LEAProtokoll2020-06-19_geschwrzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Protokolle der LEA-Sitzungen im Schuljahr 2019/20

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Sitzungsprotokoll                                                  Seite: 1 von 5 Ort:                                                                 Videokonferenz Datum:                                                               19. Juni 2020 Uhrzeit / Dauer:                                                     19:30 - 23:06 Uhr 1       Beschlussfassung über die Protokollführung, Gäste, die Tagesordnung und Verabschiedung von Sitzungsprotokollen ......................................................1 2       Schuljahr 2020/2021 unter Corona .......................................................................1 3       Anträge ................................................................................................................4 4       Mandatsverlängerung für                                     im Fachbeirat Inklusion .......................5 5       Berichte aus Vorstand, Bezirken, Arbeitsgruppen, Gremien und Ausschüssen ....5 6       Verschiedenes .....................................................................................................5 1       Beschlussfassung über die Protokollführung, Gäste, die Tagesordnung und Verabschiedung von Sitzungsprotokollen Vorstellung Tagesordnung • eingefügt: Punkt Mandatsverlängerung für                                                 im Fachbeirat Inklusion • Tagesordnung angenommen Vorstellung der Gäste • kein Einspruch gegen Rederecht 2       Schuljahr 2020/2021 unter Corona Vorstellung Herr Duveneck - Leiter der Abteilung II der SenBJF - zuständig für Recht, Lehrkräftebildung, Grundsatzangelegenheiten Herr Duveneck hat umfangreichen Fragenkatalog vorab bekommen. Herr Duveneck erwähnt vor Beantwortung der eingereichten Fragen, die Corona-bedingte Reisewarnung in 160 Länder. Unentschuldigte Fehltage bei Quarantäne (gilt für SuS, wie Personal, Bußgelder möglich) Herr Duveneck geht auf die eingereichten Fragen ein: Hygienekonzepte: • nicht SenBJF hat den Mindestabstand aufgehoben, sondern dieser wurde durch die Eindämmungsverordnung aufgehoben • Abwägung aus Recht auf Bildung und Infektionsrisiko • Schule bisher keine Orte von denen Infektionsgefahr ausgeht • kaum Schmierinfektionen, hauptsächlich Aerosole • Entscheidung auch getroffen auf Grundlage der Meinung von Virologen • Musterhygieneplan wird gerade angepasst • wegen Aerosole muss mehr auf Lüftung geachtet werden • in fast allen Punkten anzupassen, auch für Musik und Spiel • Stoßöffnung mindestens nach jeder Stunde! • Reinigungsleistungen sind verpflichtend • zusätzlicher Aufwand wird weiter durch Senatsverwaltung finanziert unabhängig von Pandemie bis Ende 2021 erstellt:             , Lichtenberg
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Sitzungsprotokoll                           Seite: 2 von 5 • Maskenpflicht nicht vorgesehen • Maskenempfehlung für Eltern, Bediensteten wahrscheinlich in überarbeitetem Musterhygieneplan • soll in nächster Woche fertiggestellt werden Fördermaßnahmen: • Lern- und Leistungsstanderfassung ◦ Standardisierte Verfahren zur Leistungsstanderfassung ◦ Lern- und Leistungsstand soll in allen Fächern erfasst werden ◦ genormte Verfahren, ausgereichtet am Rahmenlehrplan ◦ zusätzlich gibt es noch ILEA ▪ Leistungsstandsmessung aus Brandenburg ▪ Teil des Qualitätspaketes ▪ verfügbar für mehrere Jahrgangsstufen ▪ Papiererfassung - nicht festgeschrieben aber möglich ◦ weitere standardisierte Verfahren dazu ab Stufe 8 gibt es nicht ◦ LISUM soll ausarbeiten, welche weiteren standardisierten Verfahren