bkamt-uig-auskunft.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Protokolle des Klimakabinetts“
Bundeskanzleramt Venzke Referat 131 Angelegenheiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Justiziariat, IFG-Koordination Bundeskanzleramt, 11012 Berlin Postzustellungsurkunde RE Rechtsanwäte Frau Dr. Vollmer Neue Promenade 5 10178 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX MAlL Willy-ßrandt-Straße 1, 10557 ßerlin 11012 ßerlin +49 30 18 400-0 +493018400 - 1819 poststelle@bk.bund.de Berlin , BETREFF AZ BEzuG 11 . März 2020 Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (U IG) 13 IFG- 02814- ln 2019 I NA 290 Ihre Anfrage vom 28. November 2019 Sehr geehrte Frau Dr. Vollmer, mit Schreiben vom 28. November 2019 beantragten Sie im Namen Ihres Mandan- ten auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG) um Übersendung "aller Schriftstücke zugänglich zu machen, die Grundlagen, den Verlauf o- der die Ergebnisse der Sitzungen des sog. Klimakabinetts dokumentie- ren." Auf Ihren Informationsantrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Sie erhalten Zugang zu den unter I. genannten Dokumenten, soweit der Zugang nicht versagt wird. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei.
SEITE 2 VON 6 Gründe: I. Gem. § 1 UIG erhält Ihr Mandat, Herr Arne Semsrott, Zugang zu folgenden Doku- menten: Lfd. Nr. 1 Aktenzeichen Datum 321-23500-KI - 015/20/2019 29.3.2019 2 321-23500-KI - 015/29/2019 4.4.2019 3 321-23500-KI- 015/28/2019 8.4.2019 4 321 -23500-KI-015 19.3.2019 5 321 -23500-KI-015 8.4.2019 6 321-23500-KI-015 9.4.2019 7 321-23500-KI - 015/34/2019 14.5.2019 8 321-23500-KI- 105/194/2019 15.5.2019 9 321 -23500-KI- 015/194/2019 28.5.2019 Bezeichnung/Be- schreibung Vorlage an Bundes- kanzlerin : Kabinettausschuss Kli- ,maschutz Schreiben BMF an Bundeskanzleramt, Klimakabinett Vorlage an Bundes- kanzlerin : 1. Sitzung des Kabi- nettausschusses Kli- maschutz am 10. April 2019 Schreiben ChefBK an die Mitglieder der Bun- desreg ieru ng : Einrichtung eines Ka- binettausschusses Kli- maschutz Vorlage an Bundes- kanzlerin : 1. Sitzung des Kabi- nettausschusses Kli- maschutz am 10. April 2019 (Doppel) Vorlage an ChefBK: Klimaschutz Presse Vorlage an ChefBK: 2. Sitzung des Kabi- nettausschusses Kli- maschutz am 29. Mai 2019 (Zweifach) mit Anlagen Schreiben ChefBK an Bundesminister/innen : Einladung 2. Sitzung Kabinettausschuss Kli- maschutz am 29. Mai 2019 (Doppel zu An - Iage zu Dok. 9) Vorlage an Bundes- kanzlerin : 2. Sitzung des Kabi- nettausschusses Kli- maschutz am 29 . Mai 2019 mit Anlagen Versagungsgrund Teilschwärzung , § 8 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 UIG, Kernbere ich exekutiver Eigenver- antwortung Versagung Anlage Po- sitionspapier "Eck- punkte C02- Preisreform", § 9 Abs . 1 Nr. 2 UIG Versagung Anlage Po- sitionspapier "Eck- punkte C02- Preisreform", § 9 Abs . 1 Nr. 2 UIG
SEITE 3 VON 6 10 321 -23500-KI- 015/31/2019 17.5.2019 11 321 -23500-KI-015 8.4.2019 12 321-23500-KI- 015/50/2019 28 .6.2019 13 321 -23500-KI- 015/49/2019 5.7.2019 14 321 -23500-KI - 015/47/2019 17.7.2019 15 321 -23500-KI- 015/60 19.9.2019 E-Mail Bundeskanzler- amt an Ressorts: Einladung 2. Sitzung Kabinettausschuss Kli- maschutz am 29. Mai 2019 mit Anlagen Bundeskanzleramtsin- terne E-Mail mit An - Iage E-Mail BMU an Bun- deskanzleramt: Schrei- ben von BM Schulze an Bundeskanzlerin Vorlage an ChefBK: Einladungen zur 3. Sit- zung des Kabinettaus- schusses Kl imaschutz am 18. Juli 2019 mit Anlagen Vorlage an Bundes- kanzlerin : 3. Sitzung des Kabi- nettauschusses Klima- schutz am 18. Juli 2019 mit Anlagen Vorlage an Bundes- kanzlerin: 4. Sitzung des Kabi- nettausschusses Kl i- maschutz am 20: Sep- tember 2019 Teilschwärzung , § 8 Abs. 1 Nr. 2, Abs . 2 Nr. 2 UIG, Kernbereich exekutiver Eigenver- antwortung Teilschwärzung , § 8 Abs. 1 Nr. 2, Abs . 2 Nr. 2 UIG, Kernbereich exekutiver Eigenver- antwortung Versagung Anlage "Kommentierung Eck- punkte Klimaschutzpa- ket", § 8 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 UIG, Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung Der Zugang wird durch Übersendung von Kopien als Anlage zu diesem Bescheid gewährt.
