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Protokolle der Plattform "Zukunftsfähige Energienetze"

Die Protokolle der Plattform "Zukunftsfähige Energienetze", insbesondere die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe "Intelligente Netze und Zähler" innerhalb der Plattform.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. November 2013
  • Frist
    24. Dezember 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Protokolle d…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Protokolle der Plattform "Zukunftsfähige Energienetze"
Datum
21. November 2013 16:46
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Protokolle der Plattform "Zukunftsfähige Energienetze", insbesondere die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe "Intelligente Netze und Zähler" innerhalb der Plattform.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag vom 21.11.2013 Sehr <Information-entfernt> angefügt finden Sie unser Antwortschreiben zu Ihrem An…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 21.11.2013
Datum
10. Dezember 2013 11:23
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
646,0 KB
Sehr <Information-entfernt> angefügt finden Sie unser Antwortschreiben zu Ihrem Antrag vom 21.11.2013. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
IFGAntrag.doc Sehr <Information-entfernt> anbei erhalten Sie unser Antwortschreiben zu Ihrem Antrag vom 21.…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
IFGAntrag.doc
Datum
12. Dezember 2013 09:58
Status
Warte auf Antwort
61,0 KB
36,6 KB
Sehr <Information-entfernt> anbei erhalten Sie unser Antwortschreiben zu Ihrem Antrag vom 21.11.2013. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFGAntrag.doc [#5107] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Um den Rechercheaufwand b…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFGAntrag.doc [#5107]
Datum
2. Januar 2014 12:47
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Um den Rechercheaufwand besser eingrenzen zu können möchte ich Sie bitten, mir zunächst nur die Tagesordnungen und Teilnehmerlisten aller Treffen der Arbeitsgruppe "Intelligente Netze und Zähler" zuzusenden. Da diese Informationen bereits vorhanden sind und aufgrund ihres Charakters auch keine Geschäftsgeheimnisse enthalten, gehe ich davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache Anfrage handelt. Sollten dennoch Kosten entstehen so bitte ich um vorherige Rücksprache. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: IFGAntrag.doc [#5107] [#5107] Sehr <Information-entfernt> danke für Ihren Anruf am 21.1.14. Sie t…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: IFGAntrag.doc [#5107] [#5107]
Datum
26. Januar 2014 13:45
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr <Information-entfernt> danke für Ihren Anruf am 21.1.14. Sie teilten mir mit, dass die Anfrage Geschäftsgeheimnisse berührt und aufgrund der Komplexität Ihrer Recherche teuer werden wird. Ich möchte hierzu im Folgenden Stellung beziehen. Ich hatte meine Anfrage am 2. Januar 2014 zunächst auf die Tagesordnungen und Teilnehmerlisten aller Treffen der Arbeitsgruppe "Intelligente Netze und Zähler" eingeschränkt. Nach sorgfältiger Prüfung kann ich nicht nachvollziehen, inwiefern hier Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne des §6 IFG berührt sein sollen. Das Bundesverwaltungsgericht (28 Mai 2009, 7C 18.08) hat folgende Abgrenzung vorgenommen (vgl. 2. Tätigkeitsbericht des BfDI 2008/09, S. 15): "Danach setzt ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis neben dem Mangel an Offenkundigkeit der zugrunde liegenden Informationen ein berechtigtes Interesse des Unternehmens an der Nichtverbreitung voraus. Ein solches Interesse fehlt nach Ansicht des Gerichts insbesondere, wenn die Offenlegung der Information nicht geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Konkurrenten am Markt zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen." Die von mir angefragten Informationen sind eindeutig nicht zur Schwächung einer Wettbewerbsposition geeignet, daher kann kein Geschäftsgeheimnis berührt sein. Ebensowenig kommen Hinderungsgründe im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten in Betracht. Nach §5(3) überwiegt das Informationsinteresse des Antragstellers, wenn sich personenbezogene Auskünfte auf "Angabe auf Name, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer beschränkt und der Dritte als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat." Weiterhin gehe ich nach wie vor davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache und somit nicht kostenpflichtige Anfrage handelt. Die Grundlage für die Gebührenerhebung ist "nicht die Kostendeckung, sondern die Förderung des Informationszuganges durch moderate Gebühren. [...] Eine unübersichtliche Aktenführung oder eine unzureichend geführte Registratur erhöhen zwar den Aufwand beim Finden von Vorgängen. Dieser erhöhte Aufwand ist jedoch von der Behörde zu verantworten und darf nicht auf den Antragsteller abgewälzt werden." (BfDI, Tätigkeitsbericht 2008/09, S. 22). Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Ich bitte Sie, mir die Unterlagen innerhalb der nächsten 14 Tage zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