es gibt ◦ Standardisierte Verfahren gibt es teilweise auch in den Lehrwerken selbst ◦ Einschätzung Schulleiterverbandsvorsitzende/r: "es sei wohl nicht so viel verpasst worden." ◦ Start gleich zu Schulbeginn • Benachteiligte SuS im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen ◦ SuS welche schwer oder gar nicht erreicht werden konnten (aus familiären oder technischen Gründen) ◦ auch alle SuS, welche die Schule nicht erreichen konnten • Regelbetrieb / Präsenzunterricht ◦ es wird im Schreiben davon ausgegangen, dass nach den Ferien der Regelbetrieb wieder beginnt -> bedeutet voller Präsenzunterricht (außer für Risikogruppen) ◦ zusätzliche Förderangebote an der Schule bietet entweder Schule an oder privat gegen Zusatzkosten ◦ Lernbrücken sollen weitergeführt werden ◦ SenBJF bei Maßnahmen in engem Austausch mit Senatsverwaltung für Gesundheit ◦ auch für SuS mit Förderschwerpunkt GE ◦ privater Anbieter Intellego macht Werbung an Schulen für kostenpflichtige Angebote und erweckt Eindruck die Leistung im Rahmen der Sommerschule anzubieten. Es gibt Berichte, dass dieser Anbieter behauptet, dass die Sommerschule nicht stattfinden würde. Anbieter war mal Teil des Sommerschulenprogramms, hat dann aber abgesagt, da mit Vergütung nicht einverstanden. Plan B: •   Schulen sollen Plan B zur Sicherheit vorausplanen •   Plan B soll nicht generell für alle Schulen gelten, im Fall abhängig von Geschehen an der jeweiligen Schule •   soweit als möglich feste Lerngruppen •   Probleme vor allem in Kurssystemen •   Abstandsregelungen eher nicht pauschal, sondern bedingt bei Coronafällen an Schulen erstellt:            , Lichtenberg
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Sitzungsprotokoll                         Seite: 3 von 5 •   Gesundheitsamt kann Mindestabstände an Schulen anordnen •   Essen soll weiter angeboten werden (nur Lunchpakete kann an Standorten auch sein) •   Eltern sollen Planung der Schule in GEV und Schulkonferenz erfragen (nach Unterrichtsstart) •   Stundenkontingent einer verlässlichen Halbtagsschule soll ungefähr abgedeckt werden Schuljahr allgemein: • zukünftig bessere Kommunikation mit Schulgemeinschaft - Präsenz, Digital etc. • Fachbriefe sollen folgen zu fachbezogenes Lernen zu Hause ◦ LEA soll mit in den Verteiler • Fortbildung zum Lernen zu Hause und digitalem Arbeiten finden weiterhin statt - es wird versucht mehr anzubieten • mehr Verbindlichkeit für das Lernen zu Hause • Schulaufsichten sollen gute Beispiele aus Schulen sammeln zu Lernen zu Hause • systematische Verknüpfung von digitales Lernen zu hause und Präsenz auch in Zukunft denkbar • regelmäßige Berichterstattung an Schulaufsichten nicht mehr vorgesehen • Weiterbildung zu Digitalisierung nicht in den Ferien (außer Präsenztage vor Schuljahresbeginn), anderes ist dienstrechtlich nicht erlaubt (Überarbeitung Dienstvereinbarungen in diese Richtung sollte angegangen werden). Lernen zu Hause / Digitalisierung: • ~ 26 Mio (5-5,5% von 500Mio) zusätzlich vom Bund (auch digitale Geräte - was aus Digitalpakt teils nur brgrenzt möglich) • Schulen sollen unterstützt werden, an bereits im Rahmen vom "Lernen zu Hause" Erarbeitetem weiter zu arbeiten • Dekade entfernt von Liveübertragungen aus Unterricht (z.B. Risikogruppen) • Schulen reichen bei SenBJF derzeit wöchentliche Arbeitspläne ein • keine Abfrage zu Endgeräten in Elternhäusern • im Rahmen Tabletaktion rund 21.000 BuT Kinder an Schulen erkannt • Berlin will sich beim Bund für digitale Endgeräte für alle BuT Kinder einsetzen (Antrag läuft) • SenBJF kann Schulen nicht verpflichten zu einer Lernplattform • verbindliche Einführung des Lernraum Berlins scheiterte bisher daran, dass diese noch ohne