Protokolle der Sitzungen 2022 und 2023 der Konferenz der Präsidenten der Justizprüfungsämter

Die Präsidenten und Präsidentinnen der Justizprüfungsämter kommen regelmäßig zusammen, um z.B. über die Ruhetage im Ersten Juristischen Staatsexamen zu beraten. Bitte senden Sie mir die Protokolle der Sitzungen dieser Präsidentenkonferenz aus den Jahren 2022 und, soweit sie bereits vorliegen, auch aus 2023 zu. Mit der Schwärzung personenbezogene Daten bin ich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium der Justiz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle der Sitzungen 2022 und 2023 der Konferenz der Präsidenten der Justizprüfungsämter [#273985]
Datum
24. März 2023 16:59
An
Ministerium der Justiz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Präsidenten und Präsidentinnen der Justizprüfungsämter kommen regelmäßig zusammen, um z.B. über die Ruhetage im Ersten Juristischen Staatsexamen zu beraten. Bitte senden Sie mir die Protokolle der Sitzungen dieser Präsidentenkonferenz aus den Jahren 2022 und, soweit sie bereits vorliegen, auch aus 2023 zu. Mit der Schwärzung personenbezogene Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273985/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> leider kann eine Übersendung von Protokollen von Sitzungen der Präsident…
Von
Ministerium der Justiz Saarland
Betreff
AW: Protokolle der Sitzungen 2022 und 2023 der Konferenz der Präsidenten der Justizprüfungsämter [#273985]
Datum
29. März 2023 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> leider kann eine Übersendung von Protokollen von Sitzungen der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesjustizprüfungsämter nicht erfolgen. Eine Anspruchsgrundlage wird diesseits nicht gesehen. Ein solcher Anspruch ergibt sich zunächst nicht aus § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG) oder aus § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), da insoweit weder Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG noch Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) ist auf den vorliegenden Fall ebenfalls nicht anwendbar. Denn nach § 1 Satz 4 SIFG findet das Gesetz auf Prüfungseinrichtungen nur dann Anwendung, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden. Die Absprachen, die zwischen den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesjustizprüfungsämter getroffen werden, betreffen die Organisation und die länderübergreifende Abstimmung zur Durchführung der juristischen Prüfungen. Das Landesprüfungsamt für Juristen wird daher als Prüfungseinrichtung in einem den Kernbereich der Prüfungsdurchführung betreffenden Gebiet tätig. Mit freundlichem Gruß