Sehr geehrter Herr Semsrott,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. Mai 2020, in der Sie um Auskunft über die Beratungen der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) aus den Jahren 1974 bis 1983 baten, in denen es um das Atomkraftwerk Gundremmingen ging.
Die RSK berät das Bundesumweltministerium (bzw. das in dem von Ihnen erfragten Zeitraum für die nukleare Sicherheit zuständige Bundesinnenministerium) in den Angelegenheiten der Sicherheit und damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten der Sicherung von kerntechnischen Anlagen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Die RSK beschließt als Ergebnis ihrer Beratungen naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das Bundesumweltministerium.
In dem von Ihnen angegebenen Zeitraum hat die RSK zwei Empfehlungen zur Konzeption, Errichtung, Inbetriebnahme und zum nuklearen Betrieb der Blöcke B und C des Atomkraftwerks Gundremmingen abgegeben, so dass ich davon Ausgehe, dass diese Empfehlungen Gegenstand Ihrer Anfrage sind. Eine Veröffentlichung erfolgte im Bundesanzeiger:
• Bundesanzeiger Jahrgang 27, Nr. 219 vom 26.11.1975, Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskommission auf ihrer 105. Sitzung am 25. Juni 1975, IV. Kernkraftwerk Gundremmingen 2 (KRB 2),
• Bundesanzeiger Jahrgang 36, Nr. 18 vom 26. Januar 1984, , Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskommission auf ihrer 189. Sitzung am 19. Oktober 1983, 1. Kernkraftwerk Gundremmingen II (KRB II) – Empfehlung zur Inbetriebnahme und zum nuklearen Betrieb.
Anbei erhalten Sie entsprechende Auszüge aus einer elektronische Version der beiden Dokumente.
In dem von Ihnen erfragten Zeitraum gab die RSK im Zusammenhang mit obigen Beratungen zu den Blöcken B und C des Atomkraftwerks Gundremmingen Stellungnahmen zum Konzeptvorbescheid, sowie zur Qualität längsnahtgeschweißter Rohrleitungen ab, die in den Empfehlungen berücksichtigt wurden.
Mit freundlichen Grüßen