Sicherheitskonzept ist und datenschutzrechtliche Genehmigungen fehlen) • SenBJF und ITDZ arbeiten an E-Mail-Adressen für Lehrkräfte • Schüler*innen und Schüler könnten auch E-Mail Adressen bekommen • Digitalpaktmittel können nicht für Breitbandanbindung verwendet werden Außer der Reihe: • Schulinspektionen in erstem Schulhalbjahr noch ausgesetzt ◦ ~ 450 Schulen bei 3. Inspektion noch offen ◦ neue konzeptionelle Wege werden erarbeitet ◦ z.B. vielleicht nicht Komplettinspektion bei Schulen, welche dauerhaft ohne Beanstandung sind Corona an der Schulen: • Gesundheitsämter haben Bezirke zu Informationsflüssen informiert • einen Plan zu transparentem Umgang an Schulen gibt es nicht • es wird darüber nachgedacht in einem Schreiben an die Schulen den transparenten Umgang noch einmal zu erwähnen erstellt:            , Lichtenberg
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Sitzungsprotokoll                         Seite: 4 von 5 •  Mehrere Eltern beschweren sich zu fehlender Transparenz •  Hinweis von Eltern zu Coronaapp und Handyverbot Personalausstattung: • Lehrkräftemangel - Einbeziehung Lehramtsstudierende • es steht nicht genügend Lehrpersonal zur Verfügung • verlorengegangene Lernzeit soll nicht nachgeholt werden. (Lernlücken sollen aber geschlossen werden.) • Schulen sollen am 4. August Schreiben zu Q2 bekommen • Aufgabenumschläge bekommen Schulen morgen • LISUM hat Prüfauftrag zur Bewertung des Lernens zu Hause (soll Handreichung entwickeln) • Hausarbeiten können heute bereits bewertet werden • Elternvertreter nennt 20% Personal in Risikogruppe (Herr Duveneck bestätigt Zahl von 10%) • Risikogruppe nur noch Personal mit Grunderkrankung • Mehrarbeit kann nur über begrenzte Zeit angeordnet werden Allgemeine Themen: • Begriff: Homeschooling soll nicht mehr genutzt werden, dafür „schulisch angeleitetes Lernen zu Hause“ • rechtssichere Benotung - Regelungen in Arbeit ◦ Überlegungen zur Einbeziehung von Risiko-SuS (oder aus Familie mit Mitglied in Risikogruppe) in Überlegungen • Risiko-SuS (oder aus Familie mit Mitglied in Risikogruppe) können in Regelbetrieb zu Hause lernen Wahlen/Elternabende an Schulen: • Aussage zu Elternabenden vielleicht in Schreiben am 4. August • Gremiensitzungen sollen sich in neuem Musterhygieneplan wiederfinden • auf Abstand wird man wahrscheinlich nicht verzichten können, vielleicht mit Mund-Nasen- Schutz • Schulen sollen über Hygieneplan informieren (grundsätzlich auch im Schulgesetz) 3       Anträge 3 Eilanträge 23 Stimmberechtigte anwesend Antrag I: "Verbindliche Standards für die Umsetzung des Bildungsauftrags" begründet für Antragsteller die Eilbedürftigkeit Abstimmung Eilbedürftigkeit: Ja: mehrheitlich aus dem BEA-Pankow begründet für die Antragsteller den Antrag •   Nachfrage aus dem LEA zum Begriff krisenrelevant •   Hinweis aus dem LEA zu Grundschullastigkeit •   Antragsänderungen werden gemeinsam erarbeitet erstellt:             , Lichtenberg
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Sitzungsprotokoll                        Seite: 5 von 5 Abstimmung Antrag: Ja: 19 Nein: 2 Enthaltung: 2 Antrag II: "Vorrausschauende Entwicklung von (Notfall-)konzepten" Abstimmung Eilbedürftigkeit: Ja: mehrheitlich Begründung des Antrags durch Antragsteller - Ausbesserung Fachbegriffe - Änderungsvorschläge aus dem LEA Nach einem Antrag zur Geschäftsordnung wurde der Antrag zur Abstimmung gestellt. Abstimmung Antrag: Ja: 16 Nein: 1 Enthaltung: 4 Antrag III: "Chancengleichheit" Abstimmung Eilbedürftigkeit: Ja: mehrheitlich Abstimmung Antrag: Ja: 19 Nein: 1 Enthaltung: 2 4        Mandatsverlängerung für                  im Fachbeirat Inklusion Abstimmung: Ja: 22 5       Berichte aus Vorstand, Bezirken, Arbeitsgruppen, Gremien und Ausschüssen vertagt 6       Verschiedenes Hinweis auf nächste Sitzung am 28.08.2020 - Thema Notfallordner Abibälle Bericht über Auseinandersetzung mit der Firma Ticketverkauf meist einzige Leistung, welche Abiplaner geltend machen kann. Einzelne Sitzungsteilnehmende sehr engagiert bei Unterstützung der Abiturienten. erstellt:            , Lichtenberg