SEITE4 VON 6 II. A: ln den Dokumenten lfd . Nrn. 1, 12 und 14 wurde jeweils eine Passage ge- schwärzt. ln dem Dokument lfd. Nr. 15 wurde die Anlage "Kommentierung Eck- punkte Klimaschutzpaket" entnommen . Dem Zugang zu diesen Informationen stehen § 8 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 UIG und der Schutz des Kernbereichs exe- kutiver Eigenverantwortung entgegen . B: ln den Dokumenten lfd . Nrn . 3 und 5 wird jeweils die Anlage Positionspapier "Eckpunkte C02-Preisreform" vollständig nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UIG versagt, da das Bundeskanzleramt für dieses Dokument nicht über die Verwertungsrechte verfügt. Im Einzelnen : Zu A: Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 UIG ist die Bekanntgabe der Informationen abzu- lehnen , soweit eine Veröffentlichung nachteilige Auswirkungen auf die Ver- traulichkeit der internen Beratungen haben kann. Nach§ 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG ist der Antrag abzulehnen , soweit er sich auf interne Mitteilungen der infor- mationspflichtigen Stelle bezieht. Beide Vorschriften dienen dem Schutz der innerbehördlichen Beratung und des innerbehördlichen Meinungs- und Da- tenaustauschs (vgl. Götze/Engel, Kommentar zum UIG 2017, § 8 Rn . 21 und 42) . Sowohl die handschriftlichen Vermerke der Bundeskanzlerin (Dok. Nr. 1 und 12) und des Chefs des Bundeskanzleramtes (Dok. Nr. 14) als auch die Anlage "Kommentierung Eckpunkte Klimaschutzpaket" (Dok. Nr. 15) sind nur für den innerbehördlichen Bereich bestimmt. Sie enthalten konkrete Fragen , Anweisungen und vertrauliche Verhandlungslinien der Bundes- kanzlerin bzw. des Chefs des Bundeskanzleramtes. Denn die Beratungen des sog . Klimakabinetts dauern weiter an , das Klimakabinett hat mit den Beschlüssen von September 2019 und dem Klimaschutzprogramm 2030 nicht abgeschlossen ist, sondern berät zur Überprüfung der Wirksamkeit, Effizienz und Zielgenauigkeit der eingeleiteten Maßnahmen weiter.
SEITE 5 VON 6 Aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Erreichung der Klimaschutzziele, wie bspw. das Brennstoffemissionshandelsgesetz oder das Gesetz zur Reform der Kraftfahrzeugsteuer bei Pkw dauern an; auch sind einige der beschlos- senen Maßnahmen aus dem Arbeitsprogramm noch nicht umgesetzt. Soweit der Zugang nach dem Umweltinformationsgesetz versagt worden ist, wurde das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe gegen das Inte- resse des Bundeskanzleramtes am Schutz von Beratungen abgewogen (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 UIG). Zudem unterliegen die konkreten Beratungen und Verhandlungslinien dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung . Der aus dem Gewaltenteilungsprinzip folgende Schutz eines nicht aus- forschbaren exekutiven Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereichs dient der Wahrung der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung und einzelner Regierungsmitglieder. Zu diesem Bereich gehört die Willens- bildung der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung , sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internenAbstimmungsprozessen vollzieht (vgl. BVerfG, Urteil vom 21 . Oktober 2014-2 BVE 5/11 BVerfGE 137, 185 Rn . 136 f. m.w.N., Urteil BVerG vom 13. Dezember 2018 - BVerwG 7 C 19.17 Rn. 18). Dieser funkti- onsbezogene Schutz bezieht sich in erster Linie auf laufende Verfahren, bei denen im Falle der Kenntnisnahme Dritter ein Einfluss auf die anstehende Entscheidung im Sinne eines "Mitregierens Dritter" möglich wäre . Das ist hier der Fall , denn das Klimakabinett ist mit den Beschlüssen von September 2019 und dem Klimaschutzprogramm 2030 noch nicht abge- schlossen (s.o.). Insgesamt können die konkreten Positionen und Verhand- lungslinien der Leitung des Bundeskanzleramtes und der Bundeskanzlerin zum Klimaschutzpaket 2019 derzeit nicht veröffentlicht werden, um den Handlungsspielraum bei den zukünftigen Verhandlungen im Klimakabinett nicht bereits im Vorfeld einzuengen.
