LEAProtokoll2020-04-24_geschwrzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Protokolle der LEA-Sitzungen im Schuljahr 2019/20“
Sitzungsprotokoll Seite: 1 von 3 Datum: 12 A 1 Beschlussfassung über die Protokollführung, Gäste, die Tagesordnung und Verabschiedung von Sitzungsprotokollen.............................2220000222200000022000eneennne 1 2 Partizipation / Starke Gremien.....................222220000220000200@nenennennnnennnnnnnennnnnnennnnnnnnne 1 3 Anträge .........uuuuenneunnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nennen 2 4 Berichte aus Vorstand, Bezirken, Arbeitsgruppen, Gremien und Ausschüssen ....3 5 Verschiedenes ....................2220022240002400002000nennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnne 3 1 Beschlussfassung über die Protokollführung, Gäste, die Tagesordnung und Verabschiedung von Sitzungsprotokollen TO einstimmig angenommen Gäste einstimming angenommen Protokolle vom 25.10.2019, 13.12.2019 und 26.03.2020 genehmigt 2 Partizipation / Starke Gremien Zu Gast: Timm Jones Einschätzung Timm Jones: Austausch zwischen den Ebenen funktioniere nicht so gut; daran arbeiten Einladungen und Protokolle: Kommunikation verbessern durch gegenseitige Information und Freigabe der Einladungen nachrichtlich an die Mitglieder der anderen Gremien, auch auf Bezirksebene Schulbau Ü : Partizipation Fr.-Engel-Symnasium war vorbildlich Pa tizipation mit BEA-BSB-Vertreter durch HowoGe für nagelneue Schule reklamiert stärkere Einbindung der Schulkonferenzen Krisenteams an Schulen, Elterneinbindung erfolgt / nicht gewünscht — wie ist da der ooperationsstand ? Antvor läuft nicht konsistent; stark von Einzelpersonen abhängig, insbesondere an GS schwierig; Fokus mehr auf Sk als höchstes Entscheidungsgremium an Schule lenken Über Krisenteams wenig bekannt MEERE an Timm Jones: Gremien des Personals können nicht tagen eine Videokonferenz u.a. einseitiges Schreiben de Datenschutzbeauftragten schränkt Nutzung weitestgehend ein Unsicherheit unter päd. Personal bez. Zulässige von Videokonferenzen : Krisenteam an Schule nur Lehrer schulische Gremien vorerst ebenfalls keine Tagung Ausnahme: Mittagessensausschüsse sollen und müssen tagen En: da wo vorher Partizipation stattfand findet es jetzt auch statt. erstellt El. \itte
Sitzungsprotokoll Seite: 2 von 3 DEE gab es letzte Woche eine Sonder-GEV, heute eine Info-GEV, auch an Gesamtkonferenz nehmen Eltern teil, Schulkonferenz ist auch angedacht. Wir hatten eine Umfrage unter Eltern und eine unter SuS zur Lage zu Hause, die Umsetzung der Arbeitspakete aus den Ergebnissen läuft an. Die Eltern fühlen sich gut und transparent informiert. Videokonferenzen: Citrix-WebEx wird von Telekom für Schulen 90 Tage in ausreichender Lizenzzahl kostenfrei zur Verfügung gestellt Link zu WebEx für Schulen: https://konferenzen.telekom.de/webex-meetings-schulen-bestellen Über LEA Lizenzen für Bezirke: SZ, Spandau, Mitte, Pankow, T-K, C-W, Neuölln, F-K, T-S und M-H, Reinickendorf und Lichtenberg via WebEx DSGVO-konform It. Datenschutzbeauftragter für Schulen: Citrix-WebEx, nur JITSI und BigBlueButton, wenn auf eigenen oder deutschen Servern gehostet/betrieben zum Mittagessen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ Zu Gast Miguel Göngora (LSA): Partizipation unter Schüler*innen, aktuell via WhatsApp; Verteilerprinzip in Oberschulen und BSA; GS schwieriger informiert über Aktionen der LSA zu Abi-Prüfungen Gesamtkontaktregister aller Schulsprecher*innen Telko in Bezirken installieren opuläre Themen adressieren MEERE an Miguel Gongora (MG): Repräsentativität des LSA? : keine genauen Zahlen bei 360.000 Schüler*innen, er schätzt 30% wollten nach Umfrage nicht die Abi-Prüfung ablegen EEE hält Datenschutz für überbewertet rundschulen sollten stärker im SchulG verankert werden En: bewirbt Lernraum, und zeigt Möglichkeiten auf umsesuen erläutert Herausforderungen der Gremienarbeit, insbesondere BSA - hier Hinweis auf INI- um Grundschulen stärker heranzuziehen Timm Jones und Miguel verlassen