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Landeselternausschuss Berlin bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte U+S Alexanderplatz Landeselternausschuss Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie  Bernhard-Weiß-Str. 6  D-10178 Berlin An die Vorsitzender      Norman Heise Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Geschäftsstelle   Andrea Schreiber nachrichtlich an die                                                                     Zimmer            5A09 bildungspolitischen Sprecher*innen im Abgeordnetenhaus                                   Telefon           030 90227 5684 Zentrale  intern 030 90227 50 50  9227 Fax               030 90227 6104 E-Mail            LEA@senbjf.berlin.de – Internet          www.leaberlin.de Datum             20.06.2020 Beschluss vom 19. Juni 2020 Der Landeselternausschuss hat auf seiner Sitzung am 19. Juni 2020 folgenden Beschluss gefasst: Verbindliche Standards für die Umsetzung des Bildungsauftrags – Die Senatsbildungsverwaltung des Landes Berlins wird aufgefordert, zum 1. August 2020 verbindliche Standards zur Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrages gem. SchulG §2 (2) während temporärer Schließungen von Schulen, Klassenstufen oder Lerngruppen zu erarbeiten und vorzulegen. Diese Standards sollen krisenrelevante Unterrichtsmodelle erfassen. Folgende Aspekte bilden das Herzstück der vorgenannten Standards und sind darin unabdingbar abzu- bilden: •     Ausgestaltung nachhaltiger Unterrichtsmodelle „Fernunterricht“ („schulisch angeleitetes Lernen zu Hause“) und „kombinierter Präsenz- und Fernunterricht“ • Zusammenfassung und Konkretisierung der bisherigen Empfehlungen • transparente Gewichtung eines Mix verschiedener Unterrichtsformate unter Ausnut- zung aller zur Verfügung stehender Möglichkeiten (z.B. Arbeitsblätter, Lernvideos, inter- aktive Lernformate, Videokonferenzen) für Phasen des kombinierten Präsenz- und Fern- unterrichtes, sowie vollständigen Fernunterrichts – • Übersetzung der regulären Stundentafel für die Anwendung von Fernunterrichtsmodel- len • Konzept zum gleichwertigen und parallelen Unterrichten in der Schule vor Ort (z. B. bei Notbetreuung) sowie bei Fernunterricht (beispielsweise audiovisuelle Erfassung von Prä- senzunterricht zur Verwendung bei Fernunterricht) • Verpflichtende Einbeziehung der Fachlehrer*innen in die Formate mit Fernunterrichts- anteil in der Primarstufe • Differenzierung der Unterrichtsangebote – vgl. der Niveaustufen bei Präsenzunterricht • Entwicklung einer Methodik der digitalen Leistungsbewertung
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—2— •   Kommunikation zwischen Pädagogen*innen und Schüler*innen zur Vermittlung sozialer Kompe- tenzen und Bildungsinhalten sowie zur Reflektion erbrachter Leistungen der Schüler*innen durch den Einsatz digitaler Formate •   Schaffung von Rahmenbedingungen für Bildungsgerechtigkeit durch barrierefreie Teilhabe an sämtlichen Elementen des Berliner Ganztags während temporärer Schließungen und unter Be- rücksichtigung von Risikogruppen • Klarstellung der Verantwortlichkeit von Schule für den Lernfortschritt der Schüler*innen in Phasen von eingeschränktem Präsenzunterricht • digitale Angebote und Kontaktaufnahme durch den EFöB-Bereich • besondere Berücksichtigung sozialer