Protokolle des Ausschusses für Mutterschutz

- Protokolle der Sitzungen des Ausschusses sowie der Unterausschüsse, Arbeitsgruppen oder anderer organisatorischer Untereinheiten des Ausschusses,
- Auflistung von Gutachten, die der Ausschuss oder dessen Unterausschüsse, Arbeitsgruppen oder andere organisatorische Untereinheiten in Auftrag gegeben haben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Protokolle der Si…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
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Betreff
Protokolle des Ausschusses für Mutterschutz [#174919]
Datum
21. Januar 2020 20:45
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Protokolle der Sitzungen des Ausschusses sowie der Unterausschüsse, Arbeitsgruppen oder anderer organisatorischer Untereinheiten des Ausschusses, - Auflistung von Gutachten, die der Ausschuss oder dessen Unterausschüsse, Arbeitsgruppen oder andere organisatorische Untereinheiten in Auftrag gegeben haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174919 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail habe ich an das zuständige Referat hier im Hause weitergeleitet. Sie werd…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
Mitteilung: Protokolle des Ausschusses für Mutterschutz [#174919] - Case Info: [48020012]
Datum
22. Januar 2020 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail habe ich an das zuständige Referat hier im Hause weitergeleitet. Sie werden von dort Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wird zur Zeit im Bundesamt bearbeitet. Aufgrund des Umfanges und der Komp…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Protokolle des Ausschusses für Mutterschutz [#174919] - Case Info: [22444004]
Datum
18. Februar 2020 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wird zur Zeit im Bundesamt bearbeitet. Aufgrund des Umfanges und der Komplexität des Vorgangs dauert die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages weiterhin an. Die Soll- Frist nach § 7 Absatz 5 IFG kann daher leider nicht eingehalten werden. Ich komme wieder unaufgefordert auf Sie zu und bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen