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Protokolle der Lebensmittelbuch-Kommission

Protokolle der Sitzungen der Lebensmittelbuch-Kommission, die leitsatzrelevante Entscheidungen beinhalten. Um verstehen zu können, wie eine Kommission, die von einer Verbraucherschutzbehörde, die im Interesse der Bürger und nicht der Lebensmittelproduzenten handelt, Lebensmittel in der Qualität, in der sie zu erwerben sind, zulassen kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2011
  • Frist
    15. September 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle der Lebensmittelbuch-Kommission
Datum
14. August 2011 18:56
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Protokolle der Sitzungen der Lebensmittelbuch-Kommission, die leitsatzrelevante Entscheidungen beinhalten. Um verstehen zu können, wie eine Kommission, die von einer Verbraucherschutzbehörde, die im Interesse der Bürger und nicht der Lebensmittelproduzenten handelt, Lebensmittel in der Qualität, in der sie zu erwerben sind, zulassen kann.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Antrag auf Informationszugang Protokolle der Lebensmittelbuch-Kommission Ihre E-Mail-Nachricht vom 14. August 2011…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Protokolle der Lebensmittelbuch-Kommission
Datum
6. September 2011 16:45
Status
Anfrage erfolgreich
Antrag auf Informationszugang Protokolle der Lebensmittelbuch-Kommission Ihre E-Mail-Nachricht vom 14. August 2011 Sehr geehrt<< Greeting >> Ihr Antrag auf Einsicht in die Protokolle der Sitzungen der Lebensmittelbuch-Kommission wurde an das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) abgegeben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist in der aktuellen Berufungsperiode in der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission nicht vertreten, daher liegen die angefragten Informationen hier nicht vor. Meine Zwischennachricht konnte nicht an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden. Deshalb sende ich die Nachricht nunmehr an die Betreiber des Portals fragdenstaat.de mit der Bitte um Weiterleitung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.