Protokolle der „Netzallianz Digitales Deutschland“

Protokolle der Treffen der Mitglieder der „Netzallianz Digitales Deutschland“, sowie alle weiteren (Arbeits-)Dokumente, die in diesem Rahmen entstanden sind, sofern vorliegend in
- barrierefreier Textform und (nicht-barrierefreier) Originalfassung
- Audioform
- Videoform.

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  • Datum
    11. Februar 2015
  • Frist
    17. März 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokolle der T…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Protokolle der „Netzallianz Digitales Deutschland“ [#8662]
Datum
11. Februar 2015 10:27
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokolle der Treffen der Mitglieder der „Netzallianz Digitales Deutschland“, sowie alle weiteren (Arbeits-)Dokumente, die in diesem Rahmen entstanden sind, sofern vorliegend in - barrierefreier Textform und (nicht-barrierefreier) Originalfassung - Audioform - Videoform.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Protokolle der „Netzallianz Digitales Deu…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Protokolle der „Netzallianz Digitales Deutschland“ [#8662]
Datum
21. April 2015 19:20
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Protokolle der „Netzallianz Digitales Deutschland“" vom 11.02.2015 (#8662) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Netzallianz Digitales Deutschland Da es sich bei der "Netzallianz Digitales Deutschland" um einen hochra…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Netzallianz Digitales Deutschland
Datum
27. April 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Da es sich bei der "Netzallianz Digitales Deutschland" um einen hochrangigen und vertraulichen Meinungsaustausch der Teilnehmer handelt, werden bewusst keine Protokolle erstellt. Die Öffentlichkeit wird aber durch Pressekonferenzen, Pressemitteilungen, das Kursbuch und weitere Veröffentlichungen, die Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.bmvi.de) finden können informiert.