schwacher Familien, die keinen BuT-Anspruch ha- ben •   konkrete Benennung und Schaffung der erforderlichen Raum-, Personal- Ausstattungsressour- cen zur Gewährleistung o.g. Teilhabe an den Schulen vor Ort (auch mittels Kooperationen mit Einrichtungen der Jugendhilfe, Volkshochschulen und Bibliotheken) •   Optimale Nutzung von Präsenzzeiten zur unmittelbaren pädagogischen und didaktischen Arbeit am Kind • Nutzung der Präsenzzeit für die Einführung neuer Inhalte • Abkopplung von Lernstandserhebungen in separaten Zeitfenstern • entsprechend Schulprofil weitestgehend keine freie curricula-ferne Arbeit in der Prä- senzzeit •   Schaffung der Rahmenbedingungen für verbindliche Professionalisierung von Pädagogen*in- nen hinsichtlich digitaler Unterrichtsgestaltung mittels Dienstvereinbarung zwischen Senats- bildungsverwaltung und Schulaufsicht •   Durchführung der o.g. Professionalisierung von Pädagogen*innen.
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Landeselternausschuss Berlin bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte U+S Alexanderplatz Landeselternausschuss Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie  Bernhard-Weiß-Str. 6  D-10178 Berlin An die Vorsitzender      Norman Heise Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Geschäftsstelle   Andrea Schreiber nachrichtlich an die                                                                     Zimmer            5A09 bildungspolitischen Sprecher*innen im Abgeordnetenhaus                                   Telefon           030 90227 5684 Zentrale  intern 030 90227 50 50  9227 Fax               030 90227 6104 E-Mail            LEA@senbjf.berlin.de – Internet          www.leaberlin.de Datum             20.06.2020 Beschluss vom 19. Juni 2020 Der Landeselternausschuss hat auf seiner Sitzung am 19. Juni 2020 folgenden Beschluss gefasst: Vorausschauende Entwicklung von (Notfall-) Konzepten – Die Senatsbildungsverwaltung des Landes Berlins wird aufgefordert, zum 1. August 2020 tragfähige und vorausschauende (Notfall-) Konzepte zur Sicherung des Schulbetriebes im Falle erneut erforderlicher Schließungen von Schulen, Klassenstufen oder Lerngruppen zu entwickeln und vorzulegen. Diese (Notfall-) Konzepte sollen Schulen befähigen, beim Auftreten einer erneuten Infektionswelle von SARS CoV-2, alle Formen des Unterrichtes situativ angepasst anzubieten und gleichzeitig die Betreuung der Schüler*innen abzusichern. Die (Notfall-) Konzepte sollen die Teilhabe an Bildungsgerechtigkeit absichern und beinhalten: •     vorrausschauende und tragfähige Planung des schulorganisatorischen Ablaufs unter Berücksich- tigung verschiedener möglicher Szenarien •     Durchführung von Präsenzangeboten unter Gewährleistung eines umfassenden Gesundheits- schutzes für Schüler*innen und Pädagogen*innen •     regelhafte Berücksichtigung von Schüler*innen, die nichterkrankungsbedingt abwesend sind – (z.B. bei Quarantäne) •     Absicherung der im Rahmenlehrplan formulierten Bildungsziele •     Entlastung der Schulen durch Zugänglichmachung von aktuellen Operativplänen (vergleichbar zum bereits verfügbaren „Notfallordner“) um zu vermeiden, dass in den Schulen vor Ort Kapazi- täten unnötig gebunden werden • Pandemieordner vor Ort mit: • Fließschemata zur Abbildung bestimmter Szenarien und daran angeschlossene Maßnahmen