Videokonferenz 3 Anträge Antrag: Konzentration auf die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems in Berlin für sämtliche Förderschwerpunkte inklusive der Bereitstellung der nötigen personellen und sächlichen Ressourcen erläutert Antragsveränderung (Wegfall unter Punkt 5) achfrage : zur Kritik an Investitionen in Parallelsysteme vs. Ausreichendes Angebot an FS? Inklusion Ja, aber wenn Elternwahlrecht bestehen bleibt, dann muss dieses auch auskömmlich ausgestattet sein Inklusive Schule Priorität, wenn diese nicht realisiert ist, dann individuele Förderung : pro Antrag, als Kompromiss im aktuellen Spannungsfeld — wo steht die Inklusion derzeit? ema aktuell halten und öffnen, ggf. SenBJF Grenzen ausloten erstellt El. \itte
Sitzungsprotokoll Seite: 3 von 3 erinnert an Notwendigkeit von Konzepten. Antragsergänzung Abstimmung: 18 Ja, 1 Nein, 4 Enthaltungen Beschluss siehe Anlage Eil-Antrag: Rücknahme des Schreibens zur Aufhebung der Zweitkorrektur der Abiturprüfungen Eilbedürftigkeit mehrheitlich festgestellt Pro: Aus Gründen der Notengerechtigkeit Zweitkorrektur, Fairness ggü. Abiturient*innen zu einem Zeitpunkt an dem Abi eigentlich erschwert ist, Zweitkorrektur bildet keine signifikante Mehrbelastung (Homeoffice), Abi-Notendurchschnitt kann schon bei geringfügigen Abweichungen Auswirkung auf NC-Zugang haben Dörte Engelhardt: Frage nach Korrekturdauer: ca. 1h, Gespräch zwischen Korrektoren ca, 20min. Contra: Ressourcenknappheit, Ermessenspielraum bei Korrektur heutzutage eher gering, rechtlicher Weg bleibt ja offen, generelle Abschaffung der Zweitkorrektur angeblich im Gespräch Abstimmung: 13 Ja, 5 Nein, 3 Enthaltung Beschluss siehe Anlage Erstellung Offener Brief durch Abstimmung: 15 Ja, 0 Nein, 5 Enthaltung Eil-Antrag: Umfassende Sicherstellung der Gesundheitsschutzziele bei Schulöffnung während der aktuellen Corona-Pandemie: Erstellung/Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen und des Corona- Musterhygieneplans Eilbedürftigkeit einstimmig zugestimmt nach ausführlicher Diskussion und Erreichen des Sitzungsendes (Verängerung durch GO-Antrag um 20min) folgendes Verfahren: Arbeitsgruppe erstellt Antragstext mit allen Diskussionsergebnissen, anschließend Möglichkeit der Änderung durch LEA-Mitglieder, abschließend Abstimmung um Umlaufverfahren durch stimmberechtigte Mitglieder Ergebnis im Nachgang der Sitzung: 13 stimmberechtigte Mitglieder haben bis zur Frist abgestimmt. Alle 13 haben mit Ja gestimmt. Zur Beschlussfähigkeit reicht ein Drittel der Stimmen. Bei 13 von 24 stimmberechtigten Mitgliedern ist die absolute Mehrheit erreicht. 4 Berichte aus Vorstand, Bezirken, Arbeitsgruppen, Gremien und Ausschüssen vertagt 5 Verschiedenes Im Mai sind unsere Themen: Überarbeitung Notfall-Ordner Vorstellung der Anti-Mobbing-Beauftragten Für die Vorstellung der ersten Berliner Anti-Mobbing-Beauftragten bittet Frau Beer um Vorab-Fragen zur Stelle und zum Thema, um sich entsprechend vorbereiten zu können. Bitte sendet eure Fragen an den Vorsitzenden. erstellt: , Mitte
Landeselternausschuss Berlin bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte U+S Alexanderplatz Landeselternausschuss Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 D-10178 Berlin An die Vorsitzender Norman Heise Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Geschäftsstelle Andrea Schreiber nachrichtlich an die Zimmer 5A09 bildungspolitischen Sprecher*innen im Abgeordnetenhaus Telefon 030 90227 5684 Zentrale intern 030 90227 50 50 9227 Fax 030 90227 6104 E-Mail LEA@senbjf.berlin.de – Internet www.leaberlin.de Datum 27.04.2020 Beschluss vom 24. April 2020 Der Landeselternausschuss hat auf seiner Sitzung am 24. April 2020 folgenden Beschluss gefasst: Konzentration auf die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems in Berlin für sämtliche Förder- – schwerpunkte inklusive der Bereitstellung der nötigen personellen und sächlichen Ressourcen. 