nur die Bereitstellung eines Mittagessens bedeutet) ganzheitlich in dem ganztägigen Schulalltag al- ler Schüler und Schülerinnen umzusetzen • eine erneute, aktuelle Bestandsaufnahme aller Schulen zur Situation der Essensversorgung (Pausenzei- ten, Räumlichkeiten/Ausstattung, Verpflegungssysteme, …..) durchzuführen und zu veröffentlichen • in Schulneubauten die Küchen und Mensen für 100% Essensteilnehmer/-innen zu planen und zu bauen, damit in angemessenen Pausenzeiten in nicht mehr als drei Schichten gegessen werden kann und der Aufenthalt aller Schüler und Schülerinnen dort möglich wird • die vorhandenen Mensen z. B. auch durch differenzierte Unterrichts- und Pausenzeiten effektiver zu nutzen in Schulneubauten Küchen für das Kochen vor Ort zu planen und zu bauen, da der Kostenauf- wand des Kochens vor Ort bei höheren Essensteilnehmerzahlen finanziell keinen Unterschied mehr macht, aber eine deutliche Steigerung der Qualität erzielt wird
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