Protokolle des Jugendhilfeausschusses

Die Protokolle des Jugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2017 und die bisherigen des Jahres 2018.
Bitte senden Sie mir die Dokumente als PDF-Datein per Mail zu.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
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Kurt Wagner
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
An Landkreis Mansfeld-Südharz Details
Von
Kurt Wagner
Betreff
Protokolle des Jugendhilfeausschusses [#31642]
Datum
6. Juli 2018 10:14
An
Landkreis Mansfeld-Südharz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Protokolle des Jugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2017 und die bisherigen des Jahres 2018. Bitte senden Sie mir die Dokumente als PDF-Datein per Mail zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kurt Wagner <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kurt Wagner

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Landkreis Mansfeld-Südharz
Sehr geehrter Herr Wagner, der Anspruch auf Informationszugang, im vorliegenden Fall auf Übersendung der Protokol…
Von
Landkreis Mansfeld-Südharz
Betreff
Protokolle des Jugendhilfeausschusses
Datum
13. August 2018 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wagner, der Anspruch auf Informationszugang, im vorliegenden Fall auf Übersendung der Protokolle des Jugendhilfeausschusses, ist nur gegeben, wenn keine Auskunftsversagungsgründe vorliegen. Ein solcher Auskunftsversagungsgrund liegt hier vor. Die Protokolle enthalten personenbezogene Daten Dritter, welche nicht ohne weiteres preisgegeben werden dürfen. In einem solchen Fall ist der Betroffene Dritte zunächst zur Stellungnahme aufzufordern. Sofern dieser die Preisgabe seiner Daten verweigert, bin ich angehalten eine Abwägung zwischen Ihrem Informationsinteresse sowie dem schutzwürdigen Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs vorzunehmen. Ein solches Verfahren ließe sich jedoch vermeiden, wenn Sie sich mit der Unkenntlichmachung diesbezüglicher Informationen (z.B. durch Schwärzen) von vornherein einverstanden erklären. Darüber hinaus wurde im besagten Zeitraum eine Personalangelegenheit in nicht öffentlicher Sitzung beraten, zu der der Informationszugang gem. § 5 Abs. 2 Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) i. d. d. g. F. verwehrt bleibt. Ich weise darauf hin, dass für Auskünfte nach dem IZG LSA Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden (§ 10 IZG LSA), deren Höhe sich bei dem Gebührentatbestand nach § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) und bei dem Auslagentatbestand nach der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) richten. Da die zu erwartenden Kosten vom Umfang des Verfahrens (z.B. Beteiligung Dritter, Schwärzen der Unterlagen) abhängen, kann eine Prognose der zu erwartenden Kosten erst gemacht werden, wenn mir nähere Informationen zum Umfang des Verfahrens vorliegen. Im Rahmen der Beratungspflicht erstelle ich dann bei Bedarf auch einen Kostenvoranschlag. Ich bitte Sie um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag in der jetzigen Form aufrecht erhalten wollen, oder ob Sie auf die Preisgabe schützenswerter Daten Dritter verzichten. In jedem Fall bitte ich um Angabe einer Adresse, um einen rechtsmittelfähigen Bescheid sowie den Kostenbescheid zustellen zu können. Mit freundlichem Gruß