1. Der Landeselternausschuss Berlin nimmt zur Kenntnis, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einen Ausbau von rund 800 zusätzlichen Plätzen an bestehenden Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ plant. 2. Der Landeselternausschuss Berlin stellt fest und kritisiert, dass hiermit entgegen der geplanten Weiterentwicklung des Berliner Bildungswesens hin zu einem inklusiven Bildungssystem in ei- nem erheblichen Maße in ein Parallelsystem zur Regelschule mit dem zusätzlichen Verweis auf die deutlich gestiegene Zahl der SchülerInnen mit dem sonderpädagogischen Förderschwer- punkt „Geistige Entwicklung“ investiert wurde bzw. investiert werden soll. 3. Der Landeselternausschuss Berlin stellt fest, dass der Senat nicht genug unternimmt, dass Kinder ihr Recht auf inklusive Bildung in Anspruch nehmen können und das Recht des Kindes auf inklu- sive Bildung in Berlin deshalb nicht zur vollen, freien und uneingeschränkten Verfügung steht. Weiterhin wird festgestellt, dass dem Ausbau eines inklusiven Bildungssystems nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird. – 4. Der Landeselternausschuss Berlin fordert die umgehende Konzentration auf die Entwicklung ei- nes inklusiven Bildungssystems in Berlin für sämtliche Förderschwerpunkte inklusive der Bereit- stellung der nötigen personellen und sächlichen Ressourcen und entsprechend verbindlicher Konzepte.
Landeselternausschuss Berlin bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte U+S Alexanderplatz Landeselternausschuss Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 D-10178 Berlin An die Vorsitzender Norman Heise Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Geschäftsstelle Andrea Schreiber nachrichtlich an die Zimmer 5A09 bildungspolitischen Sprecher*innen im Abgeordnetenhaus Telefon 030 90227 5684 Zentrale intern 030 90227 50 50 9227 Fax 030 90227 6104 E-Mail LEA@senbjf.berlin.de – Internet www.leaberlin.de Datum 27.04.2020 Beschluss vom 24. April 2020 Der Landeselternausschuss hat auf seiner Sitzung am 24. April 2020 folgenden Beschluss gefasst: Rücknahme des Schreibens zur Aufhebung der Zweitkorrektur der Abiturprüfungen – Der LEA möge auf die Senatorin Sandra Scheeres durch einen offenen Brief (Protestnote) einwirken, dass die Aufhebung der verpflichtenden Zweitkorrektur zurückgenommen wird. Der Brief ist auf der folgenden Seite zu finden. –
Landeselternausschuss Berlin bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte U+S Alexanderplatz Landeselternausschuss Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 D-10178 Berlin An die Vorsitzender Norman Heise Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Geschäftsstelle Andrea Schreiber Sandra Scheeres Zimmer 5A09 Telefon 030 90227 5684 nachrichtlich an die Zentrale intern 030 90227 50 50 9227 bildungspolitischen Sprecher*innen im Abgeordnetenhaus 030 90227 6104 Fax E-Mail LEA@senbjf.berlin.de Internet www.leaberlin.de Datum 27.04.2020 – Offener Brief an die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Sandra Scheeres Sehr geehrte Senatorin Scheeres, der Landeselternausschuss Berlin möchte zu der durch Herrn Duveneck am 21.04.20 veränderten Vor- gabe zur Durchführung der Abschlussprüfungen (Zweitkorrektur Abitur) Stellung nehmen. Noten sind per se eine schwierige Angelegenheit, die immer wieder Anlass zu Diskussionen über die Ge- – rechtigkeit der Beurteilung der schulischen Leistungen sind. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber hierfür bei den wichtigsten Prüfungen im Schülerleben, den Abitur- prüfungen, auch in der angespannten Situation des Lehrkräftemangels der letzten Jahre, eine Zweitkor- rektur vorgesehen. Dies erfolgt, um die ungewollte subjektive Notengebung der Fachlehrkraft zu relati- vieren und einzig die Leistung der Schülerin, des Schülers zu bewerten, nicht aber den subjektiven Ein- druck der jeweiligen Fachlehrkraft, sei es positiv oder negativ. Es ist also ein wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit bei der Benotung. Im o. g. Schreiben wird die Zweitkorrektur im Abitur nach §41 Absatz 2 VO-GO aufgehoben. Wie mitge- teilt