Protokolle des Ältestenrates

Anfrage an: Stadt Augsburg

Alle Protokolle von Sitzungen des Ältestenrats der Stadt Augsburg

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Mai 2020
  • Frist
    10. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Protokolle v…
An Stadt Augsburg Details
Von
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Betreff
Protokolle des Ältestenrates [#186251]
Datum
8. Mai 2020 18:49
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Protokolle von Sitzungen des Ältestenrats der Stadt Augsburg
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186251 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle des Ältestenrates“ vom 08.05.2020 (#1…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokolle des Ältestenrates [#186251]
Datum
10. Juni 2020 08:32
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle des Ältestenrates“ vom 08.05.2020 (#186251) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186251
Stadt Augsburg
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte verzeihen Sie die Verzögerung der Beantwortung Ihrer E-Mail Anfrage. Ihre Anfr…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Protokolle des Ältestenrates [#186251]
Datum
15. Juni 2020 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte verzeihen Sie die Verzögerung der Beantwortung Ihrer E-Mail Anfrage. Ihre Anfrage fiel mit der Neukonstituierung des Stadtrates und der Umbildung der Stadtverwaltung und der Mehrbelastung der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie zeitlich zusammen. Die Verzögerung bitten wir daher zu entschuldigen. Die Protokolle des Ältestenrates sind interne Verwaltungsdokumente und Protokolle vertraulicher Beratungen, die nichtöffentlich sind und daher nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Der Ältestenrat unterstützt nach der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien den/die Oberbürgermeister/in bei der Führung der Amtsgeschäfte. Ihr Auskunftsbegehren richtet sich demnach auf den Verlauf oder auf vertrauliche Inhalte laufender oder abgeschlossener behördeninterner Beratungen oder auf Inhalte aus nicht abgeschlossenen Unterlagen oder auf noch nicht aufbereitete Daten bezieht. Die Unterlagen sind dauerhaft nichtöffentlich zu halten. Soweit der Ältestenrat allerdings vorberatend tätig war, erfolgte die Behandlung dann in öffentlicher Sitzung im Stadtrat oder dem zuständigen Ausschuss. Diese öffentlichen Protokolle können bei uns jederzeit eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Umweltinformationen sowie Verbraucherinformationen wurden im Ältestenrat bislang nicht behandelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in das ist Schade, danke für die Info. Ich werde dann eine neue Anfrage für die Protoko…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokolle des Ältestenrates [#186251]
Datum
15. Juni 2020 13:46
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das ist Schade, danke für die Info. Ich werde dann eine neue Anfrage für die Protokolle des Stadtrates stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186251

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Stadt Augsburg
Sehr geehrteAntragsteller/in hierzu bedarf es keiner gesonderten Anfrage. Die Einsicht in die Niederschriften de…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Protokolle des Ältestenrates [#186251]
Datum
15. Juni 2020 19:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hierzu bedarf es keiner gesonderten Anfrage. Die Einsicht in die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen ist in Art 54 BayGO geregelt. Art. 54 Niederschrift (1) 1Die Verhandlungen des Gemeinderats sind niederzuschreiben. 2Die Niederschrift muß Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis ersehen lassen. 3Jedes Mitglied kann verlangen, daß in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. (2) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen. (3) 1Die Gemeinderatsmitglieder können jederzeit die Niederschrift einsehen und sich Abschriften der in öffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse erteilen lassen. 2Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei; dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet. Die Einsicht in Protokolle kann bei uns im Hauptamt genommen werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu mit meinem Sekretariat einen Termin. Mit freundlichen Grüßen