Protokolle des Krisenstabes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Die Protokolle des Krisenstabes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und die Auflistung der erfolgten und geplanten Maßnahmen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
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Betreff
Protokolle des Krisenstabes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie [#204617]
Datum
29. November 2020 09:23
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Protokolle des Krisenstabes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und die Auflistung der erfolgten und geplanten Maßnahmen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204617/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle des Krisenstabes zur Bekämpfung der …
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Von
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Betreff
AW: Protokolle des Krisenstabes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie [#204617]
Datum
21. Februar 2021 09:30
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle des Krisenstabes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ vom 29.11.2020 (#204617) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204617/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Hagen
Protokolle des Krisenstabes der Stadt Hagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Sehr Antragsteller/in ich habe Ih…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
Protokolle des Krisenstabes der Stadt Hagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Datum
8. März 2021 11:03
Status
Warte auf Antwort
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7,7 KB


Sehr Antragsteller/in ich habe Ihren Antrag auf Einsicht der Protokolle des Krisenstabes der Stadt Hagen erhalten. Leider kann ich Ihrem Wunsch auf Einsicht der Protokolle nicht nachkommen. Für die Protokolle des Krisenstabes gilt der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 und § Abs. 2 lit. a) IFG NRW. Danach ist der Antrag auf Informationszugang für Protokolle vertraulicher Beratungen abzulehnen. Bei der Sitzung des Krisenstabs handelt es sich um eine vertrauliche Beratung. Dem Schutzzweck nach soll eine offene Meinungsbildung und ein freier Meinungsaustausch geschützt werden, um eine effektive, funktionsfähige, objektive und neutrale Entscheidungsfindung innerhalb der Behörde zu gewährleisten. Bezüglich der vorher genannten Ausschlusstatbestände lehne ich einen Informationszugang auf die Protokolle des Krisenstabes der Stadt Hagen daher ab. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Protokolle des Krisenstabes der Stadt Hagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie [#204617] Sehr geehrte Damen un…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokolle des Krisenstabes der Stadt Hagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie [#204617]
Datum
5. September 2021 09:50
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle des Krisenstabes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ vom 29.11.2020 (#204617) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 244 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204617/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Hagen
AW: Protokolle des Krisenstabes der Stadt Hagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie [#204617] Sehr Antragsteller/in…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
AW: Protokolle des Krisenstabes der Stadt Hagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie [#204617]
Datum
6. September 2021 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,7 KB


Sehr Antragsteller/in ich habe Ihren erneuten Antrag auf Einsicht der Protokolle des Krisenstabes der Stadt Hagen erhalten. Leider kann ich Ihrem Wunsch auf Einsicht der Protokolle weiterhin nicht nachkommen. Für die Protokolle des Krisenstabes gilt der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 und § Abs. 2 lit. a) IFG NRW. Danach ist der Antrag auf Informationszugang für Protokolle vertraulicher Beratungen abzulehnen. Bei der Sitzung des Krisenstabs handelt es sich um eine vertrauliche Beratung. Dem Schutzzweck nach soll eine offene Meinungsbildung und ein freier Meinungsaustausch geschützt werden, um eine effektive, funktionsfähige, objektive und neutrale Entscheidungsfindung innerhalb der Behörde zu gewährleisten. Bezüglich der vorher genannten Ausschlusstatbestände lehne ich weiterhin einen Informationszugang auf die Protokolle des Krisenstabes der Stadt Hagen ab. Mit freundlichen Grüßen