Protokolle der Verkehrsschauen der B1/B102 Abschnitt Spitta-Straße bis Berliner-Straße

Die Protokolle der letzten Verkehrsschauen (ab dem Jahre 2013) der B1/B102 vom Abschnitt Spitta-Straße bis Berliner-Straße

Sollte die letzte Verkehrsschau vor dem Jahr 2013 stattgefunden haben, so senden Sie mir bitte das Protokoll eben dieser.
Bitte teilen Sie mit, ob der Landesbetrieb Straßenwesen bei den Verkehrsschauen mitgewirkt hat bzw. beigeordnet war.

Über eine Zusendung in elektronischer Form würde ich mich freuen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle der Verkehrsschauen der B1/B102 Abschnitt Spitta-Straße bis Berliner-Straße [#191897]
Datum
1. Juli 2020 22:27
An
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Protokolle der letzten Verkehrsschauen (ab dem Jahre 2013) der B1/B102 vom Abschnitt Spitta-Straße bis Berliner-Straße Sollte die letzte Verkehrsschau vor dem Jahr 2013 stattgefunden haben, so senden Sie mir bitte das Protokoll eben dieser. Bitte teilen Sie mit, ob der Landesbetrieb Straßenwesen bei den Verkehrsschauen mitgewirkt hat bzw. beigeordnet war. Über eine Zusendung in elektronischer Form würde ich mich freuen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191897/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in können sie uns bitte den Eingang und die Bearbeitung der Anfrage bestätigen. Vielen …
An Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokolle der Verkehrsschauen der B1/B102 Abschnitt Spitta-Straße bis Berliner-Straße [#191897]
Datum
16. Juli 2020 14:35
An
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in können sie uns bitte den Eingang und die Bearbeitung der Anfrage bestätigen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191897/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bra…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokolle der Verkehrsschauen der B1/B102 Abschnitt Spitta-Straße bis Berliner-Straße“ [#191897] [#191897]
Datum
4. August 2020 21:48
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/191897/ Die Anfrage wurde seitens der Stadt nicht bearbeitet und bedarf daher der Vermittlung Ihrerseits. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 191897.pdf Anfragenr: 191897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191897/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 1.07.20 # 191897 Sehr geehrteAntragst…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 1.07.20 # 191897
Datum
12. August 2020 13:56
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
523,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1284 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 1.07.20 # 191897 [#191897] Sehr g…
An Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 1.07.20 # 191897 [#191897]
Datum
2. September 2020 22:22
An
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle der Verkehrsschauen der B1/B102 Abschnitt Spitta-Straße bis Berliner-Straße“ vom 01.07.2020 (#191897) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191897/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in seitens der Stadt wurde bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung übermittelt. Bitte te…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle der Verkehrsschauen der B1/B102 Abschnitt Spitta-Straße bis Berliner-Straße [#191897]
Datum
16. September 2020 12:50
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in seitens der Stadt wurde bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung übermittelt. Bitte teilen Sie mit, wie eine weitere Vermittlung erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191897/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 01.07.20 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 01.07.20
Datum
30. September 2020 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
544,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1284 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Akteneinsicht Antje Wittek <<Name und E-Mail-Adresse>> 2. Oktober 2020 um 12:38 An: Antragsteller/in C…
Von
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht
Datum
2. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Antje Wittek <<Name und E-Mail-Adresse>> 2. Oktober 2020 um 12:38 An: Antragsteller/in Cc: Anke Pauluth <<Name und E-Mail-Adresse>>, Sebastian Hennig <<Name und E-Mail-Adresse>> Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Ihnen zwei Termine in der kommenden Woche vorschlagen, an denen Sie Akteneinsicht zu den von Ihnen beantragten Akten 1. Protokolle der Verkehrsschauen 2. verkehrsrechtliche Anordnungen von Geh- und Radwegen (B 102 und Caasmannstraße) nehmen können. Ich würde Ihnen dazu am Dienstag, den 6. Oktober in der Zeit von 7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie am Donnerstag, den 8. Oktober in der Zeit von 7.30 Uhr - 12.00 und 13.00 - 15 Uhr Gelegenheit geben. Bitte teilen Sie mir mit, zu welcher Zeit Sie an den vorgeschlagenen Sprechtagen von der Akteneinsicht Gebrauch nehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen wie beantragt die Protokolle der Verkehrsschauen d…
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen wie beantragt die Protokolle der Verkehrsschauen der letzten Jahre in der Stadt Brandenburg an der Havel. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Klärung Einsicht Unterlagen Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung der Protokolle. Ich wer…
An Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Klärung Einsicht Unterlagen
Datum
7. Oktober 2020
An
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung der Protokolle. Ich werde diese zeitnah der online Anfrage zuordnen. Kurz zur Einordnung der Rückmeldung: 1. Wurden keine Verkehrsschau nach dem 22_06_2016 durchgeführt? 2. Wurden keine Radverkehrsschauen vor und nach dem 11_07_2017 durchgeführt? 3. Wurde seit 2016/2017 keine Verkehrsschauen/Radwegeschauen für die stark schadhafte B1/B102 durchgeführt? Hintergrund: - Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu §45, Randnummer 57 ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet alle zwei Jahre bzw. jährlich eine umfangreiche Verkehrsschau durchzuführen. - Nach meiner Kenntnis müssen Verkehrsschau zusätzlich nach tödlichen Unfällen durchgeführt werden. Sowohl 2018 als auch 2019 kamen je 3 Menschen im Straßenverkehr der Stadt Brandenburg ums Leben. *Verkehrsrechtliche Anordnung des 2-Richtungs-Geh/Radweg August-Bebel-Straße und Caasmannstraße* - Werde diese zeitnah unkompliziert per Email übermittlet?
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Nachtrag - Klärung Akteneinsicht ehr geehrter Herr XXX, in Bezug auf Ihre Anfragen zu 1. Und 2. teile ich mit, da…
Von
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Nachtrag - Klärung Akteneinsicht
Datum
8. Oktober 2020
Status
geschwärzt
1,7 MB
ehr geehrter Herr XXX, in Bezug auf Ihre Anfragen zu 1. Und 2. teile ich mit, dass außer den übermittelten Verkehrsschauen keine weiteren stattgefunden haben. Diese befinden sich jedoch derzeit in Planung. Zu Anfrage 3 teile ich Ihnen mit, dass der bauliche Straßenzustand nicht vordergründig Gegenstand einer Verkehrsschau ist, sondern in die laufende Kontroll-/ Unterhaltungspflicht des Straßenbaulastträgers fällt. Die verkehrsrechtlichen Anordnungen zur August-Bebel- und Caasmannstraße werden Ihnen zeitnah zugesandt. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn An…
geschwärzt
577,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Antragsteller/in beigefügtes Schreiben zum Az. 002/20/1284 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang Korrektur Sehr geehrteAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie i…
geschwärzt
579,9 KB
Korrektur Sehr geehrteAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller. Ich bitte Sie, das Versehen zu entschuldigen Mit freundlichen Grüßen