wird, um die Lehrkräfte in Berlin zu entlasten. Diese Vorgehensweise lehnt der LEA ab, da hierdurch eine gerechtere Notengebung der Abiturklausuren verhindert wird. Es stellt eine Benachteiligung des Abiturjahrganges 2020 dar und steht damit in deutli- chem Gegensatz zu Ihrer und der von der KMK getroffenen Aussage, das „keine Schülerin und Schüler einen Nachteil aus der jetzigen Ausnahmesituation haben wird“. Auch kleine Abweichungen bei den No- tenpunkten können entscheidend für die Zulassung zum Studium eines Faches mit Numerus clausus sein. Der Begründung, dass eine Entlastung der Lehrkräfte notwendig ist, halten wir entgegen, dass erstens – der Großteil der Korrekturen zu Hause durchgeführt werden, und dass zweitens durch den Ausfall der schriftlichen MSA-Prüfungen eine deutliche Entlastung in den Hauptfächern stattfindet. Die so zusätzlich gewonnenen Kapazitäten ermöglichen somit eine Zweitkorrektur. Daher fordern wir Sie auf, die Inhalte des Schreibens vom 21.04.2020 „Durchführung der Abschlussprü- fungen – hier: Zweitkorrektur im Abitur“ zurückzunehmen, um eine gerechtere Notengebung der Abitur- prüfungen des Jahrganges 2020 zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen Norman Heise Vorsitzender Landeselternausschuss Schule
Landeselternausschuss Berlin bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte U+S Alexanderplatz Landeselternausschuss Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 D-10178 Berlin An die Vorsitzender Norman Heise Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Geschäftsstelle Andrea Schreiber nachrichtlich an die Zimmer 5A09 bildungspolitischen Sprecher*innen im Abgeordnetenhaus Telefon 030 90227 5684 Zentrale intern 030 90227 50 50 9227 Fax 030 90227 6104 E-Mail LEA@senbjf.berlin.de – Internet www.leaberlin.de Datum 29.04.2020 Beschluss vom 24. April 2020 Der Landeselternausschuss hat auf seiner Sitzung am 24. April 2020 folgenden Beschluss gefasst: Umfassende Sicherstellung der Gesundheitsschutzziele bei Schulöffnung während der aktuellen – Corona-Pandemie: Erstellung/Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen und des Corona- Musterhygieneplans Der LEA fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, sicherzustellen, dass die in den Musterhygieneplänen geforderten Rahmenbedingungen schulscharf mittels der gesetzlich vorge- schriebenen spezifischen Gefährdungsbeurteilungen und der darauf aufbauenden Maßnahmepläne an- zupassen sind, und diese für die Versicherten der Unfallversicherungsträger (Schul- und Lehrpersonal, Erzieher*innen, Schüler*innen) gem. §6 ArbSchG transparent dokumentiert werden. Hierzu ist es zwingend erforderlich, die Schulen bzw. Schulleitungen durch Fachkräfte für Arbeitssicher- heit, Betriebsärzte, Arbeitsmedizin und die Beratungsangebote der zuständigen Gesundheitsämter so- wie der Unfallversicherungsträger in den speziellen Fragen des Gesundheitsschutzes bei der Umsetzung der Musterpläne und anderer Vorgaben zu unterstützen, um das Infektionsrisiko und aus der Umset- zung entstehende weitere Risiken für alle Schulakteure (Personal wie auch Schüler*innen) bei einer Schulöffnung zu minimieren. Diese Gefährdungsbeurteilungen sind für jede Schule einzeln auf die spezifische Schulsituation passend zu erstellen und alle an der Schule Beteiligten sind in den Maßnahmen zu unterweisen. Für die Umsetzung der geforderten Maßnahmen ist sicherzustellen, dass geeignetes Fachpersonal be- – auftragt wird. Die dafür nötigen finanziellen Mittel sowie andere Ressourcen sind unbürokratisch, zeitnah und ausrei- chend zur Verfügung zu stellen. Der Landeselternausschuss fordert darüber hinaus eine Überarbeitung des am 24.04.2020 veröffentlich- ten „Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen“ (Ergänzung zum Hygieneplan nach § 36 Infekti- onsschutzgesetz). Der Musterhygieneplan weist aus Sicht des LEA auf Basis aktueller Erkenntnisse Mängel, Ungenauigkei- ten und Inkonsistenzen auf, welche vor Aufnahme des Schulbetriebes behoben werden müssen.