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—2— •    gut lesbare Lage- bzw. Raumpläne der Schulstandorte mit Bemaßung •    Kopiervorlagen für Beschilderung und Hinweistafeln • Entwicklung eines Kommunikationsleitfadens für die Bildungsverwaltung und die Schulen hin- sichtlich der Information zu Schließungs- bzw. Wiederöffnungsmodalitäten inkl. zeitlicher Abfol- gen • direkter Kontakt zwischen Senatsverwaltung und Schulen zur unverzüglichen Informati- onsweitergabe bei gravierenden Eingriffen in den Schulbetrieb • Sicherstellung einer Reaktionszeit von mind. zwei Arbeitstagen für die Schulen • Nachrangige Kommunikation über soziale Medien • verbindliche Implementierung von Risikoanalysen sowie Instrumente und Standards zur Über- prüfung der getroffenen Maßnahmen in den Schulen während des laufenden Betriebs vor Ort. • Durchsetzung der Anwendung der Grundsätze der Gefährdungsbeurteilung auch für Schüler*innen in der Praxis und Umsetzung altersgerechter Maßnahmen
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Landeselternausschuss Berlin bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte U+S Alexanderplatz Landeselternausschuss Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie  Bernhard-Weiß-Str. 6  D-10178 Berlin An die Vorsitzender      Norman Heise Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Geschäftsstelle   Andrea Schreiber nachrichtlich an die                                                                     Zimmer            5A09 bildungspolitischen Sprecher*innen im Abgeordnetenhaus                                   Telefon           030 90227 5684 Zentrale  intern 030 90227 50 50  9227 Fax               030 90227 6104 E-Mail            LEA@senbjf.berlin.de – Internet          www.leaberlin.de Datum             20.06.2020 Beschluss vom 19. Juni 2020 Der Landeselternausschuss hat auf seiner Sitzung am 19. Juni 2020 folgenden Beschluss gefasst: Chancengerechtigkeit für die Schüler*innen der Qualifikationsphase! – Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) wird aufgefordert, einen krisenfesten Plan für die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung 2021 zu erstellen, sowie für Chancengerechtig- keit der zukünftigen Abiturienten zu sorgen. Insbesondere fordern wir: •     Die Leistungen von Q2 sind zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler zu bewerten: Aufgrund der Tatsache, dass im Schuljahr 2019/2020 die Q2 nur 9 Wochen Regelunterricht er- halten hat und der danach folgende „Fernunterricht“ und die daraus resultierende Notengebung nicht unter einheitlichen Voraussetzungen stattfand (sehr unterschiedliche Präsenzzeiten an den einzelnen Schulen für die Q2, einzelne Schulen haben Klausuren ohne genügend Vorberei- tungszeit schreiben lassen, andere Schulen haben keine Bewertung der im Fernunterricht er- brachten Leistungen zugelassen etc.), sollen die Noten der Q2 nur optional in die Gesamtnote des Abiturs eingebracht werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, an- stelle der Q2 Noten die Noten von Q1 oder Q3 doppelt in die Gesamtbewertung einfließen zu lassen (unter dem Vorbehalt, dass die Q3 entweder in Form eines Regelunterrichts oder in einer Mischung zwischen Präsenz- und Fernunterricht konstant durchgeführt werden kann). Ebenso – soll die Möglichkeit bestehen, dass man auch nur einzelne Kurse aus der Q2 in die Gesamtbe- wertung einbringen kann und die restlichen Kurse entweder aus der Q1 oder Q3 eingebracht werden. Die Entscheidungsbefugnis für alle Optionen sollen die Schülerinnen und Schüler erhal- ten. •     Für den Fall eines erneuten Lockdowns müssen von den SenBJF vorsorglich zum Schuljahresbe- ginn Kriterien für eine veränderte Notengebung in der gesamten Qualifikationsphase erarbeitet werden. •     Die Themen aus Q2 sollten nur dann in die zentralen Prüfungsfächer mit aufgenommen werden, wenn eine Erweiterung des Aufgabenpools durch Themen aus Q1, Q3 und Q4 gegeben ist, so dass die Abiturienten eine faire und chancengerechte Auswahl haben.
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