IFG-Antrag Sehr <Information-entfernt> anbei erhalten Sie die von Ihnen mit Antrag nach dem Informationsfrei…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
IFG-Antrag
Datum
30. Januar 2014 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> anbei erhalten Sie die von Ihnen mit Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz erwünschten Informationen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag [#5107] Sehr geehrte Damen und Herren, am 29.01.2014 haben Sie mir einen Teil der Informationen, …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag [#5107]
Datum
25. Februar 2014 10:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, am 29.01.2014 haben Sie mir einen Teil der Informationen, die ich am 21.11.2013 ange- fragt habe, zugänglich gemacht. Zu den mir übersandten Unterlagen gehören die Ein- ladungen (nicht Tagesordnungen) von fünf Sondersitzungen der AG „Intelligente Netze und Zähler“ sowie eine Mitgliederliste. Sie gingen davon aus, dass die Anfrage damit abschließend beantwortet ist. Ich widerspreche Ihrer Entscheidung hiermit in folgenden Punkten: 1. In o.a. Schreiben vom 29.01.2014 stellen Sie meine Anfrage so dar, dass sich die Anfrage lediglich auf die Unterlagen der Arbeitsgruppe „Intelligente Netze und Zähler“ im Bezug auf die „Kosten-Nutzen-Analyse [. . . ]“ bezieht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Meine Anfrage (vgl. mein Schreiben vom 21.11.2013) bezieht sich auf die Arbeitsergebnisse der Plattform „Zukunftsfähige Energienetze“ im Ganzen. Im weiteren Verlauf habe ich meine Anfrage auf alle Arbeitsergebnisse der Ar- beitsgruppe „Intelligente Netze und Zähler“ eingeschränkt. Ich bitte Sie, mir die Unterlagen zu allen Sitzungen zukommen zu lassen. 2. Mit Ihrem Schreiben vom 29.01.2014 haben Sie mir die Einladungen zu den Son- dersitzungen im Bezug auf die „Kosten-Nutzen-Analyse [. . . ]“ sowie eine Mitglie- derliste zugänglich gemacht. Sie schreiben, dass die Sitzungen der Arbeitsgruppe nicht protokolliert wurden. Die mir zugänglichen Unterlagen ermöglichen mir je- doch nicht, die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe zu rekonstruieren. Es ist für mich nicht plausibel, dass keinerlei Dokumentation der Ergebnisse der Sitzungen stattgefunden haben soll — eine solche Herangehensweise würde den Sinn der Arbeitsgruppe in Frage stellen. Daher bitte ich Sie, mir alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die geeignet sind, die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe nachzuvollziehen. 3. In meinem Schreiben vom 2. Januar 2014 habe ich meine Anfrage zunächst da- hingehend eingegrenzt, dass Sie mir u.a. Teilnehmerlisten aller Treffen der o.a. Arbeitsgruppe zugänglich machen. An der Stelle von Teilnehmerlisten (also ei- ne Liste der Personen und ihrer Funktionen) haben Sie mir jedoch lediglich eine „Mitgliederliste“, d.h. eine summarische Auflistung der beteiligten Institutionen, zugesendet. Gleichzeitig kann ich den Einladungen zu den Sitzungen entnehmen, dass für die Teilnahme an den Sitzungen vorab eine namentliche Anmeldung not- wendig war. Da Informationen über die Teilnehmer Ihnen also vorliegen, bitte ich Sie, mir diese zur Verfügung zu stellen. Im Hinblick auf Aspekte des Schutzes von personenbezogenen Daten verweise ich Sie auch auf mein Schreiben vom 26. Januar (siehe auch §5(3) IFG). Ich bitte Sie, Ihre Entscheidung im Bezug auf die o.a. Punkte zu überprüfen. Der Verlauf dieser Anfrage ist unter https://fragdenstaat.de/anfrage/ protokolle-der-plattform-zukunftsfahige-energienetze/ dokumentiert. Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich aufgrund der bisherigen Dauer des Verfahrens freuen. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zwischenmitteilung
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Zwischenmitteilung
Datum
28. April 2014
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
234,4 KB

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Verzögerungen bei der Befragung der Betroffenen
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Verzögerungen bei der Befragung der Betroffenen
Datum
3. Juli 2014
Status
geschwärzt
395,6 KB
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.