SEITE 6 VON 6 Zu B: Nach § 9 Abs . 1 Nr. 2 UIG ist die Bekanntgabe der Informationen abzu- lehnen , soweit Rechteam geistigen Eigentum durch das Zugänglichma- chen verletzt würden. Das Positionspapier "Eckpunkte einer C02-Preisreform" vom 1. Dezember 2018 der Autoren Prof. Dr. Ottmar Edenhafer und Prof. Dr. Christoph M. Schmidt wird auf der Internetseite des RWI - Leibniz-lnstitut für Wirtschafts- forschung e. V. zum kostenpflichtigen Download angeboten unter dem Link http://www.rwi-essen.de/publikationen/rwi-positionen/450/. Da das Bundeskanzleramt nicht über die Verwertungsrechte für dieses Po- sitionspapier verfügt, wird der Zugang nach§ 9 Abs. 1 Nr. 2 UIG versagt. 111. Die Kostenentscheidung beruht auf§ 12 UIG in Verbindung mit der Umweltinforma- tionsgebührenverordnung (UIGGebV) . Grundsätzlich ist der Zugang zu amtlichen Unterlagen des Bundeskanzleramtes durch Einsichtnahme vor Ort möglich und gem . Teil A, Nr. 3 der UIGGebV kosten- frei . Die Entscheidung , Ihnen den Zugang direkt durch Übersendung von Kopien zu ge- währen , kann im Rahmen der Kostenentscheidung nicht zu Ihren Lasten gehen. · Von der Festsetzung einer Gebühr habe ich daher abgesehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Rechtsbehelfsbelehrung : Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wi- derspruch erheben . Der Widerspruch ist schriftlich ·oder zur Niederschrift beim Bun- deskanzleramt, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin , einzulegen .
Referat 321 321 -23500 KJ 015 RD'in Söker BerHn, den 29. März 2019 Hausruf: 2337 Büro Chef BK Über J1 t. ~ 1 Herrn Gruppenleiter 32 Frau Abteilungsleiterin 3 03. AP.R. 2019 iV Wt:. zq Herrn Chef des Bundeskanzleramtes Frau Bundeskanzlerin ~ '2.( ~ Kopie: Herrn StM Dr. Hoppenstedt .,... - ,..,..--- Betr.: Kabinettausschuss "Kiimaschutz" Hier: Verfahren , Arbeitsplan , Einladung und TO für erste Sitzung Anlagen: ,cl ~A- l - Ablaufplan K~binettausschuss "Kiimaschutz" - Einladung für erste Sitzung am 10.04.2019 mit Tagesordnung &~ Gr. 42 hat mitgewirkt, Ref. 121, 132, 322, 323, 431 und 503 haben mitgezeichnet I. Votum • Billigung des vorgeschlagenen Ablaufplans und des Vergehens unter 111. - v"" v • Billigung des Einladungsschreibens mit Tagesordnung für die erste Sitzung. 1,/ v II. Sachstand ( -- Mit Kabinettbeschluss vom 20. März 2019 wurde die Einrichtung eines Kabinett- ausschusses "Kiimaschutz" beschlossen. Ziel ist die Vorbereitung der rechtlich verbindlichen Umsetzung des Klimaschutzpfans sowie der für Deutschland ver- bindlichen Klimaschutzziele für das Jahr 2030. BMU hat einen Entwurf für einen Ablaufpfan übermittelt. Er sieht Ausschuss- sitzungen in 4-wöchigem Rhythmus .vor, jeweils vorbereitet durch St-Runden . Für die ersten vier Sitzungen werden Themen vorgeschlagen , die nachfolgenden Sitzungen und Termine sind noch offen. BMU schlägt eine auf die einzelnen Sektoren bezogene Arbeitsplanung sowie die prominente Behandlung .des Ent- wurfs eines Klimaschutzgesetzes vor. 321-23500-Kl-015 / 20120 19 Haupireg i slralur Bundeskanzler
2 111. Bewertung Wir schlagen einen Ablaufplan (Anlage 1.) mit Sitzungen in ca. sechswöchigem Rhythmus vor. Die Art der gesetzlichen Umsetzung soll erst nach der Sommer- pause erörtert werden. ln der ersten Sitzung am 10. April soll ein gemeinsames Verständnis der Ausgangslage, der Klim~schutzziele, der Handlungsfelder und des weiteren Verfahrens erreicht werden. Dazu gehört auch die Arbeitsplanung des Kabinett- ausschusses einschließlich _Arbeitsaufträgen, u.a. zur PrÜfung von C.02- Bepreisung, Fördermaßnahmen. ln den beiden folgenden Sitzungen sollen die ( teilnehmenden BMs ihre Vorschläge und Planungen für Maßnahmen (inkl. Wirkungen) vorstellen. Es bietet sich an, in der zweiten Sitzung zunächst die Sektoren Energie, Industrie urid Landwirtschaft zu behandeln . ln der dritten Sitzung sollten die Sektoren Verkehr und Gebäude sowie- je nach Arbeits- fortschritt- die mögliche Rolle der C02-Bepreisung behandelt werden, da dies zentrale Themen für die Erreichung des für DEU verbindlichen EU-Ziels 2030 in den Nic~t-ETS-Sektoren sind . ln der yierten Sitzung soll die Rofle der C02- Bepreisung vertieft erörtert werden. Die·Frage des gesetZlichen Hand lungs- bedarfs würde erst danach entschieden. Damit wäre eine Beschlussfassung im Kabinett noch im Jahr 2019 ·~entsprechend Einsetzungsbeschluss- möglich . Wann und zu welchen Themen ggf. weitere Sitzungstermine festgelegt wer- ( den, wäre nach Fortgang der Gespräche zu entscheiden. Darüber hinaus schlagen wir folgende Regeln für die 9rganisation vor: • Vorsitz: BK'in • Teilnahme: Nur BMs und ChefBPA- keine Vertretung. Hin~eis : Für eine . Begleitung (PSts/Sts) würden allerdings die Verfahrensregeln für Kabinett- . ausschüsse und erleichterte Umsetzung von politischen Entscheidungen sprechen. Die Verfahrensregeln sehen die Möglichkeit einer Begleitung explizit vor. Dies entspricht jedoch nicht der gängigen Praxis und birgt die Gefahr, dass die Ressorts dies auch für andere Sitzungen fo~dern könnten . BKAmt: AL'in 3, AL 4, AL'in 1, AL 5; GL 32 , GL 42, Refl 321
·. 3 • Vertretung: Keine Vertretung der Minister • Raum : Kleiner Kabinettsaal im Anschluss an die Kabinettsitzung • Unterbau: jeweils vor der Sitzung des Kabinettausschusses vorbereitende St-Runde (Einladung und DurchführÜng durch ChefBK oder Beauftragten Vorsitz BMU, unter Teilnahme aller betroffenen Ressortsunq BK-Amt). Ausnahme: Vor der ersten Sitzung am 10.4. mit Blick auf zeitliche Enge keine St-Runde d~r Ressorts, sondern kurzer Bericht von ChefBK zum Verfahren in der regulären St-Ru~de am 1. oder 8 .. April. Bei Bedarf zusätzliche Runden auf Arbeitsebene . Zudem soll eine wissen- schaftl~che Begleitung_durch die Ressorts beauftragt werden ,-die insb. auf die Analyse der Wirkungen vorgeschlagener Maßnahmen und eines mögli- chen Gesamtpakets (Folgenabschätzung). gerichtet ist. ln diesem ·Prozess würde auch das geplante ·sondergutachten des Sachverständigenrates zur C02-Bepreisung berücksichtigt werden . • ProtokolL Verf~hren wie bei den Kabinettausschüssen "Dig italisierung" und "Neue Länder'' (kein formales Protokolf). BeigefÜgt ist der Entwurf für ein Einladungsschreiben (Anlage 2) mit Tages- ordnung qer er~ten Sitzung mit der Bitte um Billigung. AL' in 3 hat...: vorbehaltlich .Ihrer Zustimmung . ~ . gemäß dem vorgesehenen Verfahren bei Kabinettaus- schüssen die· Tagesordnung bereits mit BMU abgestimmt. / f ..--- ~va ~ ,. I . ~ ~
• I .· _Der Chef des Bundeskanzleramtes Bundeskanzleramt, 11012 Berlin Prof. Dr. Helge Braun MdB Bundesminister HAUSANSCHRIFT Willy-Brandt-Straße 1 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11012Berlin TEL +49 30 18 400-2070 FAX ( helge.braun@bk.bund.de Berlin, 6. April 2019 Seite 1 von 2 Herrn Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier, MdB Schamhorststraße 34 - 37 · 10115 Berlin Frau Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze Stresemannstraße 128 10117 Berlin Frau Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner Wilhelrnstraße 54 10117 Berlin Herrn Bundesminister des Innem, für Bau und Heimat Horst Seehafer Alt- Moabit 140 .10557 Berlin Herrn Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer, MdB Invalidenstraße 44 10115 Berlin ( Herrn Staatssekretär Steffen Seibert Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Dorotheenstraße 84 10117 Berlin +49 30 18 400-2359