—2— Beispielhaft seien folgende Punkte genannt: In Abschnitt 2 des Musterhygieneplanes wird kein Bezug zwischen der Anzahl der Personen im Unter- richts- bzw. Fachraum und der Raumgröße hergestellt. Eine maximal zulässige Anzahl von Schülerinnen und Schülern pro Klassenraum darf nicht nur statistisch im Verhältnis zur Flächengröße, sondern auch im Zusammenhang mit einer Mindestfläche, der spezifischen Lüftungssituation und den Bewegungs- möglichkeiten im betreffenden Raum betrachtet werden. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass sich in einigen Schulen die Fenster nicht wie vorgeschrieben öffnen lassen, da Sicherheitsmechanismen eingebaut oder Griffe abgebaut wurden, Schlüssel nicht mehr vorhanden sind, Fensterrahmen zuge- schraubt oder genagelt wurden oder die Schließungen defekt sind. In den entsprechend betroffenen Räume müssten daher die Fenster umgehend repariert bzw. gangbar gemacht werden. Ansonsten soll- ten sie für den Unterricht nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung stehen. Die aktuellen Hinweise des Musterhygieneplans zur Reinigung stehen teilweise im Widerspruch zu den Empfehlungen der UKB. Im Unterpunkt „Reinigung“ wird auf eine mehrmalige tägliche Reinigung von berührungskritischen Ein- richtungen bzw. Teilen des Schulgebäudes (z.B. Türklinken, Treppenläufe, Tische oder Computerequi- pment) verwiesen, in Abschnitt 3 hingegen fehlt eine solche Vorgabe für die Sanitärbereiche. Demnach bliebe es bei der Mehrheit der Schulstandorte bei einer einzigen Toilettenreinigung pro Tag, welche hinsichtlich des besonderen Infektionsrisikos völlig unzureichend erscheint. Der Musterhygieneplan sieht keine zusätzliche Mittagsreinigung von Schulen vor. Diese erscheint aber insbesondere bei Unterricht im „Schichtbetrieb“ erforderlich. Das Konzept wird in dieser Form den ohnehin schwierigen reinigungstechnischen Gegebenheiten vor Ort in den Schulen mit einer i.d.R. sehr geringen Personalausstattung der Reinigungsfirmen (sowie teilweise ständig wechselnden, ortsunkundigen bzw. nur angelernten Reinigungskräften) nicht gerecht. Angesichts der in Schulgebäuden üblichen niedrigen Reinigungsintervalle empfiehlt der LEA dringend eine dauerhafte und massive Erhöhung der Reinigungshäufigkeiten. In Abschnitt 5 des Musterhygieneplans wird vorgegeben, dass Unterricht in festen Lerngruppen durch- zuführen ist. Es fehlt der wichtige Hinweis, dass die Raumwechsel nach einem einheitlichen Prinzip vor- zunehmen sind: Wer wechselt regelhaft den Unterrichtsraum - Schüler*innen oder Lehrkräfte? Es fehlt eine Regelung zur Erreichung der Schutzziele für gemeinsam genutzte Gegenstände wie z.B. Lehr- und Lernmittel und andere Arbeitsmaterialien. Diese sind zu definieren und Handlungsempfehlungen daraus abzuleiten. Bei Nutzung von Mensa- bzw. Cafeteria-Räumen sind keine spezifischen Schutzziele im Musterhygie- neplan genannt. Gerade auch im Hinblick auf die zukünftige Wiederaufnahme der schulischen Verpflegungsangebote ist hier eine klare Regelung erforderlich, die ggf. auch die organisatorische Abstimmung mit dem nicht- pädagogischem Personal verlangt. Zudem fehlen grundsätzliche Regelungen zum (gemeinsamen) Aufenthalt von Schüler*innen auf den Freiflächen der Schule und zum Ablauf von Hofpausen! Bei Mensa und Schulhof handelt es sich im Sinne der Reduktion des Corona-Übertragungsrisikos um besondere Gefahrenorte, insbesondere aufgrund ei- ner gewöhnlich besonders hohen Personenkonzentration.